Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...
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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />
9.3.10 <strong>Der</strong> zweite Pflock<br />
Ein weiterer Grenzpflock wurde von Gallus bei einer gekennzeichneten Esche<br />
eingeschlagen (ex eo palo e regione ad fraxinum notatam palum fixum esse a Gallo,<br />
Z. 29-30). Im Gegensatz zur vorher erwähnten Eiche handelt es sich bei dieser Esche<br />
also um eine unmittelbare Grenzmarkierung. Zum einen wurde der Grenzpflock im<br />
Unterschied zur Eiche unmittelbar bei der Esche (ad fraxinum) eingeschlagen, zum<br />
anderen war diese Esche im Gegensatz zur Eiche auch als Grenzbaum gekennzeichnet<br />
(fraxinum notatam).<br />
Eschen sind in den Feldmesserschriften im Gegensatz zu Eichen als typische<br />
Grenzbäume angeführt. Demnach wurden zum Teil eine einzige Baumart wie etwa<br />
Eschen, zum Teil aber auch bewusst unterschiedliche Baumarten zur Grenzmarkierung<br />
entlang der Grenze angepflanzt. Auch vorher bestehende Bäume wurden teilweise an der<br />
Grenze als Grenzbäume stehen gelassen. 941 Letztere wurden als „arbores ante missae“<br />
(vorher gesetzte Bäume) bezeichnet und waren vor allem bei arcifinischem Land<br />
gebräuchlich. 942 Nach der Auskunft im Liber coloniarum war auch das Gebiet <strong>des</strong> antiken<br />
Larinum zum Teil durch solche stehengelassene Bäume (arbores ante missae)<br />
begrenzt. 943<br />
Da im gegenständlichen Fall nur die Esche als einziger echter Grenzbaum erwähnt wird,<br />
dürfte es sich ursprünglich nicht um eine durchgehende Grenzmarkierung durch Bäume<br />
gehandelt haben. Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei der Esche also um einen an der<br />
Grenze stehengelassenen Grenzbaum (arbor ante missa), wie dies im arcifinischen Land<br />
üblich war. 944<br />
Üblich war auch die Markierung von Bäumen, um sie als Grenzbäume zu kennzeichnen.<br />
Diese wurden allgemein wie im vorliegenden Fall als arbores notatae, in manchen<br />
Gegenden etwa auch arbores plagatae oder stigmatae bezeichnet. 945 War der Baum an<br />
941 Hyginus, De generibus controversiarum; Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum, nach<br />
Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London 2000, 96.16-19, 110.1-17.<br />
942 Siehe etwa Agennius Urbicus, De controversiis agrorum, und andere, nach Brian Campbell, The<br />
writings of the Roman land surveyors, London 2000, 28.16-20, 2.18-20, 4.24-27, 54.14-17, 62.1,<br />
96.1, 104.34-35.<br />
943 Liber coloniarum, nach Brian Campbell, The writings of the Roman land surveyors, London<br />
2000, 200.<br />
944 Vgl. Mommsen, Theodor, Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca in<br />
der Provinz Baetica, Abhandlungen der königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften<br />
3 (1855), 487.<br />
945 Agennius Urbicus, De controversiis agrorum, Siculus Flaccus, De condicionibus agrorum,<br />
Rainer Lukits 246