Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Aufgaben und Ergebnisse<br />
F i n a n z d i r e k t i o n<br />
zusammenhängen. Die zuständige <strong>Kanton</strong>sratskommission hat die wichtigsten Festlegungen<br />
der Rechnungslegungsverordnung beraten, der <strong>Kanton</strong>srat wird voraussichtlich<br />
Anfang 2008 darüber befinden. Die Inkraftsetzung des CRG und der Ausführungsbestimmungen<br />
(Rechnungslegungsverordnung und Finanzcontrollingverordnung) und<br />
damit die Einführung der neuen Rechnungslegung gemäss IPSAS sind für die Budgetierung<br />
2009 geplant.<br />
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen<br />
Bund und <strong>Kanton</strong>en (NFA) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Umsetzung auf<br />
<strong>Kanton</strong>sebene ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die politische Steuerung lag in<br />
den Händen eines Projektausschusses, in dem neben dem <strong>Regierungsrat</strong> auch die<br />
Gemeinden vertreten waren. Die operationelle Umsetzung wurde von einer Projektgruppe<br />
unter Leitung der Finanzverwaltung koordiniert. Im Berichtsjahr sind die notwendigen<br />
NFA-Gesetzesanpassungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung<br />
und Verkehr vom <strong>Kanton</strong>srat beschlossen und nach Ablauf der Referendumsfrist vom<br />
<strong>Regierungsrat</strong> auf 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt worden. Parallel dazu sind auch die<br />
entsprechenden Verordnungen angepasst worden.<br />
Mit dem Entlastungsprogramm E08 soll die Laufende Rechnung <strong>2007</strong>–2010<br />
gegenüber dem KEF vom September 2006 um jährlich 125 Mio. Franken entlastet<br />
werden, ohne dass Leistungseinbussen verursacht werden. Bei dieser Entlastungsvorgabe<br />
ging der <strong>Regierungsrat</strong> von der Erfahrung aus, dass die Rechnungsabschlüsse<br />
ohne Steuern und ohne weitere finanzielle Leistungsgruppen regelmässig deutlich<br />
besser ausfallen als die entsprechenden Budgets. Mit Entlastungen von insgesamt<br />
510 Mio. Franken konnte das gesteckte Ziel gemeinsam mit den Direktionen erreicht<br />
werden. Die Entlastungen für 2008–2010 sind im KEF vom September des Berichtsjahres<br />
umgesetzt worden.<br />
Die Finanzdirektion sowie die Direktion der Justiz und des Innern haben Vorschläge<br />
erarbeitet, um die bestehende «Ausgabenbremse» des <strong>Kanton</strong>s in ein «System<br />
zur Sicherung des Haushaltsgleichgewichts» zu integrieren. Das Ziel eines ausgeglichenen<br />
Finanzhaushaltes soll erreicht werden, indem die Aufwandentwicklung, die<br />
Investitionen, die Neuverschuldung sowie das Fremdkapital mit klaren Kriterien<br />
begrenzt werden. Die Auswertung der im Berichtsjahr durchgeführten Fachvernehmlassung<br />
hat aber gezeigt, dass das zur Diskussion gestellte System weitgehend abgelehnt<br />
wird.<br />
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