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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Sozialamt<br />

Der <strong>Kanton</strong>santeil an den Sozialversicherungen des Bundes ist gegenüber dem Vorjahr<br />

um Fr. 6 575 019 gesunken (–1,1%). Grund dafür sind jedoch nicht die Ausgaben<br />

der AHV und der IV im laufenden Jahr, sondern die Schlussabrechnung 2006 der<br />

Sozialversicherungen. Aus den 2006 geleisteten Beiträgen wurden dem <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong> knapp 30 Mio. Franken zurückerstattet und direkt mit den im Berichtsjahr<br />

anfallenden Beiträgen verrechnet.<br />

Anpassung der kantonalen Erlasse im Sozialwesen an die NFA<br />

Das Berichtsjahr war geprägt von den Vorbereitungen für die Umsetzung der Neugestaltung<br />

des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und <strong>Kanton</strong>en<br />

(NFA). Dabei stand die Anpassung von Gesetzen und Verordnungen im Vordergrund.<br />

Das neue Gesetz über Einrichtungen für invalide Personen (IEG) und die entsprechende<br />

Verordnung (IEV) bilden ab 1. Januar 2008 die gesetzliche Grundlage für Aufsicht,<br />

Bewilligung, Steuerung, Planung und Finanzierung der Invalideneinrichtungen. Im<br />

Bereich der Invalideneinrichtungen mussten zudem die Vorbereitungen für den Beitritt<br />

zur Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) getroffen werden.<br />

Die neu in den Zusatzleistungen zur AHV/IV enthaltene kantonalrechtliche Leistungsart<br />

der Zuschüsse sowie die von den <strong>Kanton</strong>en zu regelnde Vergütung der Krankheitsund<br />

Behinderungskosten erforderten Anpassungen im Zusatzleistungsgesetz (ZLG)<br />

und die Schaffung einer Zusatzleistungsverordnung (ZLV). Mit der Revision des Einführungsgesetzes<br />

zur AHV/IV wurde die Regelung umgesetzt, dass die Beiträge des<br />

<strong>Kanton</strong>s an die Sozialversicherungen des Bundes mit Inkrafttreten der NFA wegfallen.

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