Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />
Aufgaben und Ergebnisse<br />
Im Rahmen der NFA wurden auch die Spitexbestimmungen im Gesundheitsgesetz<br />
überarbeitet. An der Vorgabe, dass die Gemeinden für die Sicherstellung der<br />
Spitexversorgung zuständig sind, wurde festgehalten. Die neuen Regelungen umfassen<br />
den Wechsel von der reinen Aufwandsubventionierung hin zu einer zeitgemässen,<br />
leistungsbasierten Finanzierung. Zudem erliess der <strong>Kanton</strong> erstmals kantonale Richtlinien<br />
zum Mindestumfang der Spitexversorgung und zu den anrechenbaren Kosten.<br />
Die neue Regelung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.<br />
Die Gesundheitsdirektion lancierte mit der Einsetzung eines «Medical Board» –<br />
einer unabhängigen Fachkommission für die wissenschaftliche Überprüfung diagnostischer<br />
und therapeutischer Verfahren – ein Pilotprojekt. Das Projekt beruht auf Expertenvorschlägen,<br />
die noch im Rahmen des Sanierungsprogramms 04 erarbeitet wurden,<br />
und stützt sich u. a. auf den im KVG verankerten Auftrag ab, periodisch Wirksamkeit,<br />
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit kassenpflichtiger Leistungen zu prüfen. Die<br />
Aufgabe des Medical Board wird darin bestehen, die Effektivität und Effizienz ausgewählter<br />
medizinischer Behandlungen auf der Grundlage des aktuellen Standes des medizinischen<br />
Wissens nach den Prinzipien der Evidenzbasierten Medizin (EBM) zu überprüfen.<br />
Mit entsprechenden Empfehlungen soll das Medical Board zu einem möglichst<br />
sinnvollen Ressourceneinsatz im Gesundheitswesen beitragen. Ausgestaltet als verwaltungsunabhängige<br />
Kommission wird das Gremium mit ausgewiesenen Fachpersonen für<br />
Medizin, Gesundheitsrecht, Gesundheitsökonomie und Ethik besetzt; seine Erkenntnisse<br />
sollen auch in Fachpublikationen veröffentlicht werden.<br />
Die von der Ärzteschaft lancierte Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim<br />
Medikamentenbezug», die die Freigabe der ärztlichen Medikamentenabgabe im<br />
ganzen <strong>Kanton</strong> anstrebt, wurde im Frühjahr einem externen Experten zur Klärung ihrer<br />
Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorgelegt. Nachdem das Rechtsgutachten von<br />
der Gültigkeit der Volksinitiative ausgegangen war, stimmte der <strong>Regierungsrat</strong> dem<br />
Volksbegehren im Herbst grundsätzlich zu, beantragte beim <strong>Kanton</strong>srat aber aus formellen<br />
Gründen einen Gegenvorschlag mit derselben inhaltlichen Stossrichtung.<br />
Für ambulante ärztliche Leistungen konnten sich die öffentlichen Spitäler im<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> mit dem Verband der Krankenversicherer santésuisse für das Berichtsjahr<br />
auf einen Taxpunktwert von Fr. –.92 einigen. Die frei praktizierenden Ärztinnen<br />
und Ärzte und santésuisse haben für das Berichtsjahr einen Taxpunktwert von Fr. –.90<br />
vereinbart. Für ambulante Leistungen in den psychiatrischen Kliniken im <strong>Kanton</strong><br />
<strong>Zürich</strong> kam eine Einigung auf ein Tarifsystem mit Pauschalabgeltungen zu Stande.<br />
Die Spitaltarife für stationäre Leistungen 2006 galten für das Berichtsjahr<br />
unverändert weiter.<br />
Gestützt auf die Gesetzesbestimmungen des Strafgesetzbuches vom 1. Oktober<br />
2002 sind bisher 143 Bewilligungen zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs<br />
erteilt worden; 93% der Bewilligungen entfallen dabei auf Personen<br />
mit einem Facharzttitel Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Auswertung dieser Meldungen<br />
zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, dem Wohnsitz der betroffenen<br />
Frauen und der angewandten Methode ergibt Folgendes:<br />
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