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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)<br />

Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> weist eine Vielzahl attraktiver Erholungs- und vielfältiger Lebensräume am Wasser<br />

auf: «Steter Tropfen …»<br />

Indikatoren IST 2006 Budget <strong>2007</strong> IST <strong>2007</strong> Budget 2008<br />

Aufwertung nicht natürlicher Fluss-,<br />

Bachabschnitte und Seeufer<br />

5,9 km 4 km 6,9 km 4 km<br />

An kantonalen Gewässern sind 1,75 km und an Gewässern in Zuständigkeit der<br />

Gemeinden 3,65 km aufgewertet. Zusätzlich erfolgten 1,5 km Aufwertungen als<br />

Ersatzmassnahmen für die Westumfahrung.<br />

Das AWEL erteilt kompetente Beratungen und hält straffe Termine in Bewilligungsverfahren ein:<br />

«Kataster der belasteten Standorte akzeptiert»<br />

Indikatoren IST 2006 Budget <strong>2007</strong> IST <strong>2007</strong> Budget 2008<br />

Anzahl abgeschlossener Bewilligungen BVV 808 750 613 750<br />

BVV-Verfahren: Einhaltung der Behandlungsfristen 90% > 95% 88% > 95%<br />

Durschnittl. Kosten pro abgeklärten belasteten Standort (Fr.) 2090 2000 1550 2000<br />

Ende des Berichtsjahres konnte die Überprüfung der knapp 7000 Ablagerungs- und<br />

Unfallstandorte im Altlastenverdachtsflächenkataster abgeschlossen werden. Davon<br />

wurden nach der Überprüfung 2400 Standorte in den Kataster der belasteten Standorte<br />

eingetragen. 330 Eigentümerinnen und Eigentümer (< 5%) von rund 7000 im<br />

KbS eingetragenen Grundstücken verlangten eine Feststellungsverfügung. Dazu sind<br />

zwischen 2001 und <strong>2007</strong> 21 Rekurse (< 0,5%) eingegangen.<br />

Das AWEL gewährleistet Rechtssicherheit und fördert die Harmonisierung der Standards: «Das kantonale<br />

Recht wird zukunftstauglich ausgestaltet»<br />

Mit dem Erlass der Verordnung über den ABC-Schutz am 28. Februar (LS 528.1) ist<br />

die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte bei Ereignissen mit Freisetzung radioaktiver<br />

Stoffe, gentechnisch veränderten und pathogenen Organismen sowie toxischen und<br />

umweltgefährdenden Stoffen klarer als bisher geregelt. Neu beteiligen sich die Verursacher<br />

vermehrt an der Finanzierung.<br />

Auf Grund der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind auf<br />

den 1. Januar die Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umschlag und der Lagerung<br />

der wassergefährdenden Flüssigkeiten gestrafft worden. Zudem hat der Bund<br />

erhebliche Bereiche des Rechts der wassergefährdenden Flüssigkeiten dem kantonalen<br />

Recht zur Regelung zugewiesen. Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dazu die Bewilligungs-,<br />

Melde-, Kontroll- und Sanierungspflichten bei den Tankanlagen am 12. Dezember mit<br />

einer Revision der Verordnung über den Gewässerschutz (LS 711.11) neu geordnet.<br />

Gleichzeitig wurden Vorschriften über Anlagen zur Erdwärmenutzung erlassen<br />

(OS 63, 2).

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