Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Jugendstrafrechtspflege<br />
Die Jugendstrafrechtspflege befasst sich mit folgenden Aufgaben:<br />
– Untersuchung und Beurteilung von Straftaten Jugendlicher zwischen 10 und 18 Jahren, einschliesslich<br />
Verfahrensabschluss durch Erziehungsverfügung, Einstellung oder Anklageerhebung beim Jugendgericht<br />
sowie Rechtsmittelverfahren<br />
– Untersuchung und Beurteilung der Straftaten von Jugendlichen nach vollendetem 18. Altersjahr im<br />
Sinne von § 367 Abs. 2 StPO<br />
– Vollzug der durch die Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte angeordneten Strafen und Schutzmassnahmen<br />
– Vollzug der durch die Übertretungsstrafbehörden angeordneten Bussenumwandlungen<br />
Indikatoren<br />
Wirkung/Effektivität<br />
Anteil der als sozial integriert aus dem<br />
Soll <strong>2007</strong> Ist <strong>2007</strong> Soll 2008<br />
jugendstrafrechtlichen Massnahmenvollzug Entlassenen<br />
Von Angeschuldigten und Geschädigten eingelegte<br />
> 65% 66% > 60%<br />
Rechtsmittel (inkl. Rechtsbehelfe)<br />
Leistung/Effizienz<br />
< 5% 2,1% < 5%<br />
Anzahl verurteilte Personen 3 700 3 256 3 750<br />
Verfahrenserledigungen 12 000 11 731 12 000<br />
Stationäre Schutzmassnahmen 150 128 150<br />
Ambulante Schutzmassnahmen 420 386 420<br />
Vorsorgliche Schutzmassnahmen<br />
Haftfälle (Untersuchungshaft und<br />
160 369 175<br />
unbedingter Freiheitsentzug) 200 174 215<br />
Schutzaufsichten 200 317 300<br />
Pendenzen pro Jugendanwältin/Jugendanwalt < 110 115 < 105<br />
Durchschnittliches Pendenzenalter in Tagen < 190 191 < 180<br />
Anteil der Pendenzen >750 Tage<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
0% 2% 0%<br />
Durchschnittliche Untersuchungsdauer in Tagen < 190 141 < 180<br />
Anteil der innert 180 Tagen abgeschlossenen Untersuchungen > 60% 72% > 65%<br />
Nach einem Rückgang im Jahr 2006 stiegen die Geschäftseingänge gegenüber dem Vorjahr um 11%<br />
(–9,6%) von 10 405 im Jahr 2006 auf neu 11 555. Insgesamt wurden 11 731 (11024) Verfahren erledigt,<br />
was einer Zunahme von 6,4% (–11,2%) entspricht. Die Pendenzen stiegen damit um 16,4% (–3,1%). Im<br />
schriftlichen Verfahren erfolgten 31,7% (33%) der Verurteilungen, d. h. ohne vorgängige Einvernahme<br />
durch die Jugendanwältin oder den Jugendanwalt (so genannt «leichte Fälle» von Übertretungstatbeständen).<br />
Die Pendenzen pro Jugendanwältin und Jugendanwalt stiegen auf 115 (97) Fälle. Die durchschnittliche<br />
Untersuchungsdauer konnte auf 141 (149) Tage verringert werden. Insgesamt wurden von<br />
Angeschuldigten und Geschädigten 68 (119) Rechtsmittel gegen Entscheide und Urteile eingelegt. Der<br />
Anteil der als sozial integriert aus dem Massnahmenvollzug Entlassenen stieg im Berichtsjahr von 58%<br />
auf 66%.