Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Amt für Jugend und Berufsberatung<br />
Aufgaben und Ergebnisse<br />
B i l d u n g s d i r e k t i o n<br />
Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ist zuständig für den Bereich der subsidiären Bildungsleistungen.<br />
Die Aufgabe umfasst die Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Kinder-,<br />
Jugend- und Familienhilfe in den Bezirken, die allgemeine Berufsberatung sowie die akademische<br />
Berufs- und Studienberatung und die Stipendienvergabe. Zum Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />
gehören weiter die kantonale Zentralbehörde Adoption zum Vollzug des Haager Adoptionsübereinkommens<br />
und die Zentralstelle Mineurs Non Accompagnés zur Begleitung und Unterbringung der<br />
dem <strong>Kanton</strong> zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sowie die Fachstelle Sonderpädagogik<br />
Frühbereich, die ab 2008 für die bisher von der Invalidenversicherung verfügten sonderpädagogischen<br />
Massnahmen im Vor- und Nachschulalter zuständig ist.<br />
Jugendhilfereform<br />
Jugend- und Familienhilfe<br />
Die Reorganisation der Berufsberatung ist weitgehend abgeschlossen; die Erprobung<br />
neuer bezirksübergreifender Strukturen in Jugendhilfe und Berufsberatung schritt<br />
weiter voran.<br />
Auf Grund der Beratungen in den im Nachgang zur Vernehmlassung über das<br />
NFA-Gesetzespaket eingesetzten Arbeitsgruppen entschied der <strong>Regierungsrat</strong>, das<br />
Gesetz über die Finanzierung der Jugendhilfe und Sonderschulung, welches einzelne<br />
Elemente des Reformprojekts aufnahm, vorläufig zurückzustellen. Die zur Umsetzung<br />
der NFA unabdingbar notwendigen Regelungen wurden im Gesetz über die Ablösung<br />
der Leistungen der Invalidenversicherung an die Sonderpädagogik vorgenommen. Dieses<br />
tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft und stellt die gesetzliche Grundlage dar für<br />
die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulalter, welche die <strong>Kanton</strong>e<br />
zu gewährleisten haben.<br />
Ende November beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> das Konzept für eine Revision des<br />
Jugendhilfegesetzes, durch die bezirksübergreifende Strukturen ermöglicht werden<br />
sollen. Ausserdem soll ein Mindestangebot an Schulsozialarbeit und familienergänzender<br />
Betreuung von Kindern im Vorschulalter durch <strong>Kanton</strong> und Gemeinden<br />
gewährleistet werden.<br />
Gestützt auf den Versuchsparagrafen des Jugendhilfegesetzes, wurden die drei<br />
Bezirksjugendsekretariate Affoltern, Dietikon und Horgen durch den <strong>Regierungsrat</strong><br />
auf 1. Juli zur Jugendhilferegion Süd zusammengeschlossen. Die fünf noch nicht einer<br />
Region angeschlossenen Bezirksjugendsekretariate haben ihre Bemühungen zu vermehrter<br />
bezirksübergreifender Zusammenarbeit deutlich verstärkt.<br />
Die internen Strukturen des Amtes wurden im Rahmen der Reform angepasst;<br />
die fachliche Führung wurde ebenso verstärkt wie die Einbindung der dezentralen<br />
Stellen ins Amt.<br />
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund<br />
und <strong>Kanton</strong>en (NFA) ist der <strong>Kanton</strong> verpflichtet, die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung<br />
für sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulalter<br />
zu erbringen. Diese Massnahmen umfassen die logopädische, die psychomotorische<br />
und die audiopädagogische Therapie sowie die heilpädagogische Früherziehung. Um<br />
diese neuen Aufgaben ab 1. Januar 2008 übernehmen zu können, wurden in einer<br />
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