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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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A • 5 Bauen allgemein • Qualitätssicherung<br />

f<br />

Feuchte im Neubau – Gegenmaßnahmen<br />

Wasser im Baukörper<br />

Egal, ob bedingt durch die Bauart oder von Niederschlägen<br />

verursacht. Das Wasser muss raus!<br />

»Bauen ist der Kampf gegen das Wasser«, ist ein viel verwendeter<br />

Ausdruck dieser Notwendigkeit. Wird der Kampf verloren,<br />

geht dies zulasten der Gebäudenutzer. Hohe Luftfeuchte<br />

ist noch das kleinste Problem, rasch folgender Schimmel<br />

ist spätestens ein Reklamationsfall.<br />

Ist denn an dem Ort des Schimmelbefalls auch die Ursache<br />

zu finden? Nicht unbedingt. Zunächst sei die Frage geklärt,<br />

wie Schimmel entsteht. Benötigt werden Feuchtigkeit (z.B.<br />

Kondensat) und ein Substrat (etwas organischer Staub genügt).<br />

Siehe auch B • 3 • b »Schimmelbefall, allgemeine Hinweise«.<br />

Zur zuverlässigen Verringerung der Baufeuchte sollte eine<br />

technische Bautrocknung vorgesehen werden. Diese ist insbesondere<br />

dann erforderlich, wenn seitens der Bauleitung<br />

oder der Bauherrschaft eine Beheizung des gesamten Gebäudes<br />

in Verbindung mit Stoßlüftungen in kurzen Intervallen<br />

(mehrmals täglich) nicht gewährleistet werden kann.<br />

Die Luftfeuchtigkeit sollte kontinuierlich seitens der Bauleitung<br />

oder der Bauherrschaft überwacht werden. Dabei sollte<br />

die relative Luftfeuchte den Wert 70 % nicht dauerhaft<br />

übersteigen. Rel. Luftfeuchten ab 80 % verursachen innerhalb<br />

kurzer Zeit Schimmelbefall.<br />

Schimmelbildung ist auf allen Baustoffen möglich. Selbst auf<br />

glatten anorganischen Materialien kann Schimmel aufgrund<br />

von Verschmutzungen sehr rasch entstehen. Besonders gefährdet<br />

sind ungeheizte und ungedämmte Nebenräume<br />

(siehe A • 5 • g »Feuchtefalle Spitzboden«).<br />

Besonders in den kälteren Jahreszeiten entsteht Schimmel<br />

auf <strong>Holz</strong>, <strong>Holz</strong>werkstoffen und anderen Materialien (siehe<br />

hierzu E • 2 • i »Schimmelbefall auf <strong>Holz</strong>«).<br />

Technische Bautrocknung erforderlich?<br />

Die VOB Teil B (DIN 1961) stellt in § 4 Abs. 3 klar: »Hat der Auftragnehmer<br />

Bedenken (...), so hat er sie dem Auftraggeber<br />

unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten –<br />

schriftlich mitzuteilen; (...).«<br />

Als Bedenken nach ATV DIN 18 334 »Zimmerer- und <strong>Holz</strong>bauarbeiten«<br />

(Abschnitt 3.1.1 »Ausführung – Allgemeines«)<br />

können insbesondere in Betracht kommen:<br />

• (...) zu hohe Baufeuchte (...)<br />

Mit dieser Formulierung gibt die VOB die Verantwortung an<br />

den Auftragnehmer, den <strong>Holz</strong>bauhandwerker. Dies sicherlich<br />

vor dem Hintergrund, dass gerade die Bauteile aus <strong>Holz</strong><br />

von hoher Baufeuchte mit anschließendem Schimmelbefall<br />

betroffen sind.<br />

Hat der Auftragnehmer seine Bedenken nicht wie oben beschrieben<br />

dargelegt, kann er sich nicht von seiner Verantwortung<br />

freisprechen lassen.<br />

• Der Innenausbau kann während der Bautrocknung weitergeführt<br />

werden.<br />

• Der Innenausbau wird durch eine Bautrocknung<br />

beschleunigt; somit ist eine pünktliche Fertigstellung<br />

gewährleistet.<br />

• Spätschäden und Nacharbeiten aufgrund erhöhter Baufeuchte<br />

werden durch eine Bautrocknung weitgehend<br />

ausgeschlossen.<br />

Tipp: Nebenangebot vermeidet Schadensersatz<br />

Der <strong>Holz</strong>bauhandwerker sollte die technische Bautrocknung<br />

frühzeitig in einem Nebenangebot der Bauherrschaft anbieten.<br />

Dabei sollte deutlich werden, dass dies eine Maßnahme<br />

ist, um die Luftfeuchte bei möglichst konstant unterhalb<br />

70 % zu belassen.<br />

Lehnt die Bauherrschaft den Vorschlag ab, dürfte die Verantwortung<br />

zum Auftraggeber verlagert werden. Bei Nichtbeachtung<br />

sollte der Auftragnehmer im Bedarfsfall die o. g. Bedenkenmeldung<br />

schriftlich bei der Bauherrschaft<br />

einreichen.<br />

Vorschlag für einen Leistungstext zur Neubautrocknung<br />

Aufstellen von Bautrocknungsgeräten entsprechend der Raumanordnung<br />

und -flächen.<br />

Hinweis: Bautrocknungsgeräte dienen nicht der Gebäudebeheizung,<br />

dies muss bauseits sicher gestellt werden. Dazu dürfen<br />

wegen der zusätzlichen Feuchteentwicklung keine Bau-Gasbrenner<br />

verwendet werden.<br />

Der Angebotspreis bezieht sich auf die zu trocknende Gebäudenutzfläche<br />

und auf Basis der einwöchigen Nutzung (7 Wochentage).<br />

• Das Gebäude ist in dieser Bauphase hinreichend luftdicht<br />

geschlossen.<br />

• Eine Überprüfung des Feuchtegehaltes der unterschiedlichen<br />

Bauteile ist nicht enthalten.<br />

• Die Stromversorgung erfolgt bauseits.<br />

• Enthalten ist das Aufstellen und Abbauen der Geräte.<br />

• Die Entleerung der Wasserbehälter ist nicht enthalten und<br />

ist seitens des Auftraggebers zu organisieren.<br />

• Die Geräte werden nach Bedarf und Auftrag durch die Bauleitung<br />

auch mehrere Wochen zur Verfügung gestellt.<br />

Angebotene Geräte: __________________________<br />

PLANUNG A • 5<br />

☜ Die technische Bautrocknung soll Schäden vorbeugen.<br />

Die Vorteile der technischen Bautrocknung:<br />

• Bautrocknung verhindert Terminverzug wegen nicht<br />

ausführbarer Arbeiten.<br />

• Die Entfeuchter zur Bautrocknung können durch den<br />

Bauherren selbst betrieben werden.<br />

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