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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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B • 6 Funktionen: Tragwerk & Bauphysik • Luftdichtheit<br />

B<br />

Funktionen: Tragwerk & Bauphysik<br />

6 Luftdichtheit<br />

a<br />

Begriffe und Anforderungen<br />

Die Forderung nach der Luftdichtheit von Gebäuden hat<br />

im Wesentlichen zwei Hauptgründe:<br />

• Die Minderung von Wärmeverlusten aufgrund von<br />

Leckagen in der Gebäudehülle.<br />

• Die Vermeidung von Feuchteschäden aufgrund von<br />

Warmluftströmungen in die Konstruktion der Außenbauteile<br />

und deren Anschlüsse (Konvektion).<br />

Luftdichtheit und erforderlicher Luftwechsel – ein<br />

Widerspruch?<br />

Zunächst wird mit einer ausreichenden Luftdichtheit die<br />

bautechnischen Anforderungen (s. o.) an die Gebäudehülle<br />

sichergestellt. Die häufig gestellte Frage ist: Kann der erforderliche<br />

Luftwechsel durch eine »mäßige Luftdichtheit« hergestellt<br />

werden? Dagegen spricht einiges:<br />

• »Ritzen und Fugen« in der Gebäudehülle stellen grundsätzlich<br />

eine Gefahr im Sinne des Feuchteschutzes dar<br />

(Konvektion, s. o.).<br />

• »Ritzen und Fugen« lassen sich nicht planen und können<br />

demnach auch nicht einen gleichmäßigen und maßvollen<br />

Luftwechsel über alle Wohnbereiche gewährleisten.<br />

• »Ritzen und Fugen« können Ursache für unerwünschte<br />

Zugluft sein und den Wohnkomfort beeinträchtigen.<br />

• »Ritzen und Fugen« vermindern den Schallschutz der<br />

Außenbauteile.<br />

• Im Winter ist der Bedarf an Luftaustausch aufgrund der<br />

Luftfeuchte geringer. Gleichzeitig ist aber der Luftwechsel<br />

aufgrund von Temperaturdifferenzen (Thermik)<br />

höher.<br />

• »Ritzen und Fugen« stellen eine »Zwangslüftung« dar,<br />

die sich nicht abstellen lässt.<br />

Eine kontrollierte Lüftung kann die Forderung nach hoher<br />

Wohnqualität und Energieeffizienz erfüllen Die Lüftung erfolgt<br />

dann durch das Öffnen von Fenstern oder zusätzlich<br />

mit Hilfe einer mechanischen Abluftanlage.<br />

Luftdichtheit im GEG vorgeschrieben<br />

Nach § 13 »Dichtheit« des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)<br />

sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass<br />

• die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschl. der<br />

Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den<br />

anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.<br />

• der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche<br />

Mindestluftwechsel sichergestellt ist.<br />

Die Luftdichtheitsprüfung ist demnach nicht in jedem Fall<br />

vorgeschrieben. Die Prüfung kann jedoch vom Bauherren<br />

zur Wahrung der Bauqualität nach Fertigstellung der Arbeiten<br />

veranlasst werden. In dem Fall hat er Anspruch auf die in<br />

§ 26 des GEG definierten n 50 -Werte .<br />

Bei Überprüfung der Dichtheit des gesamten Gebäudes<br />

(nach DIN EN ISO 9972:2018-12, Anhang NA) darf der bei einer<br />

Druckdifferenz von 50 Pa zwischen innen und außen gemessene<br />

Volumenstrom folgende n 50 -Werte nicht überschreiten:<br />

• ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h -1 und<br />

• mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h -1 .«<br />

Bei Gebäuden mit einem Luftvolumen > 1.500 m 3 dürfen<br />

folgende q 50 -Werte bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes<br />

nicht überschritten werden:<br />

• ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 mh -1 und<br />

• mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5 mh -1 .«<br />

Kommentar:<br />

Für den ausführenden Handwerker kann dies eine Falle darstellen.<br />

Verlässt er sich allein auf seine ungeprüfte Ausführungsqualität,<br />

so hat er im Fall einer späteren Prüfung<br />

nachzuweisen, dass seine Ausführung mangelfrei war.<br />

Handwerker vereinbaren immer häufiger eine Qualitätskontrolle<br />

der Luftdichtheit im Rahmen ihrer Abnahme. Erst<br />

dann kann die Verantwortung für ggf. mangelhafte Ausführungen<br />

von Nachfolgegewerken zweifelsfrei abgewendet<br />

werden.<br />

Regelungen der DIN 4108-7 29<br />

DIN 4108 Teil 7 verweist in Abschn. 4 »Anforderungen an die<br />

Luftdichtheit« auf die Regelungen der jeweils aktuellen EnEV<br />

(heute GEG). Darüber hinaus wird festgelegt:<br />

»Sofern die EnEV keine Anforderungen stellt, darf bei Neubauten<br />

im Sinne der EnEV und bei Bestandsbauten, bei denen<br />

die komplette Gebäudehülle im Sinne der Luftdichtheit<br />

saniert wurde, die nach DIN EN 13829:2001-02, Verfahren A,<br />

gemessene Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz, n 50 :<br />

• bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h -1<br />

und<br />

• bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h -1<br />

nicht überschreiten.«<br />

Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen wird ein<br />

niedrigerer Höchstwert von 1,0 h -1 empfohlen.<br />

Darüber hinaus werden in der DIN 4108-7 umfangreich Beispiele<br />

für luftdichte Anschlüsse gezeigt. Diese Details sind<br />

jedoch nur als Prinzipskizzen zu verstehen. Es gelten allein<br />

die konkreten Planungszeichnungen zum Bauvorhaben in<br />

Verbindung mit den Herstellervorschriften der Dichtungen.<br />

Anm.: Die DIN EN 13 829 wurde zurückgezogen und durch<br />

die DIN EN ISO 9972 ersetzt.<br />

PLANUNG B • 6<br />

29 DIN 4108-7, Ausgabe: 2011-01 »Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungsund<br />

Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele«.<br />

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