Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Aufsicht, Bewilligungen<br />
Veterinäramt<br />
Die Tätigkeiten des Veterinäramts umfassen den Vollzug der Gesetzgebung im Bereich des Tierschutzes,<br />
der Tierseuchen sowie der für die Tierhaltung relevanten Bestimmungen des Lebensmittel-, Gesundheitsund<br />
Heilmittelrechts. Es setzt Teile der kantonalen Hundegesetzgebung um, betreibt die Meldestelle für<br />
Findeltiere und prüft die Gesuche für Tierversuche.<br />
Der Bund hat auf Ratschlag der <strong>Kanton</strong>e den Start des Programms zur Ausrottung des<br />
infektiösen Rinderdurchfalls (BVD) um ein Jahr auf 2008 zurückgestellt. Zur Vorbereitung<br />
der Kampagne fielen im Berichtsjahr bereits umfassende Optimierungs-, Ausführungs-<br />
und Kommunikationsarbeiten an.<br />
Die Blauzungenkrankheit, die Schafe und alle anderen Wiederkäuer massenweise<br />
befällt, näherte sich von Norden her rasant, so dass der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> ab Beginn<br />
Oktober zur Überwachungszone erklärt wurde. Im Weiteren war eine starke Zunahme<br />
von Sauerbrutfällen (infektiöser Befall) bei Bienen zu verzeichnen. Beides machte eine<br />
verstärkte Aufklärung der Viehhalter bzw. der Imker notwendig, um im Schadensfall<br />
rechtzeitig handeln zu können. Die Massnahmen zur Überwachung der Vogelgrippe<br />
wurden im praktisch identischen Ausmass aufrechterhalten.<br />
Auf Grund der Angleichung der Rechtsordnung an die einschlägigen Normen<br />
der EU hatte das Veterinäramt bei Milchviehbeständen erstmals die Bestimmungen<br />
über die Milchhygiene und -qualität zu vollziehen. Durch das harmonisierte Lebensmittelrecht<br />
ist zudem die Schlachttieruntersuchung obligatorisch geworden; hier<br />
stiess der Vollzug auf einen gewissen Widerstand bei den betroffenen Kreisen.<br />
Der Vollzugsbereich «öffentliche Sicherheit vor Hunden» konnte personell verstärkt<br />
werden und hat sich im Berichtsjahr weiter etabliert. Insgesamt waren 1108<br />
Meldungen zu Beissvorfällen und auffälligen Hunden sowie 195 Gesuche für Ausnahmebewilligungen<br />
von der Maulkorb- und Leinenpflicht zu bearbeiten. In diesem<br />
sich oft mit Tierschutzaufgaben überschneidenden Bereich waren überdurchschnittlich<br />
viele Tiere zu beschlagnahmen und durch einschränkende Massnahmen das Schadensrisiko<br />
für Mensch und Tier zu verkleinern.<br />
Im Heim- und Wildtiervollzug war erneut eine Zunahme der Bewilligungsverfahren,<br />
aber auch der Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen zu verzeichnen. Ebenfalls<br />
hat der Umfang der zu bewilligenden Tierversuchsprojekte wieder leicht zugenommen.<br />
Der Tierseuchenfonds dient der Finanzierung der Staatsleistungen an die<br />
Bekämpfung von Tierseuchen und anderen übertragbaren Tierkrankheiten. Der<br />
Bestand hat sich nur unwesentlich verändert und beträgt 4,9 Mio. Franken.