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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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68<br />

Parlamentarische Vorstösse und Initiativen<br />

Vollzugsbericht zu Vorstössen aus dem <strong>Kanton</strong>srat (Motionen und Postulate) sowie zu<br />

Behörden- und Volksinitiativen<br />

A. Abschreibungsanträge: eigene Vorlage, Gesetzesentwurf<br />

147/2004 Freiwillige Versicherung der beruflichen Vorsorge von Milizbehörden<br />

5. September 2005 (Motion Benedikt Gschwind, <strong>Zürich</strong>, Jacqueline Gübeli, Horgen, und Patrick Hächler,<br />

Gossau). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird aufgefordert, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um<br />

nebenamtliche Behördenmitglieder im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> auf deren Wunsch in der 2. Säule zu versichern,<br />

auch wenn deren Entschädigung unter dem BVG-Minimum von zurzeit Fr. 25 320 liegt.<br />

Umwandlung von einer Motion in ein Postulat. Mit Bericht vom 11. Juli (Vorlage 4417) beantragte<br />

der <strong>Regierungsrat</strong> dem <strong>Kanton</strong>srat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Die Vorlage ist im <strong>Kanton</strong>srat<br />

ausstehend.<br />

83/2005 Keine wirtschaftliche Besserstellung von straffälligen Ausländerinnen/Ausländern in deren Heimatland<br />

durch den Strafvollzug – Auszahlung des Arbeitsentgeltes nach Kaufkraft<br />

5. September 2005 (Postulat Thomas Vogel, Illnau-Effretikon, Barbara Steinemann, Regensdorf, und<br />

Regula Thalmann-Meyer, Uster). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, allenfalls durch Antrag im Ostschweizer<br />

Strafvollzugskonkordat, die von ausländischen Straftäterinnen/-täter durch Arbeitsentgelt (Pekulium)<br />

während des Strafvollzuges erwirtschaftete Rücklage bei Entlassung aus dem Strafvollzug gemäss<br />

Kaufkraft im Heimatland umzurechnen und auszubezahlen.<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> hat dem <strong>Kanton</strong>srat am 15. August seinen Bericht und seinen Antrag auf<br />

Abschreibung des Postulats unterbreitet (Vorlage 4424). Die Vorlage ist im <strong>Kanton</strong>srat ausstehend.<br />

240/2005 Beiblatt bei Gemeindewahlen<br />

31. Oktober 2005 (Einzelinitiative Peter S. Weiller). Im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sei der<br />

bestehende § 61 zu ergänzen mit dem folgenden Abs. 2: «Für Gemeindewahlen kann die Gemeindeordnung<br />

ein Beiblatt vorschreiben, sofern es weder zu einer stillen Wahl noch zum Einsatz gedruckter Wahlvorschläge<br />

kommt.»<br />

Der Vorstoss wird im Rahmen der Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte an die neue<br />

<strong>Kanton</strong>sverfassung bearbeitet.<br />

325/2005 Stimmabgabe an der Urne § 68 GPR<br />

27. Februar 2006 (Motion Hans Heinrich Raths, Pfäffikon, Werner Bosshard, Rümlang, und Bruno<br />

Walliser, Volketswil). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und die Verordnung<br />

(§ 68 GPR, §§ 34 und 35 VPR) so zu ändern, dass alle Stimmrechtsausweise zu unterzeichnen sind.<br />

Der Vorstoss wird im Rahmen der Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte an die neue<br />

<strong>Kanton</strong>sverfassung bearbeitet.<br />

293/2005 Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte<br />

29. Mai 2006 (Motion Robert Brunner, Steinmaur, und Esther Hildebrand, Illnau-Effretikon). Der <strong>Regierungsrat</strong><br />

wird beauftragt, den Paragrafen 61 des Gesetzes über die politischen Rechte so abzuändern,<br />

dass die Beilage eines Beiblattes gemäss Paragraf 60 bei Mehrheitswahlen ohne Vorverfahren obligatorisch<br />

wird.<br />

Der Vorstoss wird im Rahmen der Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte an die neue<br />

<strong>Kanton</strong>sverfassung bearbeitet.

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