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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

Schwierigkeiten verbunden, sodass eine Übersetzung in die deutsche Sprache mit<br />

entsprechender Diskussion jedenfalls geboten scheint. Insbesondere beginnt nach der<br />

Einleitung (Z. 1-7) ein ausgesprochen langer und verschachtelter Satz, der sich bis zum<br />

Ende <strong>des</strong> erhaltenen Steines zieht. Noch dazu handelt es sich dabei nur um einen<br />

Nebensatz mit Untersätzen, ohne dass dabei auf den Hauptsatz übergegangen wird.<br />

Dieser muss somit auf zumin<strong>des</strong>t einem Folgestein gestanden haben. Sogar der<br />

berühmte Historiker und Epigraphiker Theodor Mommsen betrachtete die „Construction<br />

[als] ziemlich verwickelt“ und verstand den Aufbau <strong>des</strong> Satzteiles folgendermaßen: „von<br />

cum – prolatus sit et – scriptum fuerit hängen die Infinitive factam definitionem – actum<br />

esse – fixum esse ab, von ita est Z. 17 die Conjunctive erigeret und commune esset.<br />

Pe<strong>des</strong> circa – videtur fuisse ist Zwischenvermerk über die Lücke in der Urkunde.“ 164 Sogar<br />

diese Darstellung ist aber noch zu kurz gegriffen, da von scriptum fuerit außerdem noch<br />

[d]erectam (esse) in Zeile 32 abhängt. Von ita ut (statt ita est) in Zeile 18 (statt Zeile 17)<br />

hängt jedenfalls der Konjunktiv im Imperfekt terminaret (Z. 20) ab, wahrscheinlich davon<br />

wiederum figeret (statt erigeret von ita ut, Z. 21), abesset (Z. 22) und zweimal (statt<br />

angegeben einmal von ita ut) esset (Z. 28). <strong>Der</strong> Zwischenvermerk über die Lücke in der<br />

Urkunde beginnt erst mit neque in Z. 22, statt wie angegeben schon mit pe<strong>des</strong> circa in Z.<br />

21. Als weiterer Zwischenvermerk findet sich in Zeile 11 de quibus agitur.<br />

Die genaue Übersetzung <strong>des</strong> Textes hängt überdies von ungewissen Interpretationen ab,<br />

sodass bei der Arbeit mit der Inschrift immer der lateinische Text im Vordergrund stehen<br />

muss. Eine mögliche Übersetzung der Inschrift lautet jedoch folgendermaßen:<br />

Roth/Michael Geistlinger (Hrsg.), Yearbook on International Arbitration, Band II, Antwerpen u.a.<br />

2012, 321-337.<br />

164 Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca in der<br />

Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften 3<br />

(1855) 485 FN 77.<br />

Rainer Lukits 51

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