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Holz-Tusche | KonstruktionsHilfen 2023

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A • 2 Bauen allgemein • Regeln<br />

PLANUNG A • 2<br />

ein bisschen planen müssen wir auch noch. Und der Bauantrag<br />

und die Genehmigung – müssen wir darauf warten? (...)«<br />

Wer mit Bauherren zu tun hat, wird mit diesem Tempo konfrontiert.<br />

»Zeit ist Geld«, mag sein, aber Geld ist nicht alles.<br />

Vier Wochen mehr Zeit in der Planung verbessert das Ergebnis,<br />

wenn Planer und Bauherr intensiv arbeiten und die individuellen<br />

Bedürfnisse festschreiben. Die Handwerker haben<br />

es dann leichter. Fehler werden vermieden, Terminpläne<br />

können besser eingehalten werden.<br />

Ist die Planungsphase abgeschlossen, werden Termin- und<br />

Kostenrahmen verdichtet. Und dann geht es darum, die Planung<br />

1:1 umzusetzen. Um die Verständigung zwischen Auftraggeber<br />

(Bauherr) und Auftragnehmer (Handwerker) zu<br />

vereinfachen, wurde die VOB geschaffen. Übrigens auch<br />

eine Normenreihe, die regelmäßig an die aktuelle Rechtsprechung<br />

angepasst wird. Eine Vertragsgrundlage, die fair<br />

und ausgewogen die Interessen von AG und AN regelt (siehe<br />

auch A • 1 • c).<br />

zu 5. Eignung von Bauprodukten<br />

Nur selten geben Bauherren ihrem Planer vor, welche Bauprodukte<br />

(Fabrikate) verwendet werden sollen. Dieses ist<br />

eher bei Bauelementen der Fall. Ansonsten steht meistens<br />

der Zusatz »oder gleichwertig« im Leistungstext, wenn ein<br />

Fabrikat benannt ist. Zumeist wird das Bauprodukt vom<br />

Handwerker ausgewählt. Er entscheidet sich danach, ob sich<br />

dieses Produkt bei der Erstellung des Bauteils bewährt hat –<br />

es keine Schwierigkeiten gibt.<br />

Nach der Musterbauordnung 2016 dürfen Bauprodukte nur<br />

verwendet werden, wenn die Grundanforderungen an Bauwerke<br />

erfüllt werden. Dies sind u. a. Standsicherheit, Brand-/<br />

Schall-/Wärmeschutz sowie Gesundheit und Umweltschutz.<br />

Für den Verwendbarkeitsnachweis steht die CE-Kennzeichnung<br />

(Übereinstimmung mit einer harmonisierten europäischen<br />

Norm) oder das Ü-Zeichen bei Bauprodukten mit allgemeiner<br />

bauaufsichtlicher Zulassung (siehe auch A • 1 • f).<br />

Sind Bauprodukte genormt, dann ist die Verwendung meist<br />

allseits bekannt. Jedoch haben wir gerade im <strong>Holz</strong>bau immer<br />

wieder Innovationen, für die es (noch) keine Norm geben<br />

kann. Dann werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen<br />

(abZ) oder europäisch technische Bewertungen<br />

(ETA ) erteilt. In der Zulassung steht der exakte Anwendungsbereich<br />

für das Bauprodukt. Und nur dafür gilt die Zulassung<br />

. Beispiel: Ist ein Bauprodukt als Innenbekleidung<br />

vorgesehen, darf dieses nicht hinter einer Fassade montiert<br />

werden.<br />

Hat ein Bauprodukt kein Ü- oder CE-Zeichen, hilft der Blick in<br />

die MVV TB , ob und welcher Verwendbarkeitsnachweis erbracht<br />

werden muss (siehe auch A • 1 • f). Verzichtet der Verarbeiter<br />

auf dieses Übereinstimmungszeichen , so befindet<br />

er sich im Bereich des nicht geregelten Bauens (ggf. experimentelles<br />

Bauen). Dieses ist möglich z.B. im Rahmen einer<br />

Zustimmung im Einzelfall 15 .<br />

Kommentar:<br />

Wer aber ein Bauprodukt auf Zuruf verwendet »Die Platte<br />

hat/bekommt eine Zulassung!«, dann nicht die Zulassung<br />

anfordert und beachtet, kann sich als experimentierfreudiger<br />

und mutiger Handwerker bezeichnen. Fraglich ist, ob<br />

der Bauherr sein Gebäude als Versuchsobjekt sehen<br />

möchte.<br />

zu 6. Fehlerfrei verarbeiten<br />

Ein gutes Bauprodukt im richtigen Anwendungsbereich ist<br />

noch nicht alles. Es soll fehlerfrei montiert werden und dann<br />

auch wirtschaftlich sein. Unterbau, Befestigung, Stoßausbildung,<br />

Anschlüsse – es gibt sehr viele Fehlerquellen.<br />

Kommentar:<br />

Bei einem neuen Bauprodukt sind die anwendungstechnischen<br />

Details nur selten umfassend gelöst. Die Hersteller<br />

müssen sehr häufig im Sinne eines günstigen Marktpreises<br />

(den die Anwender häufig selbst fordern), Entwicklungskosten<br />

einsparen. Also geht es frei nach dem Motto »Learning<br />

by doing«. Dieses ist dann akzeptabel, wenn mit genügend<br />

Fach- und Sachverstand vorgegangen wird. Handwerker<br />

sollten nicht alles »auf ihre Kappe nehmen«. Die Hersteller<br />

sollten gefordert werden, Detaillösungen sollten schriftlich<br />

genehmigt werden, um in der Haftungsfrage nicht allein<br />

darzustehen. Die Verwendung eines neuen Bauproduktes<br />

braucht Vorbereitungszeit. Wer zwei Tage vor Montagebeginn<br />

erst mit der Frage »Wie soll das eingebaut werden?«<br />

beginnt, wird vermutlich ein erhebliches Risiko tragen.<br />

Eine Kundenbaustelle ist kein Versuchsfeld, die Klärungen<br />

müssen vorher getroffen sein. Bestenfalls können die Mitarbeiter<br />

auf der Baustelle noch auf das neue Produkt geschult<br />

werden und auch das könnte, ja sollte sogar der Hersteller<br />

übernehmen.<br />

zu 7. Gegenleistungen einfordern (Zahlungen)<br />

Der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg ist bei Handwerksbetrieb<br />

der vollständige Zahlungseingang. Kommt es<br />

bei Aufträgen immer wieder zu Abzügen, ist es schwer, die<br />

Liquidität des Unternehmens zu erhalten.<br />

Kommentar:<br />

Der Vertrag bildet die Grundlage für die Regulierung von<br />

Streitfragen (und das kommt nicht nur in den besten Familien,<br />

sondern auch auf den besten Baustellen vor). Es geht<br />

kein Weg an einem gut formulierten Leistungsangebot und<br />

einem sinnvollen Vertrag vorbei. Auf »ABS und Airbags«<br />

sollte auch in einem Bauvertrag nicht verzichtet werden.<br />

Einige Hinweise entnehmen Sie A • 1 • c »zusätzliche Vertragsvereinbarungen«.<br />

Eine individuelle Rechtsberatung ist<br />

sinnvoll um die vertragliche Basis zu verbessern.<br />

15 Davon sind Ausnahmen nur mit Zustimmung der Baubehörde möglich »Zustimmung im Einzelfall ZiE«.<br />

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