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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

8.6.12 Fazit<br />

Es muss daher zusammenfassend festgehalten werden, dass in der Einleitungsformel <strong>des</strong><br />

behandelten <strong>Schiedsspruch</strong>s gerade solche Angaben fehlen, die bei Vorliegen einer<br />

echten Grenzstreitigkeit über den Verlauf von Grundstücksgrenzen typischerweise<br />

erwartet werden könnten. Dies betrifft insbesondere die Art der Streitigkeit (z.B. de<br />

finibus), eine etwaige Begutachtung <strong>des</strong> entsprechenden Stück Lan<strong>des</strong>, die allfällige<br />

Beiziehung eines Feldmessers und eine mögliche Grenzmarkierung durch Pflöcke oder<br />

Grenzsteine. In Anbetracht <strong>des</strong>sen muss die allgemeine und bisher offensichtlich nicht<br />

hinterfragte Annahme, dass es sich bei der Streitigkeit zwischen Tillius Sassius und<br />

Histonium um eine Grenzstreitigkeit handelte, zumin<strong>des</strong>t mit einem Fragezeichen<br />

versehen werden. Angesichts der zitierten Grenzziehung <strong>des</strong> Jahres 19 n. Chr. wird die<br />

nachbarschaftliche Streitigkeit aber sicherlich in irgendeiner Form mit dem Grenzverlauf in<br />

Zusammenhang gestanden sein. Nähere Aussagen scheitern aber vor allem daran, dass<br />

von dem gegenständlichen <strong>Schiedsspruch</strong> nur der Beginn der Entscheidungsgründe<br />

erhalten ist. Die erhaltenen Entscheidungsgründe beschreiben im Grunde nur die Vorlage<br />

der Vorentscheidung und beschreiben somit in erster Linie einen Teil <strong>des</strong> Verfahrens. Es<br />

ist daher möglich, dass der Verfahrenshergang in Folge weiter beschrieben wurde und<br />

dort die Beiziehung eines Feldmessers und dergleichen angeführt wurde.<br />

Rainer Lukits 171

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