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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Generalsekretariat: Führungsunterstützung / Juristischer Support<br />

Das Generalsekretariat (GS) unterstützt den Direktionsvorsteher in seiner Führungsaufgabe (Stabsfunktion).<br />

Es führt einen Gesetzgebungsdienst, die Koordinationsstelle zur Umsetzung der neuen <strong>Kanton</strong>sverfassung,<br />

bearbeitet parlamentarische Geschäfte und Rechtsmittelverfahren in Direktionskompetenz<br />

und bereitet die Entscheide vor. Zudem unterstützt das GS die einzelnen Organisationseinheiten der<br />

Direktion sowie die ihm organisatorisch angegliederte Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, die<br />

Rekurskommission Gebäudeversicherung, die Rekurskommission für Grunderwerb und die Schlichtungsstelle<br />

gemäss Gleichstellungsgesetz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Darüber hinaus nimmt es bei<br />

Wahlen und Abstimmungen verschiedene Supportfunktionen wahr.<br />

— Umsetzung <strong>Kanton</strong>sverfassung: Der <strong>Regierungsrat</strong> hat am 21. Dezember 2005 die<br />

Direktionen beauftragt, die notwendigen Anpassungen der kantonalen Erlasse an<br />

die neue <strong>Kanton</strong>sverfassung in ihrem Zuständigkeitsbereich voranzubringen. Die<br />

bei der Direktion der Justiz und des Innern eingerichtete Koordinationsstelle<br />

nimmt dabei Controllingaufgaben und halbjährlich eine Berichtsfunktion wahr.<br />

Zurzeit werden unter anderem die direktionsübergreifenden Anpassungen des<br />

Verwaltungsverfahrensrechts von allen Direktionen intensiv bearbeitet. Entsprechende<br />

Gesetzesanpassungen wurden dem <strong>Kanton</strong>srat jeweils laufend unterbreitet<br />

– so auch ein Gesetz über die Volkswahl der Mitglieder der Arbeits- und Mietgerichte.<br />

Ombudsstelle: In Gemeinden, deren Gemeindeordnung dies vorsieht, kann neu<br />

die kantonale Ombudsstelle gemäss Art. 81 Abs. 4 KV tätig werden. Der <strong>Regierungsrat</strong><br />

verabschiedete am 27. September 2006 die zur Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung<br />

erforderlichen Anpassungen des Gesetzes über den Rechtsschutz<br />

in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz). Nachdem der<br />

<strong>Kanton</strong>srat am 9. Juli in zweiter Lesung über die Vorlage beschlossen hatte, wurden<br />

die Änderungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.<br />

Gesetz über das <strong>Kanton</strong>s- und Gemeindebürgerrecht: Die Verfassung des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Zürich</strong> legt in Art. 20 Abs. 2 fest, dass die Voraussetzungen für Erwerb und<br />

Verlust des <strong>Kanton</strong>s- und Gemeindebürgerrechts in einem Gesetz zu regeln sind.<br />

Diese Bestimmungen waren bislang nicht auf Gesetzesstufe geregelt. Eine<br />

Arbeitsgruppe hat unter der Leitung des Gemeindeamtes die Arbeit an diesem<br />

Gesetz begonnen. Ein Gesetzesentwurf wird in der ersten Hälfte 2008 in die Vernehmlassung<br />

gehen.<br />

— Anpassung der Gerichtsordnung: Aus den notwendigen Anpassungsarbeiten auf<br />

Grund der Verfassung, den Vorgaben des Bundesrechts (Rechtsweggarantie nach<br />

Art. 29a BV, Verfahrensbestimmungen des BGG) und den neuen Bundesprozessordnungen<br />

in Straf- und Zivilrecht ergab sich die Notwendigkeit, die Gerichtsordnung<br />

als Ganzes zu überprüfen. Hierzu wurde ein Konzept erarbeitet, welches<br />

im Berichtsjahr in die Vernehmlassung gegeben wurde. Die Auswertung der Vernehmlassung<br />

und die Erarbeitung der entsprechenden Anpassungsgesetzgebung<br />

folgen 2008.<br />

— Begleitung des Bauprojekts PJZ: Im Berichtsjahr wurde das siegreiche Projekt des<br />

Wettbewerbs für das auf dem Areal des Güterbahnhofs geplante Polizei- und<br />

Justizzentrum PJZ vom Planerteam in Zusammenarbeit mit den Nutzerdirektionen<br />

grundlegend überarbeitet. Zudem wurden allfällige Sparpotenziale und Nut-

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