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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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S i c h e r h e i t s d i r e k t i o n<br />

Aufgaben und Ergebnisse<br />

Zusatzleistungen zur AHV/IV<br />

Die Ausrichtung der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist Sache der Gemeinden (Ergänzungsleistungen, Beihilfen<br />

und wo vorgesehen Gemeindezuschüsse). Der <strong>Kanton</strong> übernimmt Kostenanteile von 38% und übt<br />

die Aufsicht aus (Revision und Beratung).<br />

Vergleich mit Vorjahr (in Franken) <strong>2007</strong> 2006<br />

Gesamtleistungen der Gemeinden 563 051 498 544 227 742<br />

davon Ergänzungsleistungen 506678946 488240045<br />

davon Beihilfen 56372552 55987697<br />

Leistungen an Betagte 292 479 169 284 491 625<br />

Leistungen an Hinterlassene 9 585 540 8 692 366<br />

Leistungen an Invalide 260 986 789 251 043 751<br />

Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen 50 696 301 48 861 868<br />

Staatsbeitrag an die Ergänzungsleistungen und Beihilfen 194 712 000 189 077 602<br />

Gegenüber dem Vorjahr wurden 3,5% mehr Zusatzleistungen ausgerichtet. Dabei stiegen<br />

die Ergänzungsleistungen um 3,8%, die Beihilfen um 0,7%. Während sich die<br />

Zunahme bei den Versichertengruppen der Betagten mit 2,8% und der Invaliden mit<br />

4,0% in der Grössenordnung der durchschnittlichen Steigerung hielt, stiegen die<br />

Zusatzleistungen an Hinterlassene um überdurchschnittliche 10,3% an. Diese Feststellung<br />

relativiert sich durch den Umstand, dass die Zusatzleistungen an Hinterlassene nur<br />

2% der Gesamtleistungen ausmachten, während Betagte einen Anteil von 52% und<br />

Invalide einen solchen von 46% beanspruchten. Die überdies an zusatzleistungsberechtigte<br />

Personen ausgerichteten Prämienverbilligungen werden später über die<br />

Gesundheitsdirektion abgerechnet. Sie belaufen sich auf rund 152 Mio. Franken.<br />

Sozialversicherungen des Bundes (AHV/IV/FL)<br />

Die <strong>Kanton</strong>e haben 3,64% der Gesamtausgaben der AHV und 12,5% der Gesamtausgaben der IV zu übernehmen.<br />

Auf Grund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund<br />

und <strong>Kanton</strong>en (NFA) fällt der Beitrag an die AHV ab 2008 vollständig weg. An die IV haben die <strong>Kanton</strong>e<br />

2008 noch einen einmaligen Betrag von 490 Mio. Franken zu zahlen für Leistungen, welche Vorjahre<br />

betreffen. Der Anteil des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> daran beträgt knapp 111 Mio. Franken. Danach werden auch die<br />

Beiträge an die IV vollständig entfallen. Die <strong>Kanton</strong>e haben jedoch weiterhin ihren Anteil an den Familienzulagen<br />

in der Landwirtschaft zu leisten.<br />

Vergleich mit Vorjahr (in Franken) <strong>2007</strong> 2006<br />

Beitrag an die AHV 270 527 260 269 253 830<br />

Beitrag an die IV 309 525 031 317 080 626<br />

Beitrag an die Familienzulagen in der Landwirtschaft 1 906 876 2 199 730<br />

Total 581 959 167 588 534 186<br />

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