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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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46<br />

Jugendstrafrechtspflege<br />

Die Jugendstrafrechtspflege befasst sich mit folgenden Aufgaben:<br />

– Untersuchung und Beurteilung von Straftaten Jugendlicher zwischen 10 und 18 Jahren, einschliesslich<br />

Verfahrensabschluss durch Erziehungsverfügung, Einstellung oder Anklageerhebung beim Jugendgericht<br />

sowie Rechtsmittelverfahren<br />

– Untersuchung und Beurteilung der Straftaten von Jugendlichen nach vollendetem 18. Altersjahr im<br />

Sinne von § 367 Abs. 2 StPO<br />

– Vollzug der durch die Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte angeordneten Strafen und Schutzmassnahmen<br />

– Vollzug der durch die Übertretungsstrafbehörden angeordneten Bussenumwandlungen<br />

Indikatoren<br />

Wirkung/Effektivität<br />

Anteil der als sozial integriert aus dem<br />

Soll <strong>2007</strong> Ist <strong>2007</strong> Soll 2008<br />

jugendstrafrechtlichen Massnahmenvollzug Entlassenen<br />

Von Angeschuldigten und Geschädigten eingelegte<br />

> 65% 66% > 60%<br />

Rechtsmittel (inkl. Rechtsbehelfe)<br />

Leistung/Effizienz<br />

< 5% 2,1% < 5%<br />

Anzahl verurteilte Personen 3 700 3 256 3 750<br />

Verfahrenserledigungen 12 000 11 731 12 000<br />

Stationäre Schutzmassnahmen 150 128 150<br />

Ambulante Schutzmassnahmen 420 386 420<br />

Vorsorgliche Schutzmassnahmen<br />

Haftfälle (Untersuchungshaft und<br />

160 369 175<br />

unbedingter Freiheitsentzug) 200 174 215<br />

Schutzaufsichten 200 317 300<br />

Pendenzen pro Jugendanwältin/Jugendanwalt < 110 115 < 105<br />

Durchschnittliches Pendenzenalter in Tagen < 190 191 < 180<br />

Anteil der Pendenzen >750 Tage<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

0% 2% 0%<br />

Durchschnittliche Untersuchungsdauer in Tagen < 190 141 < 180<br />

Anteil der innert 180 Tagen abgeschlossenen Untersuchungen > 60% 72% > 65%<br />

Nach einem Rückgang im Jahr 2006 stiegen die Geschäftseingänge gegenüber dem Vorjahr um 11%<br />

(–9,6%) von 10 405 im Jahr 2006 auf neu 11 555. Insgesamt wurden 11 731 (11024) Verfahren erledigt,<br />

was einer Zunahme von 6,4% (–11,2%) entspricht. Die Pendenzen stiegen damit um 16,4% (–3,1%). Im<br />

schriftlichen Verfahren erfolgten 31,7% (33%) der Verurteilungen, d. h. ohne vorgängige Einvernahme<br />

durch die Jugendanwältin oder den Jugendanwalt (so genannt «leichte Fälle» von Übertretungstatbeständen).<br />

Die Pendenzen pro Jugendanwältin und Jugendanwalt stiegen auf 115 (97) Fälle. Die durchschnittliche<br />

Untersuchungsdauer konnte auf 141 (149) Tage verringert werden. Insgesamt wurden von<br />

Angeschuldigten und Geschädigten 68 (119) Rechtsmittel gegen Entscheide und Urteile eingelegt. Der<br />

Anteil der als sozial integriert aus dem Massnahmenvollzug Entlassenen stieg im Berichtsjahr von 58%<br />

auf 66%.

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