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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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A • 1 Bauen allgemein • Baurecht<br />

e<br />

Finanzierung und Förderprogramme<br />

PLANUNG A • 1<br />

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)<br />

Mit der »Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)« ist<br />

die Förderung der energetischen Gebäudesanierung im Jahr<br />

2022 neu aufgesetzt worden. Ziele sind die Umsetzung des<br />

Klimaschutzprogramms und der Förderstrategie »Energieeffizienz<br />

und Wärme aus Erneuerbaren Energien«. Die Förderung<br />

erfolgt wahlweise als direkter Investitionszuschuss<br />

des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BA-<br />

FA) oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit diesen<br />

beiden Förderoptionen werden die unterschiedlichen Bedürfnisse<br />

bei der Finanzierung berücksichtigt.<br />

Der Förderfokus liegt auf der Sanierung von Bestandsgebäuden,<br />

da diese das höchste Potenzial zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen<br />

haben. Hierfür stehen zwei verschiedene<br />

Förderprogramme zur Verfügung:<br />

• Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG, Tab. 2)<br />

• Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM, Tab. 3)<br />

Im Rahmen der BEG WG gibt es für energetisch besonders<br />

schlechte Gebäude die Gebäudekategorie »Worst Performing<br />

Building (WPB)«. Die Definition erfolgt entweder über<br />

das Kriterium Energieausweis oder über das Baujahr und<br />

den Sanierungszustand der Außenwand. Die KfW fördert die<br />

Sanierung von »Worst Performing Buildings« zu Effizienzhäusern<br />

mit einem zusätzlichen Bonus von 10 % auf den Tilgungszuschuss<br />

(WPB-Bonus). Für ein Effizienzhaus 70 gibt<br />

es den WPB-Bonus nur in Kombination mit der EE-Klasse.<br />

Wird die Sanierung zu einem Effizienzhaus 55 oder 40 mittels<br />

modular vorgefertigter Elemente durchgeführt (serielle<br />

Sanierung), so wird ein »SerSan-Bonus« von 15 % gewährt.<br />

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens<br />

ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste<br />

9 für Förderprogramme des Bundes einzubinden.<br />

Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen (BEG EM) umfasst<br />

die energetische Verbesserung der Gebäudehülle, die Anlagentechnik<br />

(z. B. Lüftungsanlage), die Heizungsoptimierung<br />

sowie den Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer<br />

Energien. Bei Antragstellung ist für bestimmte Maßnahmen<br />

die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.<br />

Tabelle 2: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) a<br />

BEG WG<br />

Was wird<br />

gefördert?<br />

Wie viel wird<br />

gefördert?<br />

Kredit mit Tilgungszuschuss b EE-Klasse c WPB-Bonus SerSan-Bonus<br />

Sanierung zum Effizienzhaus, inkl. Baunebenkosten, Bauantragstellung/Bauanzeige<br />

vor mind. 5 Jahren<br />

max. € 150.00<br />

Kreditbetrag<br />

in Kombination max. 20 %<br />

Effizienzhaus 85 d<br />

5 % Tilgungszuschuss<br />

— —<br />

Effizienzhaus 70 10 % Tilgungszuschuss + 10 % —<br />

+ 5 %<br />

Effizienzhaus 55 15 % Tilgungszuschuss + 10 % + 15 %<br />

Effizienzhaus 40 20 % Tilgungszuschuss + 10 % + 15 %<br />

Zusätzlicher Kreditbetrag für Baubegleitung: für Ein- und Zweifamilienhäuser € 10.000 pro Vorhaben, für<br />

Mehrfamilienhäuser € 4.000 pro Wohneinheit, max. € 40.000 pro Vorhaben. Jeweils 50 % Tilgungszuschuss.<br />

a Stand September <strong>2023</strong>, aktuelle Daten siehe www.kfw.de<br />

b Die Förderhöchstgrenze beträgt 120.000 € je Wohneinheit bei einer Sanierung zum Effizienzhaus. Bemessungsgrundlage für den Kreditbetrag ist die<br />

Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung (auch bei Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen).<br />

c Für die EE-Klasse (Erneuerbare Energien) beträgt der Förderhöchstgrenze 150.000 €.<br />

d Der Begriff Effizienzhaus bezeichnet den energetischen Standard für Gebäude. Die angehängte Zahl gibt den einzuhaltenden Primärenergiebedarf<br />

des Gebäudes als prozentualen Anteil im Verhältnis zum Referenzgebäude gemäß GEG an.<br />

Tabelle 3: Anforderungen an die Einzelmaßnahmen (BEG EM)<br />

U-Wert<br />

Maßnahmen zur Wärmedämmung a<br />

[W/(m 2 K)]<br />

Schrägdächer, Kehlbalkenlagen ≤ 0,14<br />

Gauben: Dachflächen und Wände ≤ 0,20<br />

Flachdächer ≤ 0,14<br />

Außenwände ≤ 0,20<br />

Kellerdecke (Kaltseite), Bodenfläche ≤ 0,25<br />

oberste Geschossdecke ≤ 0,14<br />

Austausch Fenster ≤ 0,95<br />

barrierearme Fenster, Balkon- und Terrassentüren ≤ 1,1<br />

Dachflächenfenster ≤ 1,0<br />

Austausch/Optimierung Heizungsanlage<br />

Einbau Lüftungsanlage<br />

a<br />

Die aufgeführten Maßnahmen können einzeln gefördert werden oder<br />

im Rahmen des Förderhöchstbetrages frei kombiniert werden.<br />

Energieberatung für Wohngebäude<br />

Es empfiehlt sich vor Durchführung der Maßnahmen die<br />

Energieeffizienz des Gebäudes durch einen Sachverständigen<br />

untersuchen zu lassen. Damit soll geklärt werden, welche<br />

Maßnahmen möglich und sinnvoll sind. Das Energieeinsparpotenzial<br />

des Gebäudes wird berechnet. Eine Beratung<br />

kann z. B. durch Sachverständige aus der Expertenliste für<br />

Förderprodukte des Bundes erfolgen.<br />

Die Energieberatung für Wohngebäude kann vom Bund<br />

über das BAFA 10 als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe<br />

von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gefördert<br />

werden:<br />

• bei Ein-/Zweifamilienhäusern mit max. 1.300 Euro.<br />

• bei Mehrfamilienhäusern (≥ 3 WE) mit max. 1.700 Euro.<br />

• Zuschuss in Höhe von max. 500 Euro für zusätzliche<br />

Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlung<br />

oder Beiratssitzung.<br />

9 www.energie-effizienz-experten.de<br />

10 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de<br />

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