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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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D i r e k t i o n d e r J u s t i z u n d d e s I n n e r n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

Die Jugendanwaltschaften erliessen im Berichtsjahr 3205 Erziehungs- und Strafverfügungen<br />

sowie 2036 Einstellungs- bzw. Nichteintretensverfügungen. In 51 Fällen wurde Anklage erhoben.<br />

Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte verhängten 3331 (3727) Strafen und Schutzmassnahmen.<br />

Von den 3256 (3327) Jugendlichen, die fehlbar erklärt oder mit Anklage an die Jugendgerichte zur Beurteilung<br />

überwiesen wurden, waren 2628 (2956) männlich und 628 (777) weiblich. Es handelte sich dabei<br />

um 2259 (2458) Schweizerinnen und Schweizer sowie 997 (1275) Ausländerinnen und Ausländer.<br />

Insgesamt wurden im Berichtsjahr von den Jugendanwaltschaften und Jugendgerichten 151 (147)<br />

Schutzmassnahmen und 3180 (3367) Strafen ausgesprochen. Die Jugendgerichte ordneten 28 (46) stationäre<br />

Schutzmassnahmen an, die Jugendanwaltschaften und die Jugendgerichte 123 (101) ambulante<br />

Schutzmassnahmen (Aufsicht, Persönliche Betreuung, Ambulante Behandlung). Im Weiteren vollzogen<br />

die Jugendanwaltschaften 29 Bussenumwandlungen der Übertretungsstrafbehörden (10 persönliche<br />

Leistungen und 19 Freiheitsentzüge).<br />

Auf 31. Dezember befanden sich 89 (76) Jugendliche im Vollzug einer stationären und 299 (265)<br />

Jugendliche im Vollzug einer ambulanten Schutzmassnahme.<br />

Als Strafen wurden ausgesprochen: 1644 (1894) Verweise, 1032 (944) Persönliche Leistungen, 298<br />

(374) Bussen, 122 (155) Freiheitsentzüge. Bei 7 Verurteilten ordneten die Jugendanwaltschaften<br />

Erwachsenenstrafen an. In 77 Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen.<br />

Bei den 3256 (3733) mit Anklageerhebung beim Jugendgericht oder mit Erziehungs- oder Strafverfügung<br />

abgeschlossenen Untersuchungen haben sich die Anteile der verschiedenen Deliktsgruppen<br />

gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Vermögensdelikte machen einen Anteil von 48,7%<br />

(45,3%) aus, der Anteil der Drogendelikte nahm von 14% auf 15% leicht zu. Die Delikte gegen Leib und<br />

Leben (Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel usw.) sanken auf einen Anteil von 6,8% (8%).<br />

Einen Anstieg zu verzeichnen gibt es bei den Delikten gegen die Freiheit (Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch)<br />

auf anteilsmässig 7,6% (6,2%) und bei den Delikten gegen die sexuelle Integrität auf einen<br />

Anteil von 1,3% (1,2%).<br />

Das Berichtsjahr war geprägt durch die Einführung und Umsetzung des neuen Jugendstrafgesetzes<br />

(JStG), wovon alle Bereiche der kantonalen Jugendstrafrechtspflege betroffen waren. Erwähnenswert<br />

sind nebst der Anhebung der Strafmündigkeit und einer partiellen Ausdehnung des Strafrahmens insbesondere<br />

Änderungen in der Ausgestaltung der neuen Schutzmassnahmen, die Einführung des Dualismus<br />

und die Anordnung der Schutzaufsicht als Begleitung und Bewährungshilfe bei bedingten Strafen und<br />

bedingten Entlassungen aus dem Strafvollzug. Vor allem diese letzteren Änderungen wirkten sich auf die<br />

Geschäftszahlen im Massnahmenbereich und bei den Schutzaufsichten aus.<br />

In organisatorischer Hinsicht wurde die Jugendanwaltschaft See/Oberland, mit den bisherigen<br />

Zweigstellen in Uster und in Wetzikon, neu in Uster im Verwaltungsgebäude mit der <strong>Kanton</strong>spolizei und<br />

der Staatsanwaltschaft See/Oberland zusammengefasst. Die Jugendanwaltschaft der Bezirke Dietikon<br />

und Affoltern und die Jugendanwaltschaft des Bezirks Horgen wurden zur Jugendanwaltschaft Limmattal/Albis<br />

zusammengeführt; die beiden bestehenden Zweigstellen in Dietikon und Horgen sollen dereinst<br />

im neuen Bezirksgebäude in Dietikon zusammengefasst werden.<br />

Die Jugendstaatsanwaltschaft erliess intern unter anderem Weisungen betreffend Junge Intensivtäter<br />

und Juristische Sekretärinnen und Sekretäre. Zusammen mit den jeweiligen Partnern wurden Empfehlungen<br />

zur Zusammenarbeit zwischen den Jugendanwaltschaften, den Vormundschaftsbehörden und<br />

den Fachstellen der Jugendhilfe erarbeitet. Sodann wurde bei allen Amtsstellen die neue Mitarbeiterbeurteilung<br />

(MAB) mit Zielvereinbarung eingeführt.<br />

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