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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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S i c h e r h e i t s d i r e k t i o n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

Administrativ- und Zwangsmassnahmen<br />

Den heikelsten Bereich der fremdenpolizeilichen Arbeit bildet der Vollzug der Wegweisung. Verlassen<br />

abgewiesene Asylsuchende oder andere Personen ausländischer Nationalität ohne Anwesenheitsrecht<br />

unser Land nicht selbstständig vor Ablauf der ihnen angesetzten Ausreisefrist, werden Zwangsmassnahmen<br />

(Ausschaffung nach eventueller vorgängiger Haft [Ausschaffungs-, Durchsetzungshaft] von bis zu<br />

24 Monaten, Rayonauflagen bei nicht durchführbarer Ausschaffung) unumgänglich. Administrativmassnahmen<br />

werden ergriffen bei Zuwiderhandlung gegen fremdenpolizeiliche Vorschriften. Bei schwerwiegenden<br />

Verstössen namentlich strafrechtlicher Art gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit kann<br />

eine Person ausländischer Nationalität ausgewiesen oder ihr die Ausweisung angedroht werden.<br />

Indikatoren Soll <strong>2007</strong> Ist <strong>2007</strong> Soll 2008<br />

Anteil der gutgeheissenen Rekurse 5% 4% 5%<br />

Anzahl Massnahmen gegen ausländische Personen 7 000 6 437 6 000<br />

Im Zwangsmassnahmenbereich wurden bei insgesamt 1423 (1562) Haftanordnungen<br />

514 (457) Anträge an den Haftrichter auf Bestätigung (für länger als 96 Stunden<br />

dauernde Haft) und 265 (197) Anträge auf Verlängerung der Ausschaffungshaft<br />

gestellt. 1252 (1297) Ausschaffungen wurden vollzogen, 92 (146) Rayonauflagen<br />

wurden verfügt. Am 1. Januar traten die mit der Asylgesetzrevision (Volksabstimmung<br />

vom 24. September 2006) beschlossenen verschärften Zwangsmassnahmen wie<br />

verlängerte Ausschaffungshaft und Durchsetzungshaft in Kraft. Im Rahmen ihrer<br />

Umsetzung – insgesamt wurden in 16 Fällen Durchsetzungshaft angeordnet und 42 Anträge<br />

auf Verlängerung dieser Haft gestellt – zeigen sich nach einem Jahr noch keine<br />

signifikanten Auswirkungen. Eine aussagekräftige Beurteilung ihrer Wirksamkeit ist<br />

noch verfrüht. Nach wie vor ist feststellbar, dass eine grosse Zahl von ausreisepflichtigen<br />

ausländischen Personen nicht bereit ist, aktiv bei der Papierbeschaffung mitzuwirken,<br />

und dadurch einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Trotz der<br />

vom Bund getroffenen Massnahmen zur Vollzugsunterstützung gestaltet sich der<br />

Wegweisungsvollzug nach wie vor als sehr schwierig. Probleme ergeben sich namentlich<br />

bei Angehörigen von Staaten, welche sich weigern, angebliche Staatsangehörige<br />

als solche anzuerkennen, kein Interesse an deren Rücknahme haben oder diese von<br />

Gegenleistungen seitens der Schweiz abhängig machen. Immerhin kann festgestellt<br />

werden, dass auf Grund der Vollzugsanstrengungen des Bundes (Rückübernahmeabkommen<br />

mit vollzugskritischen Staaten, vom Bund organisierte Sonderflüge) der<br />

Wegweisungsvollzug bei bestimmten Staatsangehörigen, bei denen dies früher von<br />

vornherein praktisch aussichtslos war, heute eher möglich ist. Aus sicherheits- und<br />

allgemeinpolizeilichen Gründen wurden 36 (17) Ausweisungen aus der Schweiz angeordnet.<br />

In 28 (32) Fällen wurde die Ausweisung angedroht. Ferner wurde in 41 (53)<br />

Fällen die Aufenthaltsbewilligung widerrufen oder nicht mehr erneuert. 1533 (1314)<br />

Personen wurden verwarnt.<br />

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