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Der Schiedsspruch des C. Helvidius Priscus - Heinrich Graf ...

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Universität Salzburg <strong>Der</strong> <strong>Schiedsspruch</strong> <strong>des</strong> C. <strong>Helvidius</strong> <strong>Priscus</strong><br />

Hinsichtlich der ordentlichen Grenzregelungsklage (actio finium regundorum) gehörte es<br />

überhaupt zur Amtspflicht <strong>des</strong> Richters, einen Feldmesser zu Hilfe zu nehmen: 653<br />

Ad officium de finibus cognoscentis pertinet<br />

mensores mittere et per eos dirimere ipsam<br />

finium quaestionem […]<br />

Es gehört zur Amtspflicht <strong>des</strong>sen, der über die<br />

Grenzen entscheidet, Feldmesser zu entsenden und<br />

durch sie die Grenzstreitigkeit selbst zu klären […]<br />

Ob also die etwaige Zuhilfenahme eines Feldmessers nur im erhaltenen Teil <strong>des</strong><br />

gegenständlichen <strong>Schiedsspruch</strong>s nicht genannt ist oder ob tatsächlich wegen der<br />

Umstände der Streitigkeit kein Feldmesser beigezogen wurde, ist nicht eindeutig zu<br />

entscheiden.<br />

8.6.11 Art der Entscheidung<br />

Im <strong>Schiedsspruch</strong> ist genausowenig enthalten, ob der Schiedsstreit lediglich durch<br />

Verkündung eines <strong>Schiedsspruch</strong>s entschieden wurde, oder ob auch eine faktische<br />

Grenzmarkierung durchgeführt wurde. So ist insbesondere aus der eben zitierten<br />

Digestenstelle D. 4,8,44 belegt, dass der Schiedsrichter in Grenzstreitigkeiten<br />

gegebenenfalls nicht nur den <strong>Schiedsspruch</strong> verkündete (sententiam dixit), sondern auch<br />

Grenzsteine setzte (et terminos posuit).<br />

Ähnlich dazu wurde nach der Einleitung der sententia Minuciorum die Aufstellung von<br />

Grenzsteinen von den Schiedsrichtern angeordnet: 654<br />

Eos fineis facere terminosque statui iuserunt ; [...] Sie [Quintus Minucius und Marcus Minucius] wiesen<br />

sie an, die Grenzen zu errichten und Grenzsteine<br />

aufzustellen. [...]<br />

653 D. 10,1,8,1 nach Okko Behrends u.a. (Hrsg.), Corpus Iuris Civilis - Text und Übersetzung,<br />

Band II, Heidelberg 1995, 802.<br />

654 Siehe oben Kapitel 7.2.3.6.<br />

Rainer Lukits 169

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