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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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B • 1 Funktionen: Tragwerk & Bauphysik • Wärmeschutz<br />

B<br />

Funktionen: Tragwerk & Bauphysik<br />

1 Wärmeschutz<br />

a<br />

Gebäudeenergiegesetz (GEG)<br />

Referenzgebäudeverfahren<br />

Bereits die EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) führte das<br />

Referenzgebäudeverfahren, das mit der EnEV 2007 schon für<br />

Nichtwohngebäude vorgegeben wurde, auch für Wohngebäude<br />

ein. Dabei wird jedes zu errichtende Gebäude mit einem<br />

(virtuellen) Referenzgebäude verglichen. Dieses dient<br />

zur Ermittlung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs<br />

Q P für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung<br />

und Kühlung (bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung).<br />

Das Referenzgebäude weist die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche<br />

und Ausrichtung auf wie das zu errichtende<br />

Gebäude. Für die Berechnung werden für das Referenzgebäude<br />

festgelegte Referenzwerte angenommen, z.B. U-Werte,<br />

Nutzungsrandbedingungen, Anlagentechnik oder Gebäudedichtheit.<br />

Der zulässige Höchstwert für den Jahres-<br />

Primärenergiebedarf Q P ist nicht immer gleich, sondern wird<br />

für jedes Gebäude individuell berechnet.<br />

Zusätzlich ist der Grenzwert für den Transmissionswärmeverlust<br />

H T ‘ einzuhalten. Dieser ist bei Wohngebäuden abhängig<br />

vom Gebäudetyp (freistehend, einseitig angebaut<br />

etc.).<br />

Berechnungsvorschriften sind die DIN V 18 599 (Wohn- und<br />

Nichtwohngebäude) und für Wohngebäude außerdem<br />

DIN V 4108-6 zusammen mit DIN V 4701-10.<br />

Die Kühlung von Wohngebäuden muss bilanziert werden.<br />

Ein Nachweis gekühlter Wohngebäude ist nur auf Grundlage<br />

der DIN V 18 599-6 möglich. Das Referenzgebäude hat keine<br />

Kühlung.<br />

Abb. 13: Das zu errichtende Gebäude wird mit dem Referenzgebäude<br />

nach GEG abgeglichen. Im Mittel müssen die Bilanzwerte<br />

gleich oder besser sein.<br />

Anforderungen für Neubauten<br />

Für Neubauten gilt seit dem 1. Jan. <strong>2023</strong> eine Reduzierung<br />

des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs Q P von bisher<br />

75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Bei Nichtwohngebäuden<br />

sind die zulässigen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

(U-Werte) seit dem 1. Jan. 2016 um 20 %<br />

reduziert.<br />

Für Wohngebäude gilt der zusätzliche Anforderungswert 1,0<br />

x H T ‘ des Referenzgebäudes. Somit ist der maximal erlaubte,<br />

mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um ca. 20 %<br />

gegenüber der EnEV 2009 reduziert .<br />

Dabei ist die Ausführung des Referenzgebäudes fast unverändert.<br />

Beim U-Wert der Außenwand sind Einbauten, wie<br />

z.B. Rollladenkästen, zu berücksichtigen.<br />

Um die seit 2016 verschärften Anforderungen beim Neubau<br />

von Wohngebäuden zu erfüllen, muss bei Verwendung der<br />

(nicht geänderten) Referenztechnik, d. h. Brennwertkessel<br />

mit Solaranlage für Warmwasser und zentrale bedarfsorientierte<br />

Abluftanlage, wesentlich besser gedämmt werden.<br />

Die erforderlichen U-Werte bewegen sich dann im Bereich<br />

des Anforderungsniveaus von Passivhäusern:<br />

• opake Außenbauteile < 0,15 W/m 2 K<br />

• Fenster < 0,8 W/m 2 K<br />

Alternativen zu einem anspruchsvollen Dämmniveau sind:<br />

• Optimierung des Wärmebrückenzuschlags. Im <strong>Holz</strong>bau<br />

werden Wärmebrücken bereits häufig detailliert berechnet.<br />

• Einsatz von Anlagentechnik mit ausreichender Nutzung<br />

regenerativer Energien, z.B. <strong>Holz</strong>pelletkessel, oder Wärmepumpe<br />

(bei U-Werten des Referenzgebäudes).<br />

PLANUNG B • 1<br />

zu errichtendes<br />

Gebäude<br />

geplante U-Werte<br />

geplante Haustechnik<br />

0,18<br />

0,24<br />

0,37<br />

0,20<br />

0,28<br />

0,35<br />

Referenzgebäude<br />

Referenzwerte<br />

Referenztechnik<br />

39

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