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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

So wurde nach einer Stelle <strong>des</strong> liber Coloniarum etwa vorgeschrieben, dass die gesetzten<br />

Grenzpflöcke jährlich erneuert werden mussten:<br />

Etiam praescriptum est ut pali annui sacrificales<br />

renovarentur.<br />

Es wurde auch vorgeschrieben, dass die<br />

Grenzpflöcke jährlich erneuert wurden.<br />

Grenzpflöcke wurden daher unter Umständen auch durch dauerhaftere Grenzsteine<br />

ersetzt, um die Grenze erkennbar zu halten. 907<br />

Da im Rahmen der Vorentscheidung nur eine Markierung durch Pflöcke angeführt wird, ist<br />

denkbar, dass die Grenzpflöcke in Folge nicht gehörig repariert oder erneuert wurden und<br />

dass <strong>des</strong>halb ein weiterer Grenzstreit zwischen den späteren Eigentümern ausbrach.<br />

9.3.9.1 Eiche<br />

9.3.9 <strong>Der</strong> erste Pflock<br />

<strong>Der</strong> erste Grenzpflock wurde von Coelius Gallus etwa elf Fuß von einer Eiche entfernt<br />

eingeschlagen (primum palum figeret a quercu pe<strong>des</strong> circa undecim, Z. 20-22). 908 Wäre<br />

die Eiche unmittelbar auf der Grenze gestanden, wäre dies sicherlich ausdrücklich<br />

angegeben. Die erwähnte Eiche diente daher nicht als unmittelbare Grenzmarkierung,<br />

sondern lediglich der ungefähren Beschreibung, wo der maßgebliche Grenzpflock<br />

eingeschlagen wurde. Dies zeigt auch der Umstand, dass der Abstand zu dem<br />

eingeschlagenen Grenzpflock nur annäherungsweise (circa) angegeben wird. War der<br />

eingeschlagene Grenzpflock daher nicht mehr auffindbar, konnte der gesetzte Grenzpunkt<br />

mit Hilfe der Eiche nurmehr bedingt festgestellt werden. Die aus der Entfernungsangabe<br />

von elf Fuß abgeleitete Annahme, die umstrittene Grenze habe eine unübliche Breite von<br />

über fünf bzw. sechs Fuß gehabt, 909 findet im Text keine hinreichende Grundlage.<br />

Das zur Angabe der Entfernung verwendete Längenmaß ist der römische Fuß (pes), der<br />

am häufigsten als Längenmaß verwendet wurde. <strong>Der</strong> gewöhnliche römische Fuß<br />

907 Liber coloniarum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London<br />

2000, 174.9; Adolf F. A. Rudorff, Gromatische Institutionen, in: Karl Lachmann u.a. (Hrsg.),<br />

Gromatici veteres, Band 2, Erläuterungen und Indices, Berlin 1852, 272.<br />

908 Siehe oben Kapitel 6.1.7.<br />

909 Paz Lopez Paz, La Ciudad Romana Ideal: El Territorio, Santiago de Compostela 1992, 158 FN<br />

69: “El confín por el que se litiga sobrepasa los cinco o seis pies de anchura (pe<strong>des</strong> circa<br />

undecim).”<br />

Rainer Lukits 238

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