Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Amt für Verkehr<br />
Auch die Zahl der Flugbewegungen nahm erstmals seit der Luftfahrtkrise des Jahres<br />
2001 deutlich zu (+2,9% gegenüber dem Vorjahr).<br />
Am 25. November lehnten rund 63% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> die Volksinitiative «für eine realistische Flughafenpolitik» (Plafonierungsinitiative)<br />
ab und stimmten dem Gegenvorschlag des <strong>Kanton</strong>srates zu. Dieser<br />
sieht die Einführung des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) vor. Zudem wird bei Erreichen<br />
von 320 000 Flugbewegungen pro Jahr eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.<br />
Dabei entscheiden der <strong>Kanton</strong>srat bzw. via fakultatives Referendum die Stimmberechtigten<br />
auf Antrag des <strong>Regierungsrat</strong>es, ob der <strong>Kanton</strong> beim Bund auf eine Bewegungsbeschränkung<br />
hinwirken soll. Zudem wird sich der <strong>Regierungsrat</strong> für eine Nachtsperrordnung<br />
von sieben Stunden einsetzen. Nach der Annahme des Gegenvorschlags zur<br />
Plafonierungsinitiative hat die Volkswirtschaftsdirektion die Umsetzung des ZFI an die<br />
Hand genommen. Ein erster Bericht wird im Frühling 2008 vorgelegt.<br />
Das von der FZAG überarbeitete und dem BAZL Ende Oktober 2006 zur Genehmigung<br />
eingereichte Gesuch für den gekröpften Nordanflug ist laut Mitteilung des<br />
BAZL vom 23. Januar in technischer Hinsicht komplett. Im März fand auf Fachebene<br />
ein weiteres Gespräch zwischen der Schweiz und Deutschland über die Benutzung des<br />
süddeutschen Luftraumes für An- und Abflüge zum und vom Flughafen <strong>Zürich</strong> statt.<br />
Im Mai legte das BAZL das Gesuch der FZAG für den gekröpften Nordanflug öffentlich<br />
auf, worauf Dutzende von Privaten und Gemeinden Einsprache beim Bund erhoben.<br />
Zwar ist die Sicherheitsüberprüfung des ausschliesslich über der Schweiz liegenden<br />
Luftraumes grundsätzlich positiv ausgefallen, doch wird das BAZL vor seinem Entscheid<br />
über die Einführung dieses neuen Anflugverfahrens noch eine umfassende<br />
Sicherheitseinschätzung vornehmen. Erst wenn die Sicherheit des gesamten Verfahrens<br />
nachgewiesen ist, kann das BAZL den gekröpften Nordanflug genehmigen. Am<br />
19. Dezember meldete das BAZL, dass sich im Rahmen der Arbeiten am gekröpften<br />
Nordanflug auf den Flughafen <strong>Zürich</strong> der Bedarf nach einer Anpassung einzelner technischer<br />
Unterlagen ergeben habe. Solange diese Dokumente nicht vorliegen, kann das<br />
BAZL über das Gesuch der FZAG nicht abschliessend entscheiden. Gemäss Skyguide<br />
(Flugsicherung) sollten diese Unterlagen im Januar 2008 vorliegen.