Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
Verlauf <strong>des</strong> Weges<br />
<strong>Der</strong> gemeinsame Weg befand sich nach dem Text <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s nicht zwischen<br />
der Grenze und dem Graben, 939 sondern nur zwischen dem ersten eingeschlagenen<br />
Pflock und dem erwähnten Graben (inter fossam autem et palum iter commune esset,<br />
Z. 26-27). Es ist natürlich verwunderlich, dass dieser gemeinsame Weg jedenfalls auf<br />
einer Seite nur punktuell durch einen Pflock begrenzt sein sollte, wo der Weg selbst doch<br />
eine längliche Ausdehnung gehabt haben muss. Nimmt man einen annähernden Verlauf<br />
<strong>des</strong> Weges entlang der Grenze an, würde die Angabe im <strong>Schiedsspruch</strong> nur aussagen,<br />
dass der Weg an einer Stelle zwischen dem ersten Grenzpflock und dem Graben verlief.<br />
Davor oder danach könnten sowohl der Graben als auch der Weg vom Lauf der Grenze<br />
abgewichen sein oder geendet haben. In diesem Zusammenhang ist auch nicht<br />
verständlich, warum für das Grundstück der Titia Flaccilla ein Weg entlang ihrer eigenen<br />
Grenze wesentlich sein sollte. Abgesehen von ganz besonderen örtlichen Gegebenheiten<br />
könnte sie anstatt eines fremden Weges entlang der Grenze ja einfach ihr eigenes<br />
Grundstück nutzen, um die darin gelegenen Örtlichkeiten zu erreichen.<br />
Mögliche Lösung dieses Problems wäre aber, keinen Weg entlang der<br />
Grundstücksgrenze anzunehmen, sondern sich einen Weg vorzustellen, der vom<br />
eingeschlagenen Pflock weg von der Grenze zur erwähnten fossa führt, sei diese ein<br />
Graben oder lediglich eine Grube. Dies wäre ebenfalls mit der beschriebenen Lage <strong>des</strong><br />
Weges zwischen dem Pflock und der Grube bzw. dem Graben vereinbar (inter fossam<br />
autem et palum, Z. 26-27). Auch ist es durchaus vorstellbar, dass für das Grundstück der<br />
Titia Flaccilla aus irgendeinem Grund der Zugang zu einem Graben oder einer Grube von<br />
Bedeutung war und dass der Weg dazu über das Grundstück <strong>des</strong> Vaccius Vitulus führte.<br />
Auch wenn die genaueren Umstände leider aus dem erhaltenen <strong>Schiedsspruch</strong> nicht<br />
hervorgehen, scheint jedenfalls die Annahme eines Weges entlang der Grenze mit dem<br />
Wortlaut <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s nicht vereinbar zu sein. 940<br />
939 So etwa Luigi Capogrossi Colognesi, La struttura della proprietà e la formazione dei “iura<br />
praediorum” nell‟età repubblicana, Band 2, Mailand 1976, 204 (“un sentiero situato tra il confine [...]<br />
ed un fossa”).<br />
940 Vgl. aber De Ettore De Ruggiero, Dizionario Epigrafico di Antichità Romane, Band 1, Neudruck<br />
der Auflage 1895, Rom 1961, 615; Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen<br />
Gemeinden Salpensa und Malaca in der Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen<br />
Gesellschaft der Wissenschaften 3 (1855), 487; Theodor Mommsen, in: Theodor Mommsen<br />
(Hrsg.), Corpus Inscriptionum Latinarum, Band IX, Berlin 1883, 264 (Skizze).<br />
Rainer Lukits 245