Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)<br />
Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> weist eine Vielzahl attraktiver Erholungs- und vielfältiger Lebensräume am Wasser<br />
auf: «Steter Tropfen …»<br />
Indikatoren IST 2006 Budget <strong>2007</strong> IST <strong>2007</strong> Budget 2008<br />
Aufwertung nicht natürlicher Fluss-,<br />
Bachabschnitte und Seeufer<br />
5,9 km 4 km 6,9 km 4 km<br />
An kantonalen Gewässern sind 1,75 km und an Gewässern in Zuständigkeit der<br />
Gemeinden 3,65 km aufgewertet. Zusätzlich erfolgten 1,5 km Aufwertungen als<br />
Ersatzmassnahmen für die Westumfahrung.<br />
Das AWEL erteilt kompetente Beratungen und hält straffe Termine in Bewilligungsverfahren ein:<br />
«Kataster der belasteten Standorte akzeptiert»<br />
Indikatoren IST 2006 Budget <strong>2007</strong> IST <strong>2007</strong> Budget 2008<br />
Anzahl abgeschlossener Bewilligungen BVV 808 750 613 750<br />
BVV-Verfahren: Einhaltung der Behandlungsfristen 90% > 95% 88% > 95%<br />
Durschnittl. Kosten pro abgeklärten belasteten Standort (Fr.) 2090 2000 1550 2000<br />
Ende des Berichtsjahres konnte die Überprüfung der knapp 7000 Ablagerungs- und<br />
Unfallstandorte im Altlastenverdachtsflächenkataster abgeschlossen werden. Davon<br />
wurden nach der Überprüfung 2400 Standorte in den Kataster der belasteten Standorte<br />
eingetragen. 330 Eigentümerinnen und Eigentümer (< 5%) von rund 7000 im<br />
KbS eingetragenen Grundstücken verlangten eine Feststellungsverfügung. Dazu sind<br />
zwischen 2001 und <strong>2007</strong> 21 Rekurse (< 0,5%) eingegangen.<br />
Das AWEL gewährleistet Rechtssicherheit und fördert die Harmonisierung der Standards: «Das kantonale<br />
Recht wird zukunftstauglich ausgestaltet»<br />
Mit dem Erlass der Verordnung über den ABC-Schutz am 28. Februar (LS 528.1) ist<br />
die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte bei Ereignissen mit Freisetzung radioaktiver<br />
Stoffe, gentechnisch veränderten und pathogenen Organismen sowie toxischen und<br />
umweltgefährdenden Stoffen klarer als bisher geregelt. Neu beteiligen sich die Verursacher<br />
vermehrt an der Finanzierung.<br />
Auf Grund der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind auf<br />
den 1. Januar die Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umschlag und der Lagerung<br />
der wassergefährdenden Flüssigkeiten gestrafft worden. Zudem hat der Bund<br />
erhebliche Bereiche des Rechts der wassergefährdenden Flüssigkeiten dem kantonalen<br />
Recht zur Regelung zugewiesen. Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dazu die Bewilligungs-,<br />
Melde-, Kontroll- und Sanierungspflichten bei den Tankanlagen am 12. Dezember mit<br />
einer Revision der Verordnung über den Gewässerschutz (LS 711.11) neu geordnet.<br />
Gleichzeitig wurden Vorschriften über Anlagen zur Erdwärmenutzung erlassen<br />
(OS 63, 2).