Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />
Aufgaben und Ergebnisse<br />
fortan mit einer Pauschale, die sich nach der Entwicklung der Bruttokosten im<br />
Gesundheitswesen und der Bevölkerungszahl richtet. Gleichzeitig wurden vereinzelte<br />
Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 2000 zum EG KVG (VO EG KVG) über die<br />
Prämienverbilligung an Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft,<br />
Island oder Norwegen ins Gesetz überführt. Das wiederum machte eine Anpassung der<br />
Verordnung notwendig. Inhaltlich wurden vor allem die Voraussetzungen für die<br />
Antragsstellung auf Prämienverbilligung nach Ablauf der Antragsfrist sowie die Aufgaben<br />
der Gemeinden klarer umschrieben.<br />
Am 1. Juli ist das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen in Kraft<br />
getreten. Damit verfügt die Schweiz erstmals über eine umfassende und landesweit<br />
geltende gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin. Die <strong>Kanton</strong>e<br />
sind namentlich für die Erkennung und Betreuung potenzieller Spender von<br />
Organen, Geweben und Zellen sowie für die Todesfeststellung zuständig. Das Transplantationsgesetz<br />
verpflichtet die <strong>Kanton</strong>e unter anderem, unabhängige Instanzen zu<br />
bestimmen, welche der Entnahme von regenerierbaren Geweben und Zellen bei urteilsunfähigen<br />
oder unmündigen Personen zustimmen müssen. Durch eine entsprechende<br />
Ergänzung des Patientinnen- und Patientengesetzes wird diese Funktion der <strong>Kanton</strong>alen<br />
Ethikkommission übertragen.<br />
Gegen das vom <strong>Kanton</strong>srat am 12. Juni 2006 verabschiedete Gesetz über die<br />
ärztlichen Zusatzhonorare ist das Referendum ergriffen worden. An der Volksabstimmung<br />
vom 17. Juni wurde es mit grossem Mehr angenommen. Die Gesundheitsdirektion<br />
hat daraufhin das Gesetz umgesetzt, womit für die Kaderärztinnen und Kaderärzte<br />
ab 1. Januar 2008 ein zeitgemässes Entlöhnungssystem bereitsteht.<br />
Das komplett revidierte Lebensmittelrecht des Bundes erforderte eine Totalrevision<br />
der kantonalen Lebensmittelverordnung. Zu berücksichtigen waren dabei die<br />
Ausdehnung der materiellen Vorschriften auf die so genannte Primärproduktion, die<br />
Meldepflicht für alle Lebensmittelbetriebe, die lückenlose Schlachttieruntersuchung,<br />
die erhöhten Anforderungen an die Kontrollorgane sowie die Einführung von risikobasierten<br />
Kontrollen. Die Einführungsverordnung zum eidgenössischen Lebensmittelgesetz<br />
wurde auf den 1. Juli in Kraft gesetzt.<br />
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung verpflichtet die <strong>Kanton</strong>e, seuchenpolizeiliche<br />
Vorschriften über die Sömmerung, so genannte Alpfahrtsvorschriften, zu<br />
erlassen. Die entsprechende Änderung der kantonalen Tierseuchenverordnung trat am<br />
1. August in Kraft.<br />
Auf Grund der von der Gesundheitsdirektion durchgeführten Fallkostenberechnungen<br />
und der geplanten Einführung des SwissDRG (als schweizweit einheitliches<br />
Patientenklassifikations- und Abgeltungssystem) wird die medizinische Leistungserfassung<br />
der Spitäler immer bedeutender. Zur Überprüfung der von den Spitälern<br />
erfassten Diagnosen und Behandlungen wurde im Berichtsjahr ein Konzept für eine<br />
Kodierrevision erstellt. Dieses sieht vor, aus den abgeschlossenen stationären Behandlungsfällen<br />
eines Spitals eine repräsentative Zufallsstichprobe zu ziehen, deren Kodierung<br />
zu überprüfen und Fälle mit fehlerhafter Kodierung im Rahmen eines Fallgespräches<br />
mit dem Spital zu klären. In einem Revisionsbericht werden neben der<br />
Beurteilung der Spitalkodierung auch Empfehlungen zur Verbesserung der Kodierqua-<br />
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