Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
So wurde nach einer Stelle <strong>des</strong> liber Coloniarum etwa vorgeschrieben, dass die gesetzten<br />
Grenzpflöcke jährlich erneuert werden mussten:<br />
Etiam praescriptum est ut pali annui sacrificales<br />
renovarentur.<br />
Es wurde auch vorgeschrieben, dass die<br />
Grenzpflöcke jährlich erneuert wurden.<br />
Grenzpflöcke wurden daher unter Umständen auch durch dauerhaftere Grenzsteine<br />
ersetzt, um die Grenze erkennbar zu halten. 907<br />
Da im Rahmen der Vorentscheidung nur eine Markierung durch Pflöcke angeführt wird, ist<br />
denkbar, dass die Grenzpflöcke in Folge nicht gehörig repariert oder erneuert wurden und<br />
dass <strong>des</strong>halb ein weiterer Grenzstreit zwischen den späteren Eigentümern ausbrach.<br />
9.3.9.1 Eiche<br />
9.3.9 <strong>Der</strong> erste Pflock<br />
<strong>Der</strong> erste Grenzpflock wurde von Coelius Gallus etwa elf Fuß von einer Eiche entfernt<br />
eingeschlagen (primum palum figeret a quercu pe<strong>des</strong> circa undecim, Z. 20-22). 908 Wäre<br />
die Eiche unmittelbar auf der Grenze gestanden, wäre dies sicherlich ausdrücklich<br />
angegeben. Die erwähnte Eiche diente daher nicht als unmittelbare Grenzmarkierung,<br />
sondern lediglich der ungefähren Beschreibung, wo der maßgebliche Grenzpflock<br />
eingeschlagen wurde. Dies zeigt auch der Umstand, dass der Abstand zu dem<br />
eingeschlagenen Grenzpflock nur annäherungsweise (circa) angegeben wird. War der<br />
eingeschlagene Grenzpflock daher nicht mehr auffindbar, konnte der gesetzte Grenzpunkt<br />
mit Hilfe der Eiche nurmehr bedingt festgestellt werden. Die aus der Entfernungsangabe<br />
von elf Fuß abgeleitete Annahme, die umstrittene Grenze habe eine unübliche Breite von<br />
über fünf bzw. sechs Fuß gehabt, 909 findet im Text keine hinreichende Grundlage.<br />
Das zur Angabe der Entfernung verwendete Längenmaß ist der römische Fuß (pes), der<br />
am häufigsten als Längenmaß verwendet wurde. <strong>Der</strong> gewöhnliche römische Fuß<br />
907 Liber coloniarum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London<br />
2000, 174.9; Adolf F. A. Rudorff, Gromatische Institutionen, in: Karl Lachmann u.a. (Hrsg.),<br />
Gromatici veteres, Band 2, Erläuterungen und Indices, Berlin 1852, 272.<br />
908 Siehe oben Kapitel 6.1.7.<br />
909 Paz Lopez Paz, La Ciudad Romana Ideal: El Territorio, Santiago de Compostela 1992, 158 FN<br />
69: “El confín por el que se litiga sobrepasa los cinco o seis pies de anchura (pe<strong>des</strong> circa<br />
undecim).”<br />
Rainer Lukits 238