Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
Geschäftsbericht 2007 - Regierungsrat - Kanton Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
218<br />
Amt für Jugend und Berufsberatung<br />
ersten Projektphase die notwendigen Grundlagen erarbeitet. Dazu zählte eine Anpassung<br />
der Verordnung zum Jugendhilfegesetz, welche der <strong>Regierungsrat</strong> am 5. Dezember<br />
beschloss und auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzte. Im November nahm die<br />
Fachstelle Sonderpädagogik Frühbereich (SPF) ihre Arbeit auf und bereitete in einem<br />
ersten Schritt die Ablösung der von der Invalidenversicherung ausgestellten Verfügungen<br />
vor. Damit konnte für Kinder mit Behinderung im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> eine nahtlose<br />
Weiterführung der erforderlichen Massnahmen sichergestellt werden.<br />
Am 10. November verlieh die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen<br />
(EKA) dem Projekt Spielgruppe-plus den Integrationspreis <strong>2007</strong> für herausragende<br />
und innovative Integrationsleistungen. Das vom Amt für Jugend und Berufsberatung<br />
und vom Volksschulamt getragene Projekt beschreitet neue Wege der Sprachförderung<br />
für zwei- bis fünfjährige Kinder. In vier Gemeinden werden Spielgruppen-plus<br />
geführt, in welchen die Kinder zweimal wöchentlich gezielt im Erwerb und in der<br />
Beherrschung der deutschen Sprache gefördert werden. Die Spielgruppenleiterinnen<br />
wenden dabei ein eigens zu diesem Zweck entwickeltes Programm an. Sie wurden<br />
durch Fachpersonen speziell auf diese Aufgabe vorbereitet und werden bei ihrer Arbeit<br />
von einer Assistentin unterstützt. Das Projekt dauert zwei Jahre und wird vom Marie-<br />
Meierhofer-Institut für das Kind wissenschaftlich begleitet. Erste Zwischenergebnisse<br />
zeigen, dass die Kinder grössere Fortschritte in der deutschen Sprache machen als Kinder<br />
in anderen Spielgruppen.<br />
Die Arbeiten zur kantonalen Regelung und Koordination der Schulsozialarbeit<br />
wurden in enger Zusammenarbeit mit den Regionalstellen der Jugend- und Familienhilfe<br />
weitergeführt. Sie mündeten unter anderem in den im Oktober als Broschüre<br />
veröffentlichten «Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit». Die Empfehlungen<br />
richten sich besonders an Schulleitungen und Schulbehörden, die die Einführung<br />
von Schulsozialarbeit planen. Sie geben Hinweise auf den Einsatz und die<br />
Möglichkeiten von Schulsozialarbeit, beschreiben deren Angebote für die Schülerinnen<br />
und Schüler, die Lehrerschaft und die Schulbehörde und erläutern die Arbeitsweisen<br />
der Schulsozialarbeit. Etliche Gemeinden führten Schulsozialarbeit neu ein<br />
oder erweiterten und festigten ihr Angebot. Beraten und unterstützt wurden sie dabei<br />
auf Anfrage durch die Jugendsekretariate bzw. die Regionalstellen und durch die Projektstelle<br />
Schulsozialarbeit im AJB.<br />
Um der ständig wachsenden Zahl der Fälle in den verschiedenen Sparten der<br />
Jugendhilfe gerecht werden zu können, beschloss der <strong>Regierungsrat</strong> im Herbst zusätzliche<br />
Stellen für die Jugend- und Familienberatung, die Alimentenhilfe und die<br />
Elternbildung.