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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

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C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong> hat als Schieds-<br />

richter zwischen Q.<br />

Tillius Eryllus als Vertreter<br />

<strong>des</strong> Tillius Sassius und M. Paquius Aulanius<br />

als Vertreter der Gemeinde der Histonienser<br />

in Gegenwart der beiden beeidet den <strong>Schiedsspruch</strong><br />

zu den folgenden Worten verkündet:<br />

Nachdem von den Vertretern der Histonienser ein altes<br />

Dokument vorgelegt wurde, von welcher Tillius Sassius die Vorlage<br />

begehrt hatte, und in diesem geschrieben war,<br />

dass hinsichtlich ihrer Güter, um die es geht,<br />

durch Q. Coelius Gallus eine Abgrenzung<br />

zur Zeit <strong>des</strong> Konsulats von M. Iunius Silanus und L. Norbanus Balbus (= 19 n. Chr.)<br />

am achten Tag vor den Kalenden <strong>des</strong> Mai (= am 24. April) zwischen P. Vaccius Vitulus,<br />

dem Vorbesitzer der Histonienser hinsichtlich <strong>des</strong> Herianischen Guts,<br />

und Titia Flaccilla, der Vorbesitzerin <strong>des</strong> Tillius Sassius<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Vellanischen Guts, vorgenommen wurde und dass an Ort und Stelle<br />

über den Grenzstreit derart verhandelt wurde, dass in Gegenwart beider<br />

damaliger Eigentümer der Güter<br />

Gallus die Grenzen zog, derart, dass er zuerst einen Pflock<br />

ca. elf Fuß von einer Eiche entfernt einschlug,<br />

der Pflock jedoch vom Graben entfernt war – wie viele Fuß aufgezeichnet wurden<br />

scheint aber wegen dem Alter <strong>des</strong><br />

Dokuments nicht auf, welches an der Stelle, in welcher die Anzahl der Fußlängen<br />

geschrieben worden zu sein scheint, unterbrochen ist – ,<br />

sodass jedoch zwischen dem Graben und<br />

dem Pflock ein gemeinsamer Weg im<br />

Grundeigentum <strong>des</strong> Vaccius Vitulus war, (und)<br />

dass ausgehend von diesem Pflock gerade gegenüber bei einer gekennzeichneten Esche<br />

von Gallus ein Pflock eingeschlagen wurde und von diesem Pflock aus<br />

die Grenze in gerader Linie zur Anhöhe <strong>des</strong> äußersten Serranischen Sees hin zur<br />

linkeren Seite von demselben Gallus bestimmt wurde<br />

Rainer Lukits 52

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