Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
üblicherweise auf Papyrus-Rollen geschrieben. 667 Wenn nun auch die verwendete<br />
Bezeichnung libellus wenig über die nähere Beschaffenheit <strong>des</strong> Schriftstückes aussagt,<br />
so wird es sich doch typischerweise um eine Holztafel oder eine Papyrusrolle gehandelt<br />
haben.<br />
9.2.2 Alter der Urkunde<br />
Einen wichtigen Hinweis auf die Datierung der gegenständlichen Inschrift bietet uns der<br />
Umstand, dass das vorgelegte Dokument mit der Entscheidung aus dem Jahr 19 n. Chr.<br />
im <strong>Schiedsspruch</strong> bereits als altes Dokument („libellus vetus“, Z. 8) bezeichnet wird. Auch<br />
war eine darin enthaltene Angabe wegen dem Alter <strong>des</strong> Dokuments („propter vetustatem<br />
libelli“, Z. 24) zur Zeit <strong>des</strong> späteren Schiedsverfahrens nicht mehr lesbar. Freilich ist die<br />
Bezeichnung eines Gegenstan<strong>des</strong> als alt sehr unscharf und von den Umständen<br />
abhängig. So wurde etwa nach den Digesten bei einem Vermächtnis alten Weines zuerst<br />
auf die Ansicht <strong>des</strong> Erblassers abgestellt. War diese nicht bekannt, wurden bewusst<br />
etwas willkürlich alle Weine außer jenem <strong>des</strong> aktuellen Jahres als alt verstanden: 668<br />
Item si vinum vetus sit legatum. ex usu testatoris<br />
legatum aestimabitur, id est quot annorum vino<br />
pro vetere utebatur. Quod si non appareat vetus<br />
accipietur, quod non est novum : id est et anni<br />
prioris vinum appellatione veteris continebitur :<br />
nam aliter observantibus quis finis aut quod<br />
initium veteris vini sumeretur ?<br />
Dasselbe gilt, wenn alter Wein vermacht wurde. Das<br />
Vermächtnis wird nach der Gewohnheit <strong>des</strong><br />
Erblassers bestimmt, das heißt wieviel Jahre alten<br />
Wein er als alt verstand. Wenn dies nun nicht<br />
bekannt ist, wird als alt verstanden, was nicht neu ist:<br />
das heißt der Wein <strong>des</strong> Vorjahres wird von der<br />
Bezeichnung alt erfasst: denn welches Ende und<br />
welcher Beginn alten Weines könnte sonst<br />
herangezogen werden?<br />
Alt im Sinne von vetus bedeutet demnach nicht unbedingt besonders alt, sondern lediglich<br />
nicht mehr neu („quod non est novum“). Die Begriffe vetus und vetustas werden in den<br />
Digesten etwa auch im Zusammenhang mit Testamenten gebraucht. So kann etwa ein<br />
Testament zu seiner Wirksamkeit durchaus alt sein, soferne es nur das letzte Testament<br />
<strong>des</strong> Erblassers ist: 669<br />
667 Martin Steinmann, Römisches Schriftwesen, in: Fritz <strong>Graf</strong> (Hrsg.), Einleitung in die lateinische<br />
Philologie, Stuttgart/Leipzig 1997, 84-85.<br />
668 D. 33,6,9-12.<br />
669 D. 37,11,1,1.<br />
Rainer Lukits 176