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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Amt für Jugend und Berufsberatung<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

B i l d u n g s d i r e k t i o n<br />

Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ist zuständig für den Bereich der subsidiären Bildungsleistungen.<br />

Die Aufgabe umfasst die Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Kinder-,<br />

Jugend- und Familienhilfe in den Bezirken, die allgemeine Berufsberatung sowie die akademische<br />

Berufs- und Studienberatung und die Stipendienvergabe. Zum Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

gehören weiter die kantonale Zentralbehörde Adoption zum Vollzug des Haager Adoptionsübereinkommens<br />

und die Zentralstelle Mineurs Non Accompagnés zur Begleitung und Unterbringung der<br />

dem <strong>Kanton</strong> zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sowie die Fachstelle Sonderpädagogik<br />

Frühbereich, die ab 2008 für die bisher von der Invalidenversicherung verfügten sonderpädagogischen<br />

Massnahmen im Vor- und Nachschulalter zuständig ist.<br />

Jugendhilfereform<br />

Jugend- und Familienhilfe<br />

Die Reorganisation der Berufsberatung ist weitgehend abgeschlossen; die Erprobung<br />

neuer bezirksübergreifender Strukturen in Jugendhilfe und Berufsberatung schritt<br />

weiter voran.<br />

Auf Grund der Beratungen in den im Nachgang zur Vernehmlassung über das<br />

NFA-Gesetzespaket eingesetzten Arbeitsgruppen entschied der <strong>Regierungsrat</strong>, das<br />

Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und Sonderschulung, welches einzelne<br />

Elemente des Reformprojekts aufnahm, vorläufig zurückzustellen. Die zur Umsetzung<br />

der NFA unabdingbar notwendigen Regelungen wurden im Gesetz über die Ablösung<br />

der Leistungen der Invalidenversicherung an die Sonderpädagogik vorgenommen. Dieses<br />

tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft und stellt die gesetzliche Grundlage dar für<br />

die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulalter, welche die <strong>Kanton</strong>e<br />

zu gewährleisten haben.<br />

Ende November beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> das Konzept für eine Revision des<br />

Jugendhilfegesetzes, durch die bezirksübergreifende Strukturen ermöglicht werden<br />

sollen. Ausserdem soll ein Mindestangebot an Schulsozialarbeit und familienergänzender<br />

Betreuung von Kindern im Vorschulalter durch <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />

gewährleistet werden.<br />

Gestützt auf den Versuchsparagrafen des Jugendhilfegesetzes, wurden die drei<br />

Bezirksjugendsekretariate Affoltern, Dietikon und Horgen durch den <strong>Regierungsrat</strong><br />

auf 1. Juli zur Jugendhilferegion Süd zusammengeschlossen. Die fünf noch nicht einer<br />

Region angeschlossenen Bezirksjugendsekretariate haben ihre Bemühungen zu vermehrter<br />

bezirksübergreifender Zusammenarbeit deutlich verstärkt.<br />

Die internen Strukturen des Amtes wurden im Rahmen der Reform angepasst;<br />

die fachliche Führung wurde ebenso verstärkt wie die Einbindung der dezentralen<br />

Stellen ins Amt.<br />

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund<br />

und <strong>Kanton</strong>en (NFA) ist der <strong>Kanton</strong> verpflichtet, die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung<br />

für sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulalter<br />

zu erbringen. Diese Massnahmen umfassen die logopädische, die psychomotorische<br />

und die audiopädagogische Therapie sowie die heilpädagogische Früherziehung. Um<br />

diese neuen Aufgaben ab 1. Januar 2008 übernehmen zu können, wurden in einer<br />

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