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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

fortan mit einer Pauschale, die sich nach der Entwicklung der Bruttokosten im<br />

Gesundheitswesen und der Bevölkerungszahl richtet. Gleichzeitig wurden vereinzelte<br />

Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 2000 zum EG KVG (VO EG KVG) über die<br />

Prämienverbilligung an Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft,<br />

Island oder Norwegen ins Gesetz überführt. Das wiederum machte eine Anpassung der<br />

Verordnung notwendig. Inhaltlich wurden vor allem die Voraussetzungen für die<br />

Antragsstellung auf Prämienverbilligung nach Ablauf der Antragsfrist sowie die Aufgaben<br />

der Gemeinden klarer umschrieben.<br />

Am 1. Juli ist das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen in Kraft<br />

getreten. Damit verfügt die Schweiz erstmals über eine umfassende und landesweit<br />

geltende gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin. Die <strong>Kanton</strong>e<br />

sind namentlich für die Erkennung und Betreuung potenzieller Spender von<br />

Organen, Geweben und Zellen sowie für die Todesfeststellung zuständig. Das Transplantationsgesetz<br />

verpflichtet die <strong>Kanton</strong>e unter anderem, unabhängige Instanzen zu<br />

bestimmen, welche der Entnahme von regenerierbaren Geweben und Zellen bei urteilsunfähigen<br />

oder unmündigen Personen zustimmen müssen. Durch eine entsprechende<br />

Ergänzung des Patientinnen- und Patientengesetzes wird diese Funktion der <strong>Kanton</strong>alen<br />

Ethikkommission übertragen.<br />

Gegen das vom <strong>Kanton</strong>srat am 12. Juni 2006 verabschiedete Gesetz über die<br />

ärztlichen Zusatzhonorare ist das Referendum ergriffen worden. An der Volksabstimmung<br />

vom 17. Juni wurde es mit grossem Mehr angenommen. Die Gesundheitsdirektion<br />

hat daraufhin das Gesetz umgesetzt, womit für die Kaderärztinnen und Kaderärzte<br />

ab 1. Januar 2008 ein zeitgemässes Entlöhnungssystem bereitsteht.<br />

Das komplett revidierte Lebensmittelrecht des Bundes erforderte eine Totalrevision<br />

der kantonalen Lebensmittelverordnung. Zu berücksichtigen waren dabei die<br />

Ausdehnung der materiellen Vorschriften auf die so genannte Primärproduktion, die<br />

Meldepflicht für alle Lebensmittelbetriebe, die lückenlose Schlachttieruntersuchung,<br />

die erhöhten Anforderungen an die Kontrollorgane sowie die Einführung von risikobasierten<br />

Kontrollen. Die Einführungsverordnung zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz<br />

wurde auf den 1. Juli in Kraft gesetzt.<br />

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung verpflichtet die <strong>Kanton</strong>e, seuchenpolizeiliche<br />

Vorschriften über die Sömmerung, so genannte Alpfahrtsvorschriften, zu<br />

erlassen. Die entsprechende Änderung der kantonalen Tierseuchenverordnung trat am<br />

1. August in Kraft.<br />

Auf Grund der von der Gesundheitsdirektion durchgeführten Fallkostenberechnungen<br />

und der geplanten Einführung des SwissDRG (als schweizweit einheitliches<br />

Patientenklassifikations- und Abgeltungssystem) wird die medizinische Leistungserfassung<br />

der Spitäler immer bedeutender. Zur Überprüfung der von den Spitälern<br />

erfassten Diagnosen und Behandlungen wurde im Berichtsjahr ein Konzept für eine<br />

Kodierrevision erstellt. Dieses sieht vor, aus den abgeschlossenen stationären Behandlungsfällen<br />

eines Spitals eine repräsentative Zufallsstichprobe zu ziehen, deren Kodierung<br />

zu überprüfen und Fälle mit fehlerhafter Kodierung im Rahmen eines Fallgespräches<br />

mit dem Spital zu klären. In einem Revisionsbericht werden neben der<br />

Beurteilung der Spitalkodierung auch Empfehlungen zur Verbesserung der Kodierqua-<br />

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