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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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A • 2 Bauen allgemein • Regeln<br />

A<br />

Bauen allgemein<br />

2 Regeln<br />

a<br />

Industrienationen und ihre Normen<br />

Sicherheit in der Qualität, Sicherheit in der Anwendung<br />

Diese Bedürfnisse sind vordringlich, wenn ein Bauherr mit<br />

einem Handwerker einen Vertrag abschließt.<br />

Der Bauherr möchte, dass das Bauwerk:<br />

1. seinen Bedürfnissen entspricht. Gleichzeitig soll es qualitätvoll<br />

und wertbeständig sein.<br />

2. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

gebaut wird.<br />

3. auf dem aktuellen Stand der Technik ist.<br />

4. in angemessener Zeit und zum vereinbarten Preis<br />

erstellt wird.<br />

Außerdem:<br />

5. Die verwendeten Bauprodukte sollen für das geplante<br />

Bauteil geeignet sein.<br />

6. Die Verarbeitung soll frei von Fehlern wirtschaftlich<br />

möglich sein.<br />

7. Angemessene Zahlung als Gegenleistung.<br />

Der Handwerker möchte, dass die Bedürfnisse seines Kunden<br />

erfüllt werden. Und so stellt der Handwerker im Grunde<br />

ähnliche Anforderungen wie der Kunde selbst.<br />

zu 1. Bedürfnisse des Bauherren<br />

Nun wäre es möglich, dass jeder Bauherr seine Bedürfnisse<br />

selbst formuliert. Aber dazu müsste er dann schon Fachmann<br />

sein, um sich bei seinem Handwerker verständlich zu<br />

machen. Eigentlich möchte der Bauherr meistens nichts anderes<br />

als seine Nachbarn o der andere Mitbürger. Und genau<br />

dieses ist ein Standard, der in Normen festgelegt ist.<br />

Die Schutzfunktionen eines Wohngebäudes werden nicht<br />

nur in der jeweiligen Landesbauordnung allgemein »verordnet«<br />

11 , sondern in Normen detailliert festgelegt. Hier ist<br />

eindeutig beschrieben, welche Schutzfunktionen in Bezug<br />

auf Standsicherheit (z.B. DIN 1995-1-1), Schall-, Brand-, Wärme<br />

und Feuchteschutz (DIN 4109, 4102, 4108) sowie der<br />

Dauerhaftigkeit (z.B. <strong>Holz</strong>schutz DIN 68 800) erfüllt sein<br />

sollten. Diese Vorgehensweise hat sich bei uns in Deutschland<br />

bestens bewährt und führt zu einem hohen Maß an Sicherheit<br />

bei Bauinvestitionen. In den genannten Ausführungsnormen<br />

12 sind die Produktnormen genannt, die zur<br />

Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nötig sind.<br />

zu 2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik <br />

Nun werden in den zuvor genannten Normenreihen nicht<br />

nur die Grenzwerte bestimmt, sondern auch Verfahren vorgeschlagen,<br />

wie diese Werte zu erreichen sind. Nun ist aber<br />

eine Norm nicht gleichzusetzen mit den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik 13 (a.R.d.T.). Zwar bemühen sich<br />

die Aufsteller der Normen, das bezeichnete Themenspektrum<br />

abgesichert und umfassend abzubilden. Normen können<br />

aber Fehler enthalten und unvollständig sein. Dazu<br />

kann bestenfalls der Erkenntnisstand bei Veröffentlichung<br />

abgebildet werden.<br />

Es bedarf demnach einer fortwährenden Entwicklung der<br />

allgemein anerkannten Regeln der Technik, die dann durch<br />

die Fachmedien 14 der Fachkreise veröffentlicht werden.<br />

Nicht selten kommt es zu Widersprüchen auch mit bauaufsichtlich<br />

eingeführten Normen . Sind die Widersprüche gravierend,<br />

so ist es an den Fachkreisen selbst, die Überarbeitung<br />

von Normen einzufordern.<br />

☜ Es ist somit keineswegs ausreichend sich bei Planung und<br />

Ausführung allein an Normentexte zu halten. Jeder vorgebildete<br />

Techniker ist aufgefordert sich den neuesten<br />

Erkenntnisstand zu beschaffen.<br />

Aus Gründen eines günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnisses<br />

entsteht eine beständige Suche nach Alternativen zu<br />

den in Normen dargestellten Verfahren. Sofern diese Verfahren<br />

als hinreichend erprobt gelten, bezeichnet man diese<br />

als:<br />

zu 3. Aktueller Stand der Technik <br />

Im Sinne einer innovativen Produktanwendung im Bauwesen<br />

geht darum, ein schnelleres Verfahren als die Norm zur<br />

Verfügung zu stellen. Dennoch soll eine hinreichende Sicherheit<br />

für die Anwendung gewährleistet sein. Diese Möglichkeit<br />

eines Verwendbarkeitsnachweises ist z.B. die allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung (abZ – siehe A • 1 • f). Auf<br />

Grundlage spezieller Prüfungen wird die Eignung eines Bauproduktes<br />

für eine spezielle (!) Anwendung festgestellt.<br />

Ein Hersteller bemüht sich für sein Produkt um eine abZ. Dabei<br />

stellt er klar, für welche Anwendungen sein Produkt geeignet<br />

sein soll und welche Bedingungen dafür erfüllt sein<br />

sollen.<br />

Der Anwender muss die Inhalte genauestens umsetzen, um<br />

nicht selbst in die Haftung zu geraten. Bei aller Sorgfalt kann<br />

es dennoch passieren, dass die Formulierung für mögliche<br />

Anwendungen zu allgemein gehalten werden und eben<br />

doch Mängel und Schäden auftreten. Dieses ist für alle Beteiligten<br />

extrem nachteilig. Beispiele dazu gibt es durchaus.<br />

Aus diesem Grunde ist für den Verarbeiter trotz einer Zulassung<br />

eine fachkundige und sorgfältige Vorgehensweise<br />

geboten.<br />

zu 4. Termin und Preis<br />

Oftmals gewinnt man den Eindruck, es geht nur noch um<br />

den Preis und selbstverständlich um den Termin. Stehen die<br />

Gelder einmal bereit, soll es auch schon losgehen. »Ach ja,<br />

PLANUNG A • 2<br />

11 Davon sind Ausnahmen nur mit Zustimmung der Baubehörde möglich »Zustimmung im Einzelfall ZiE«.<br />

12 Die Arten von Normen werden im Glossar unter »Norm« aufgeführt.<br />

13 Eine Definition finden Sie im Glossar.<br />

14 Fachzeitschriften, Fachtagungen, Medien von Interessensverbänden, Fachregeln von Berufsverbänden, Herstellerunterlagen.<br />

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