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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

9.3.10 <strong>Der</strong> zweite Pflock<br />

Ein weiterer Grenzpflock wurde von Gallus bei einer gekennzeichneten Esche<br />

eingeschlagen (ex eo palo e regione ad fraxinum notatam palum fixum esse a Gallo,<br />

Z. 29-30). Im Gegensatz zur vorher erwähnten Eiche handelt es sich bei dieser Esche<br />

also um eine unmittelbare Grenzmarkierung. Zum einen wurde der Grenzpflock im<br />

Unterschied zur Eiche unmittelbar bei der Esche (ad fraxinum) eingeschlagen, zum<br />

anderen war diese Esche im Gegensatz zur Eiche auch als Grenzbaum gekennzeichnet<br />

(fraxinum notatam).<br />

Eschen sind in den Feldmesserschriften im Gegensatz zu Eichen als typische<br />

Grenzbäume angeführt. Demnach wurden zum Teil eine einzige Baumart wie etwa<br />

Eschen, zum Teil aber auch bewusst unterschiedliche Baumarten zur Grenzmarkierung<br />

entlang der Grenze angepflanzt. Auch vorher bestehende Bäume wurden teilweise an der<br />

Grenze als Grenzbäume stehen gelassen. 941 Letztere wurden als „arbores ante missae“<br />

(vorher gesetzte Bäume) bezeichnet und waren vor allem bei arcifinischem Land<br />

gebräuchlich. 942 Nach der Auskunft im Liber coloniarum war auch das Gebiet <strong>des</strong> antiken<br />

Larinum zum Teil durch solche stehengelassene Bäume (arbores ante missae)<br />

begrenzt. 943<br />

Da im gegenständlichen Fall nur die Esche als einziger echter Grenzbaum erwähnt wird,<br />

dürfte es sich ursprünglich nicht um eine durchgehende Grenzmarkierung durch Bäume<br />

gehandelt haben. Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei der Esche also um einen an der<br />

Grenze stehengelassenen Grenzbaum (arbor ante missa), wie dies im arcifinischen Land<br />

üblich war. 944<br />

Üblich war auch die Markierung von Bäumen, um sie als Grenzbäume zu kennzeichnen.<br />

Diese wurden allgemein wie im vorliegenden Fall als arbores notatae, in manchen<br />

Gegenden etwa auch arbores plagatae oder stigmatae bezeichnet. 945 War der Baum an<br />

941 Hyginus, De generibus controversiarum; Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum, nach<br />

Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London 2000, 96.16-19, 110.1-17.<br />

942 Siehe etwa Agennius Urbicus, De controversiis agrorum, und andere, nach Brian Campbell, The<br />

writings of the Roman land surveyors, London 2000, 28.16-20, 2.18-20, 4.24-27, 54.14-17, 62.1,<br />

96.1, 104.34-35.<br />

943 Liber coloniarum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London<br />

2000, 200.<br />

944 Vgl. Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca in<br />

der Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften<br />

3 (1855), 487.<br />

945 Agennius Urbicus, De controversiis agrorum, Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum,<br />

Rainer Lukits 246

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