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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Gemeindeamt<br />

Zivilstandswesen<br />

vom Bundesamt für Migration zur Bearbeitung überwiesen (2577/+108). Im Gegenzug<br />

gelang es, die Zahl der Antragstellungen und Berichterstattungen an diese Bundesstelle<br />

deutlich zu erhöhen (2487/+704).<br />

Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auf Bundesebene stiess auf<br />

grosse Akzeptanz. 702 gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden geschlossen<br />

(81,8% Männer, 18,2% Frauen). Alle 26 Zivilstandsämter wurden erfolgreich mit<br />

neuen Datenzugangsgeräten (PKI) ausgerüstet.<br />

Die Änderungen sowohl des Bundes- als auch des kantonalen Rechts lösten<br />

wiederum eine Schulung der Führungspersonen der zürcherischen Zivilstandsämter<br />

aus. Mit dem übrigen Schulungsangebot trug die Abteilung zur Rechtssicherheit in der<br />

Beurkundung des Personenstandes auch über die <strong>Kanton</strong>sgrenzen bei. Die durchschnittliche<br />

Bearbeitungsdauer der Namensänderungsverfahren konnte auf unter<br />

2 Monate verringert werden.<br />

Finanz- und Lastenausgleich<br />

Der einfache Steuerertrag der Gemeinden im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> (ohne Stadt <strong>Zürich</strong>) hat<br />

sich seit dem Jahr 2003 stetig erhöht. Der Anteil der juristischen Personen am<br />

Gesamtertrag 2006 nahm im Vergleich zum Vorjahr von 9,2% auf 10,4% zu. Diese<br />

Erhöhung ist durch die guten Unternehmensabschlüsse begründet. Die positive Entwicklung<br />

der Steuererträge hatte eine Erhöhung des <strong>Kanton</strong>smittels der relativen<br />

Steuerkraft (ohne Stadt <strong>Zürich</strong>) von Fr. 2948 auf Fr. 2953 zur Folge. Die Aufteilung<br />

der Gemeinden in Gewinner (Zunahme der Steuerkraft bei 87 Gemeinden) und Verlierer<br />

(Abnahme der Steuerkraft bei 83 Gemeinden) zeigt, dass das Verhältnis bei fast<br />

50% liegt. Absolut betrachtet führte diese Entwicklung beim Steuerkraftausgleich<br />

<strong>2007</strong> bei gleichbleibenden Berechnungsfaktoren zu etwas tieferen Abschöpfungen<br />

und gleichzeitig etwas höheren Zuschüssen, was eine Auflösung des Ausgleichsfondsvermögens<br />

um rund 6,3 Mio. Franken zur Folge hatte. Der Spitzenwert der relativen<br />

Steuerkraft 2006 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 986 auf 11779<br />

währenddem der tiefste Wert bei 1051 (Vorjahr 1085) lag. Die grossen Kunstinstitute<br />

der Städte <strong>Zürich</strong> und Winterthur erhielten Beiträge in ähnlicher Höhe wie im Vorjahr.<br />

Der auf 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte § 8 des Finanzausgleichsgesetzes konnte<br />

im Berichtsjahr erfüllt werden.<br />

Im Kalenderjahr stellten 26 Gemeinden ein Gesuch um Zusicherung von Steuerfussausgleichsbeiträgen<br />

für das Jahr 2008. Nach Prüfung der Voranschläge und Verhandlung<br />

mit Vertretern der Gemeinden wurde provisorisch ein Beitrag von 85,8 Mio.<br />

Franken (Vorjahr 78,5 Mio. Franken) zugesichert. Bei der endgültigen Festsetzung der<br />

Beiträge für 2006 auf der Grundlage der Jahresrechnungen wurden 21,6 Mio. Franken<br />

zurückgefordert bzw. verrechnet.<br />

Zu Lasten des Investitionsfonds mussten keine Beiträge zugesichert werden, da<br />

keine entsprechenden Gesuche gestellt wurden. Die Abgeltung der Sonderlasten an die<br />

Stadt <strong>Zürich</strong> blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert.

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