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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

Im Rahmen der NFA wurden auch die Spitexbestimmungen im Gesundheitsgesetz<br />

überarbeitet. An der Vorgabe, dass die Gemeinden für die Sicherstellung der<br />

Spitexversorgung zuständig sind, wurde festgehalten. Die neuen Regelungen umfassen<br />

den Wechsel von der reinen Aufwandsubventionierung hin zu einer zeitgemässen,<br />

leistungsbasierten Finanzierung. Zudem erliess der <strong>Kanton</strong> erstmals kantonale Richtlinien<br />

zum Mindestumfang der Spitexversorgung und zu den anrechenbaren Kosten.<br />

Die neue Regelung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.<br />

Die Gesundheitsdirektion lancierte mit der Einsetzung eines «Medical Board» –<br />

einer unabhängigen Fachkommission für die wissenschaftliche Überprüfung diagnostischer<br />

und therapeutischer Verfahren – ein Pilotprojekt. Das Projekt beruht auf Expertenvorschlägen,<br />

die noch im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 erarbeitet wurden,<br />

und stützt sich u. a. auf den im KVG verankerten Auftrag ab, periodisch Wirksamkeit,<br />

Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit kassenpflichtiger Leistungen zu prüfen. Die<br />

Aufgabe des Medical Board wird darin bestehen, die Effektivität und Effizienz ausgewählter<br />

medizinischer Behandlungen auf der Grundlage des aktuellen Standes des medizinischen<br />

Wissens nach den Prinzipien der Evidenzbasierten Medizin (EBM) zu überprüfen.<br />

Mit entsprechenden Empfehlungen soll das Medical Board zu einem möglichst<br />

sinnvollen Ressourceneinsatz im Gesundheitswesen beitragen. Ausgestaltet als verwaltungsunabhängige<br />

Kommission wird das Gremium mit ausgewiesenen Fachpersonen für<br />

Medizin, Gesundheitsrecht, Gesundheitsökonomie und Ethik besetzt; seine Erkenntnisse<br />

sollen auch in Fachpublikationen veröffentlicht werden.<br />

Die von der Ärzteschaft lancierte Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim<br />

Medikamentenbezug», die die Freigabe der ärztlichen Medikamentenabgabe im<br />

ganzen <strong>Kanton</strong> anstrebt, wurde im Frühjahr einem externen Experten zur Klärung ihrer<br />

Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorgelegt. Nachdem das Rechtsgutachten von<br />

der Gültigkeit der Volksinitiative ausgegangen war, stimmte der <strong>Regierungsrat</strong> dem<br />

Volksbegehren im Herbst grundsätzlich zu, beantragte beim <strong>Kanton</strong>srat aber aus formellen<br />

Gründen einen Gegenvorschlag mit derselben inhaltlichen Stossrichtung.<br />

Für ambulante ärztliche Leistungen konnten sich die öffentlichen Spitäler im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> mit dem Verband der Krankenversicherer santésuisse für das Berichtsjahr<br />

auf einen Taxpunktwert von Fr. –.92 einigen. Die frei praktizierenden Ärztinnen<br />

und Ärzte und santésuisse haben für das Berichtsjahr einen Taxpunktwert von Fr. –.90<br />

vereinbart. Für ambulante Leistungen in den psychiatrischen Kliniken im <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong> kam eine Einigung auf ein Tarifsystem mit Pauschalabgeltungen zu Stande.<br />

Die Spitaltarife für stationäre Leistungen 2006 galten für das Berichtsjahr<br />

unverändert weiter.<br />

Gestützt auf die Gesetzesbestimmungen des Strafgesetzbuches vom 1. Oktober<br />

2002 sind bisher 143 Bewilligungen zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs<br />

erteilt worden; 93% der Bewilligungen entfallen dabei auf Personen<br />

mit einem Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Auswertung dieser Meldungen<br />

zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, dem Wohnsitz der betroffenen<br />

Frauen und der angewandten Methode ergibt Folgendes:<br />

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