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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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B • 1 Funktionen: Tragwerk & Bauphysik • Wärmeschutz<br />

Abb. 15: Anforderungen des GEG bei Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes<br />

Erweiterung / Ausbau<br />

> 50 m² Nutzfläche<br />

PLANUNG B • 1<br />

Grenzwert H' T<br />

nein<br />

ja<br />

Grenzwert H' T<br />

+<br />

Nachweis<br />

sommerlicher Wärmeschutz<br />

Bilanzverfahren im Gebäudebestand – 40%-Regel<br />

Die GEG-Vorschriften gelten als erfüllt, wenn das Gebäude<br />

insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf, der für einen<br />

vergleichbaren Neubau gilt, um nicht mehr als 40 % überschreitet.<br />

Unter dieser Voraussetzung dürfen einzelne neu<br />

eingebaute oder geänderte Bauteile die o. g. bauteilbezogenen<br />

Anforderungen überschreiten. Es muss jedoch ein präziser<br />

Energiebedarfsnachweis geführt werden.<br />

☜ Gerade bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen ist<br />

die Erstellung einer Energiebilanz ohnehin zu empfehlen.<br />

Die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz<br />

und die Heizungsanlage sind trotzdem einzuhalten.<br />

Nachrüstverpflichtungen<br />

Es bestehen Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude (bei<br />

Ein- und Zweifamilienhäusern nur bei Eigentümerwechsel).<br />

• Dämmung oberster Geschossdecken, alternativ Dämmung<br />

des darüber liegenden Daches.<br />

• Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen.<br />

• Austausch alter Heizkessel für flüssige oder gasförmige<br />

Brennstoffe (Konstanttemperaturkessel), die älter als<br />

30 Jahre sind.<br />

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