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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Amt für Justizvollzug<br />

Das Amt für Justizvollzug (JuV) befasst sich mit folgenden Aufgaben:<br />

– Vollzug von Freiheitsstrafen, strafrechtlichen Massnahmen sowie Untersuchungs-/Sicherheitshaft<br />

und Vorbereitungs-/Ausschaffungshaft<br />

– Betrieb der für die Durchführung der Vollzüge notwendigen Institutionen und Dienste<br />

– Betreuung und Beschäftigung der inhaftierten Personen sowie Durchführung und Entwicklung geeigneter<br />

Vollzugs-, Beratungs-, Therapie- und Behandlungsformen<br />

– Vernetzung und Zusammenarbeit mit Justiz-, Sozial- und Gesundheitswesen<br />

Das Inkrafttreten des neuen StGB auf den 1. Januar hat die Aufgaben und Tätigkeiten<br />

des JuV in vielen Bereichen beeinflusst. Dank den umfangreichen Vorarbeiten der<br />

letzten Jahre und dem grossen Einsatz der Mitarbeitenden ist die Umsetzung des<br />

neuen Rechts erfolgreich angelaufen. Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben wurden<br />

die kantonale Justizvollzugsverordnung sowie verschiedene Richtlinien und Weisungen<br />

überarbeitet und ergänzt. Besonders das neue Verwahrungsrecht sowie die nur<br />

schwierig prognostizierbaren Auswirkungen auf den Bedarf an Vollzugs- und Haftplätzen<br />

erfordern aber auch in Zukunft eine enge und intensive Zusammenarbeit zwischen<br />

allen beteiligten Arbeitspartnern.<br />

Bei der Belegung der JuV-Institutionen hat im Berichtsjahr eine leichte<br />

Entspannung stattgefunden. Gesamthaft wurden knapp 490 000 Aufenthaltstage<br />

gezählt, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von rund 2,5% entspricht. In<br />

Bezug auf die Vollzugskategorien wurden besonders beim geschlossenen Strafvollzug<br />

weniger Aufenthaltstage verzeichnet. Die durchschnittliche Auslastung über alle<br />

Institutionen hinweg betrug rund 96% und verbleibt damit besonders im gesamtschweizerischen<br />

Vergleich auf hohem Niveau. Bei den Fallzahlen sind erste Auswirkungen<br />

des neuen Sanktionensystems festzustellen. So wurde bei den Freiheitsstrafen<br />

ab Mitte des Jahres ein spürbarer Rückgang der neuen Fälle registriert. Dies ist mit<br />

grosser Wahrscheinlichkeit auf die Anordnung von Geldstrafen an Stelle kurzer Freiheitsstrafen<br />

zurückzuführen. Bei der Gemeinnützigen Arbeit haben die Fallzahlen<br />

dagegen zugenommen. Wegen der kürzeren durchschnittlichen Dauer der Arbeitseinsätze<br />

ist das Total der geleisteten Stunden jedoch nur leicht angestiegen.<br />

Auf personeller Ebene wurden zwei Führungsfunktionen im JuV neu besetzt.<br />

Mit Dr. Thomas Manhart als Amtsleiter und Hans-Jürg Patzen als Leiter der<br />

Bewährungs- und Vollzugsdienste konnten zwei ausgewiesene Fachleute für die<br />

herausfordernden Aufgaben gewonnen werden.<br />

Die Anstrengungen zu weiteren Qualitätsverbesserungen im Justizvollzug wurden<br />

konsequent weitergeführt. Die unabhängige Expertengruppe, welche beauftragt<br />

worden war, die Arbeit des JuV im Bereich des Umgangs mit gemeingefährlichen<br />

Straftätern zu überprüfen, würdigte in ihrem Schlussbericht das fachlich hohe Niveau<br />

und das grosse Engagement – insbesondere im interkantonalen Vergleich. Die auf<br />

Grund einzelner festgestellter Mängel ausgesprochenen Empfehlungen sollen geprüft<br />

und sukzessive umgesetzt werden. Auch die das JuV betreffenden offenen Fragen im<br />

Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Wetzikon vom September werden vertieft<br />

abgeklärt und die erforderlichen Massnahmen nötigenfalls ergriffen.

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