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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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B • 8 Funktionen: Tragwerk & Bauphysik • Schallschutz<br />

PLANUNG B • 8<br />

Ausweg für den Planer/Architekten<br />

Eindeutige Klärung der Planungsgrundlagen:<br />

• Äußere Schallemissionen (z.B. aus Verkehrslärm)<br />

• Schallemissionen aus der Nutzung<br />

• Anforderungsgrundlage (DIN, VDI, DEGA), Mindestschallschutz<br />

oder erhöhte Anforderungen<br />

• Besonderes Schutzbedürfnis der Bewohner bzw. von<br />

Nutzungsbereichen<br />

Im Zweifel sollte ein Fachplaner eingeschaltet werden.<br />

Ausweg für den Handwerker<br />

Der einzelne Handwerker trägt einerseits zum Gelingen des<br />

Schallschutzes bei, kann allerdings, weil i. d. R. mehrere Gewerke<br />

an den Bauteilen beteiligt sind, das Gelingen allein<br />

nicht gewährleisten. Aus diesem Grund könnte eine Klarstellung<br />

im Bauvertrag sinnvoll sein, gerade vor dem Hintergrund,<br />

dass die Anforderungen seitens der Bauherrschaft oft<br />

nicht eindeutig formuliert sind. Dabei sollten die Schallschutzanforderungen<br />

durch eine verbale Beschreibung ergänzt<br />

werden.<br />

Hier eine Anregung für einen möglichen Wortlaut:<br />

»Teile der an uns beauftragen Leistungen tragen zum<br />

baulichen Schallschutz bei. Weil jedoch andere Gewerke<br />

und die spezifische Einbausituation den späteren Schallschutz<br />

maßgeblich beeinflussen, ist eine Vorhersage für<br />

uns diesbezüglich nicht möglich. Weiterhin gehen wir<br />

davon aus, dass bei der hier beauftragten Baumaßnahme<br />

der Mindestschallschutz nach DIN 4109-1 gefordert<br />

wird. Erhöhte Anforderungen seitens der<br />

Bauherrschaft sind uns nicht bekannt.<br />

Sollte Ihrerseits (Bauherrschaft) Zweifel bezüglich des<br />

Schallschutzes bestehen, empfehlen wir Ihnen einen<br />

gesonderten Auftrag an einen Fachplaner zu erteilen<br />

und die Ausführungsmaßnahmen verbindlich prüfen zu<br />

lassen.<br />

Gleichwohl bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die an uns<br />

beauftragten Leistungen unter optimalen Bedingungen<br />

der Ausführungen zum Erreichen der Mindestanforderungen<br />

nach DIN 4109-1: 2018-01 geeignet sind. Eine<br />

orientierende Beschreibung der subjektiven Wahrnehmbarkeit<br />

von üblichen Geräuschen aus benachbarten<br />

Wohneinheiten ist beigefügt (DEGA-Empfehlung 103).«<br />

b<br />

Luftschalldämmung, Außenbauteile<br />

In lärmbelasteten Gebieten ist der Schutz von Wohn- und<br />

Aufenthaltsräumen vor Außenlärm von großer Bedeutung.<br />

Dieser wird erreicht durch:<br />

• schalltechnisch günstige Anordnung von Gebäuden<br />

sowie Grundrissen und<br />

• ausreichende Luftschalldämmung der Außenbauteile<br />

Die Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

gilt für das gesamte Bauteil einschließlich aller Öffnungen<br />

(Fenster, Türen) und Einbauteile (Lüftungseinrichtungen,<br />

Rollladenkästen). Für den Nachweis, dass das geplante<br />

Außenbauteil für eine bestimmte Außenlärmsituation geeignet<br />

ist, sind folgende Schritte erforderlich:<br />

1. Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels L a<br />

2. Ableitung des zu erfüllenden Anforderungswertes erf.<br />

R´w,ges<br />

3. Berechnung des Korrekturwertes Außenlärm K AL<br />

4. Ermittlung des gesamten Bau-Schalldämm-Maßes der<br />

gesamten Außenbauteile R´w,ges<br />

5. Rechnerische Prognose<br />

zu 1. maßgeblicher Außenlärmpegel<br />

Zunächst ist zu untersuchen, welchen Lärmbelastungen die<br />

Außenbauteile des zu untersuchenden Raumes ausgesetzt<br />

sind. Als Einwirkungsgröße wird der maßgebliche Außenlärmpegel<br />

L a bestimmt. Folgende Lärmquellen werden dabei<br />

betrachtet:<br />

• Straßenverkehr<br />

• Schienenverkehr<br />

• Wasserverkehr<br />

• Luftverkehr (ggf. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm)<br />

• Gewerbe- und Industrieanlagen<br />

Da in vielen Fällen die Lärmbelastung nachts nicht deutlich<br />

niedriger ist als tagsüber, z.B. an Bahnstrecken mit hohem<br />

Güterverkehr, ist der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß<br />

DIN 4109 sowohl für die Tag- als auch für die Nachtsituation<br />

zu betrachten. Es gilt die jeweils höhere Anforderung. Für<br />

Schlafräume ist aufgrund der erhöhten Störwirkung in der<br />

Nachtzeit ein Zuschlag beim Außenlärmpegel zu berücksichtigen.<br />

zu 2. Ableitung des Anforderungswertes<br />

Für den Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

gibt es im Gegensatz zu den Innenbauteilen (Trennwand,<br />

Decke) keinen festen Anforderungswert. Für einige<br />

Räume gelten jedoch Mindesanforderungen (Tab. 60). Der<br />

Anforderungswert an das Außenbauteil muss vielmehr für<br />

jeden Raum errechnet werden aus:<br />

• dem maßgeblichen Außenlärmpegel L a und<br />

• dem Korrekturfaktor für die Raumart K Raumart<br />

erf. R´w,ges = L a – K Raumart<br />

Der Korrekturfaktor ist für drei unterschiedliche Raumarten<br />

bzw. Nutzungen festgelegt.<br />

Tabelle 60: Raumarten mit Korrekturfaktoren und Mindestanforderungen.<br />

Mindestanforderung<br />

Raumart K Raumart<br />

Bettenräume in Krankenanstalten<br />

und Sanatorien<br />

25 dB R‘ w,ges ≥ 35 dB<br />

Aufenthaltsräume in Wohnungen,<br />

Übernachtungsräume in<br />

Beherbungsstätten, Unterrichtsräume<br />

30 dB R‘ w,ges ≥ 30 dB<br />

und Ähnliches<br />

Büroräume und Ähnliches 35 dB –<br />

zu 3. Korrekturwert K AL<br />

Zu dem Anforderungswert erf. R´w,ges ist ein Korrekturwert<br />

K AL zu addieren, der die Raumgeometrie berücksichtigt. Dieser<br />

Korrekturwert wird in Abhängigkeit von der vom Raum-<br />

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