22.07.2013 Aufrufe

Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

Verlauf <strong>des</strong> Weges<br />

<strong>Der</strong> gemeinsame Weg befand sich nach dem Text <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s nicht zwischen<br />

der Grenze und dem Graben, 939 sondern nur zwischen dem ersten eingeschlagenen<br />

Pflock und dem erwähnten Graben (inter fossam autem et palum iter commune esset,<br />

Z. 26-27). Es ist natürlich verwunderlich, dass dieser gemeinsame Weg jedenfalls auf<br />

einer Seite nur punktuell durch einen Pflock begrenzt sein sollte, wo der Weg selbst doch<br />

eine längliche Ausdehnung gehabt haben muss. Nimmt man einen annähernden Verlauf<br />

<strong>des</strong> Weges entlang der Grenze an, würde die Angabe im <strong>Schiedsspruch</strong> nur aussagen,<br />

dass der Weg an einer Stelle zwischen dem ersten Grenzpflock und dem Graben verlief.<br />

Davor oder danach könnten sowohl der Graben als auch der Weg vom Lauf der Grenze<br />

abgewichen sein oder geendet haben. In diesem Zusammenhang ist auch nicht<br />

verständlich, warum für das Grundstück der Titia Flaccilla ein Weg entlang ihrer eigenen<br />

Grenze wesentlich sein sollte. Abgesehen von ganz besonderen örtlichen Gegebenheiten<br />

könnte sie anstatt eines fremden Weges entlang der Grenze ja einfach ihr eigenes<br />

Grundstück nutzen, um die darin gelegenen Örtlichkeiten zu erreichen.<br />

Mögliche Lösung dieses Problems wäre aber, keinen Weg entlang der<br />

Grundstücksgrenze anzunehmen, sondern sich einen Weg vorzustellen, der vom<br />

eingeschlagenen Pflock weg von der Grenze zur erwähnten fossa führt, sei diese ein<br />

Graben oder lediglich eine Grube. Dies wäre ebenfalls mit der beschriebenen Lage <strong>des</strong><br />

Weges zwischen dem Pflock und der Grube bzw. dem Graben vereinbar (inter fossam<br />

autem et palum, Z. 26-27). Auch ist es durchaus vorstellbar, dass für das Grundstück der<br />

Titia Flaccilla aus irgendeinem Grund der Zugang zu einem Graben oder einer Grube von<br />

Bedeutung war und dass der Weg dazu über das Grundstück <strong>des</strong> Vaccius Vitulus führte.<br />

Auch wenn die genaueren Umstände leider aus dem erhaltenen <strong>Schiedsspruch</strong> nicht<br />

hervorgehen, scheint jedenfalls die Annahme eines Weges entlang der Grenze mit dem<br />

Wortlaut <strong>des</strong> <strong>Schiedsspruch</strong>s nicht vereinbar zu sein. 940<br />

939 So etwa Luigi Capogrossi Colognesi, La struttura della proprietà e la formazione dei “iura<br />

praediorum” nell‟età repubblicana, Band 2, Mailand 1976, 204 (“un sentiero situato tra il confine [...]<br />

ed un fossa”).<br />

940 Vgl. aber De Ettore De Ruggiero, Dizionario Epigrafico di Antichità Romane, Band 1, Neudruck<br />

der Auflage 1895, Rom 1961, 615; Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen<br />

Gemeinden Salpensa und Malaca in der Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen<br />

Gesellschaft der Wissenschaften 3 (1855), 487; Theodor Mommsen, in: Theodor Mommsen<br />

(Hrsg.), Corpus Inscriptionum Latinarum, Band IX, Berlin 1883, 264 (Skizze).<br />

Rainer Lukits 245

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!