Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
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Amt für Justizvollzug<br />
Das Amt für Justizvollzug (JuV) befasst sich mit folgenden Aufgaben:<br />
– Vollzug von Freiheitsstrafen, strafrechtlichen Massnahmen sowie Untersuchungs-/Sicherheitshaft<br />
und Vorbereitungs-/Ausschaffungshaft<br />
– Betrieb der für die Durchführung der Vollzüge notwendigen Institutionen und Dienste<br />
– Betreuung und Beschäftigung der inhaftierten Personen sowie Durchführung und Entwicklung geeigneter<br />
Vollzugs-, Beratungs-, Therapie- und Behandlungsformen<br />
– Vernetzung und Zusammenarbeit mit Justiz-, Sozial- und Gesundheitswesen<br />
Das Inkrafttreten des neuen StGB auf den 1. Januar hat die Aufgaben und Tätigkeiten<br />
des JuV in vielen Bereichen beeinflusst. Dank den umfangreichen Vorarbeiten der<br />
letzten Jahre und dem grossen Einsatz der Mitarbeitenden ist die Umsetzung des<br />
neuen Rechts erfolgreich angelaufen. Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben wurden<br />
die kantonale Justizvollzugsverordnung sowie verschiedene Richtlinien und Weisungen<br />
überarbeitet und ergänzt. Besonders das neue Verwahrungsrecht sowie die nur<br />
schwierig prognostizierbaren Auswirkungen auf den Bedarf an Vollzugs- und Haftplätzen<br />
erfordern aber auch in Zukunft eine enge und intensive Zusammenarbeit zwischen<br />
allen beteiligten Arbeitspartnern.<br />
Bei der Belegung der JuV-Institutionen hat im Berichtsjahr eine leichte<br />
Entspannung stattgefunden. Gesamthaft wurden knapp 490 000 Aufenthaltstage<br />
gezählt, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von rund 2,5% entspricht. In<br />
Bezug auf die Vollzugskategorien wurden besonders beim geschlossenen Strafvollzug<br />
weniger Aufenthaltstage verzeichnet. Die durchschnittliche Auslastung über alle<br />
Institutionen hinweg betrug rund 96% und verbleibt damit besonders im gesamtschweizerischen<br />
Vergleich auf hohem Niveau. Bei den Fallzahlen sind erste Auswirkungen<br />
des neuen Sanktionensystems festzustellen. So wurde bei den Freiheitsstrafen<br />
ab Mitte des Jahres ein spürbarer Rückgang der neuen Fälle registriert. Dies ist mit<br />
grosser Wahrscheinlichkeit auf die Anordnung von Geldstrafen an Stelle kurzer Freiheitsstrafen<br />
zurückzuführen. Bei der Gemeinnützigen Arbeit haben die Fallzahlen<br />
dagegen zugenommen. Wegen der kürzeren durchschnittlichen Dauer der Arbeitseinsätze<br />
ist das Total der geleisteten Stunden jedoch nur leicht angestiegen.<br />
Auf personeller Ebene wurden zwei Führungsfunktionen im JuV neu besetzt.<br />
Mit Dr. Thomas Manhart als Amtsleiter und Hans-Jürg Patzen als Leiter der<br />
Bewährungs- und Vollzugsdienste konnten zwei ausgewiesene Fachleute für die<br />
herausfordernden Aufgaben gewonnen werden.<br />
Die Anstrengungen zu weiteren Qualitätsverbesserungen im Justizvollzug wurden<br />
konsequent weitergeführt. Die unabhängige Expertengruppe, welche beauftragt<br />
worden war, die Arbeit des JuV im Bereich des Umgangs mit gemeingefährlichen<br />
Straftätern zu überprüfen, würdigte in ihrem Schlussbericht das fachlich hohe Niveau<br />
und das grosse Engagement – insbesondere im interkantonalen Vergleich. Die auf<br />
Grund einzelner festgestellter Mängel ausgesprochenen Empfehlungen sollen geprüft<br />
und sukzessive umgesetzt werden. Auch die das JuV betreffenden offenen Fragen im<br />
Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Wetzikon vom September werden vertieft<br />
abgeklärt und die erforderlichen Massnahmen nötigenfalls ergriffen.