Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
dementsprechend mit „from that peg in a line to“ bzw. mit „in linea retta da quel palo“, 951<br />
d.h. sinngemäß mit „von diesem Pflock in gerader Richtung“. 952 In diesem<br />
Zusammenhang ist aber verwunderlich, warum zwei Pflöcke ausdrücklich als „gerade<br />
gegenüber“ bezeichnet werden, wo doch zwei festgelegte Punkte immer durch eine<br />
gerade Linie verbunden werden können. Eine aufschlussreiche Verwendung der Phrase<br />
findet sich leider auch im einschlägigen Corpus Agrimensorum nicht.<br />
Möglicherweise könnte sich regio hier auf die Richtung <strong>des</strong> vorher genannten Weges<br />
beziehen, sodass der gemeinsame Weg doch entlang der Grenze verlaufen wäre. In<br />
diesem Fall wäre aber jedenfalls ein erneuter Bezug auf den erwähnten Weg zu erwarten.<br />
Auch bei einem Hinweis auf eine Übereinstimmung mit den Gebräuchen der Gegend<br />
wäre ein entsprechender Zusatz zu erwarten. Vielleicht zeigte der eingeschlagene Pflock<br />
aber eine Richtung <strong>des</strong> weiteren Grenzverlaufes an, sodass der zweite Pflock<br />
entsprechend der angegebenen Richtung eingeschlagen wurde. Dies würde zumin<strong>des</strong>t<br />
einen Hinweis enthalten, in welcher Richtung der folgende Grenzpflock aufgefunden<br />
werden konnte. Denkbar ist aber auch, dass es sich hier einfach um eine sprachliche<br />
Unschärfe handelt und tatsächlich gemeint war, dass auch die zwischen den Pflöcken<br />
liegende Grenze in gerader Linie verlief. Demnach ist am ehesten anzunehmen, dass die<br />
Grenze zwischen den jeweiligen Pflöcken jedenfalls in gerader Linie verlief.<br />
9.3.12 Die „Serranischen“ Seen<br />
Von dem zweiten Grenzpflock bei der Esche wurde die Grenze offenbar wiederum in<br />
gerader Richtung („e regione“) hin zu einer Anhöhe <strong>des</strong> äußersten Serranischen Sees hin<br />
zur linken Seite festgelegt (et ab eo palo e regione ad supercilium ultimi lacus Serrani in<br />
partem sinisteriorem derectam esse finem ab eodem Gallo, Z. 30-32). Soviele<br />
verschiedene Elemente diese Angabe enthält, soviele Unsicherheiten birgt sie jedoch<br />
auch. Im Gegensatz zur Angabe <strong>des</strong> zweiten Grenzpflockes nennt diese Angabe nach der<br />
plausibleren Lesung keinen weiteren Grenzpflock, sondern statt<strong>des</strong>sen den Grenzverlauf<br />
Sprache, Erster Teil, 15. Auflage Berlin/München/Zürich 1965, 647; Karl Ernst Georges,<br />
Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, 2. Band, 9. Auflage Graz 1951, 2279.<br />
951 Napoleone Stelluti, Epigrafi di Larino e della bassa frentania, Band I, Il repertorio, Campobasso<br />
1997, 240; Lorenzo Bartolini Salimbeni, Il Palazzo d‟Avalos in Vasto e i suoi Musei, Vasto 2003,<br />
63; Roebuck <strong>Der</strong>ek/de Loynes de Fumichon, Bruno, Roman Arbitration, Oxford 2004, 182.<br />
952 Vgl. Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca in<br />
der Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften<br />
3 (1855), 487 („mit Grenzpfählen, so dass zwischen den je zwei nächsten Pfählen gezogene<br />
gerade Linien die Grenze bestimmen“).<br />
Rainer Lukits 248