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Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Amt für Jugend und Berufsberatung<br />

ersten Projektphase die notwendigen Grundlagen erarbeitet. Dazu zählte eine Anpassung<br />

der Verordnung zum Jugendhilfegesetz, welche der <strong>Regierungsrat</strong> am 5. Dezember<br />

beschloss und auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzte. Im November nahm die<br />

Fachstelle Sonderpädagogik Frühbereich (SPF) ihre Arbeit auf und bereitete in einem<br />

ersten Schritt die Ablösung der von der Invalidenversicherung ausgestellten Verfügungen<br />

vor. Damit konnte für Kinder mit Behinderung im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> eine nahtlose<br />

Weiterführung der erforderlichen Massnahmen sichergestellt werden.<br />

Am 10. November verlieh die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen<br />

(EKA) dem Projekt Spielgruppe-plus den Integrationspreis <strong>2007</strong> für herausragende<br />

und innovative Integrationsleistungen. Das vom Amt für Jugend und Berufsberatung<br />

und vom Volksschulamt getragene Projekt beschreitet neue Wege der Sprachförderung<br />

für zwei- bis fünfjährige Kinder. In vier Gemeinden werden Spielgruppen-plus<br />

geführt, in welchen die Kinder zweimal wöchentlich gezielt im Erwerb und in der<br />

Beherrschung der deutschen Sprache gefördert werden. Die Spielgruppenleiterinnen<br />

wenden dabei ein eigens zu diesem Zweck entwickeltes Programm an. Sie wurden<br />

durch Fachpersonen speziell auf diese Aufgabe vorbereitet und werden bei ihrer Arbeit<br />

von einer Assistentin unterstützt. Das Projekt dauert zwei Jahre und wird vom Marie-<br />

Meierhofer-Institut für das Kind wissenschaftlich begleitet. Erste Zwischenergebnisse<br />

zeigen, dass die Kinder grössere Fortschritte in der deutschen Sprache machen als Kinder<br />

in anderen Spielgruppen.<br />

Die Arbeiten zur kantonalen Regelung und Koordination der Schulsozialarbeit<br />

wurden in enger Zusammenarbeit mit den Regionalstellen der Jugend- und Familienhilfe<br />

weitergeführt. Sie mündeten unter anderem in den im Oktober als Broschüre<br />

veröffentlichten «Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit». Die Empfehlungen<br />

richten sich besonders an Schulleitungen und Schulbehörden, die die Einführung<br />

von Schulsozialarbeit planen. Sie geben Hinweise auf den Einsatz und die<br />

Möglichkeiten von Schulsozialarbeit, beschreiben deren Angebote für die Schülerinnen<br />

und Schüler, die Lehrerschaft und die Schulbehörde und erläutern die Arbeitsweisen<br />

der Schulsozialarbeit. Etliche Gemeinden führten Schulsozialarbeit neu ein<br />

oder erweiterten und festigten ihr Angebot. Beraten und unterstützt wurden sie dabei<br />

auf Anfrage durch die Jugendsekretariate bzw. die Regionalstellen und durch die Projektstelle<br />

Schulsozialarbeit im AJB.<br />

Um der ständig wachsenden Zahl der Fälle in den verschiedenen Sparten der<br />

Jugendhilfe gerecht werden zu können, beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> im Herbst zusätzliche<br />

Stellen für die Jugend- und Familienberatung, die Alimentenhilfe und die<br />

Elternbildung.

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