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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Fachstellen<br />

D i r e k t i o n d e r J u s t i z u n d d e s I n n e r n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

<strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle<br />

Die <strong>Kanton</strong>ale Opferhilfestelle beurteilt Gesuche von Opfern um finanzielle Hilfe. Ihr obliegt sodann die<br />

administrative Aufsicht über die anerkannten Opferberatungsstellen sowie die Finanzierung dieser Stellen.<br />

Insgesamt haben sich 8236 (7542) Personen an eine der anerkannten Opferberatungsstellen<br />

gewandt. Den elf Beratungsstellen wurden Staatsbeiträge in der Höhe<br />

von insgesamt Fr. 4 267050 ausgerichtet.<br />

Bei der <strong>Kanton</strong>alen Opferhilfestelle wurden im Berichtsjahr 676 (698)<br />

Geschäfte eröffnet, wovon 557 (584) Gesuche von Opfern um finanzielle Hilfe und<br />

24 (14) Geschäfte die Beaufsichtigung und Finanzierung der Beratungsstellen betrafen.<br />

In 74 (76) Fällen wurde ein Regressverfahren gegen den Täter eröffnet. In 4 (17)<br />

Fällen hat das Opfer gegen den Entscheid der <strong>Kanton</strong>alen Opferhilfestelle Beschwerde<br />

beim Sozialversicherungsgericht erhoben. 17 (7) Geschäfte wurden für verschiedene<br />

Angelegenheiten eröffnet.<br />

Von den im Berichtsjahr eröffneten Geschäften konnten 353 (326), von den vor<br />

dem Berichtsjahr eröffneten Geschäften 188 (223) endgültig erledigt werden. Insgesamt<br />

wurden somit im Berichtsjahr 541 (549) Geschäfte endgültig erledigt. Von den<br />

im Berichtsjahr eröffneten Geschäften sind 323 (372) Fälle noch hängig. Mit den in<br />

den Vorjahren zum Berichtsjahr eingegangenen 799 (620) noch offenen Geschäften<br />

sind damit bei der <strong>Kanton</strong>alen Opferhilfestelle insgesamt 1122 (992) Verfahren ausstehend.<br />

Es handelt sich dabei zu einem grossen Teil, nämlich bei 703 (617) Verfahren,<br />

um sistierte Opferhilfeverfahren, bei denen es den Ausgang der Strafverfahren<br />

bzw. der versicherungsrechtlichen Verfahren abzuwarten gilt. Ausstehend sind sodann<br />

221 (175) Regressverfahren.<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt Entschädigungen (einschliesslich Vorschusszahlungen)<br />

in der Höhe von Fr. 827 466.50 (490124.80) und Genugtuungen im<br />

Betrag von Fr. 1 542 200.60 (1 440 807.40) ausgerichtet. Zudem wurden unter dem<br />

Titel «Weitere Kosten» Zahlungen in der Höhe von Fr. 287198.70 (320 497.00) und<br />

unter dem Titel «Soforthilfe» solche von Fr. 1 322 431.50 (1 349 806.90) erbracht.<br />

Insgesamt wurde somit Fr. 3 979 297.30 (3 601 236.10) direkte Opferhilfe geleistet.<br />

Die geleistete Entschädigung für unentgeltliche Rechtsvertretungen im Opferhilfeverfahren<br />

beläuft sich auf Fr. 38 695.15 (34172.60).<br />

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