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Festschrift für Fritz W. Scharpf - MPIfG

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272 IV · Föderalismus und Unitarismus<br />

chen Systems mit Länderexekutive wurde die Landesebene im Implementationsprozess<br />

naturgemäß wieder aufgewertet.<br />

Das entwicklungsgeschichtlich bedingte Spannungsverhältnis zwischen<br />

der nationalen und der subnationalen Ebene der Industrieverbände hat nun<br />

seinen Niederschlag auch bei den Arbeitgeberverbänden gefunden. Zwar<br />

zeichnet sich bekanntlich die Organisation der industriellen Unternehmerschaft<br />

in Deutschland durch die funktionale Ausdifferenzierung dieser beiden<br />

Verbandstypen aus, doch das vollzog sich in enger Anlehnung an die Entwicklungsgeschichte<br />

der Industrieverbände. Regionale Arbeitgeberverbände<br />

hatten zwar schon länger im Kampf mit den Gewerkschaften zusammengearbeitet,<br />

und es kam dann auch zum Zusammenschluss in reichsweiten<br />

Branchenverbänden. 11 Doch erst 1904 entstanden zwei zentrale Arbeitgeberverbände<br />

(Ullmann 1988: 81), der eine in Anlehnung an den CVDI, der<br />

andere an den BdI.<br />

5 Die Zentralisierung der Arbeitsbeziehungen<br />

Diese Entwicklungspfade des Verbandswesens fanden dann ihren Niederschlag<br />

auch in der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen, wenngleich über<br />

verschiedene Vermittlungsstufen. Es gibt im internationalen Vergleich nicht<br />

notwendigerweise einen direkten Zusammenhang zwischen staatlicher Zentralisierung<br />

und Zentralisierung der Arbeitsbeziehungen. Die wichtigste intervenierende<br />

Variable, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen<br />

ist, ist die gewerkschaftliche Organisationsform: Ein hohes Maß an Koordinierung<br />

oder gar formeller Zentralisierung der Arbeitsbeziehungen beobachten<br />

wir insbesondere dort, wo sich – wie beispielsweise in Schweden –<br />

das Organisationsprinzip der zentralisierten Industriegewerkschaft (als Alternative<br />

zur Berufsgewerkschaft) durchgesetzt hat. Aber umgekehrt haben<br />

starke Industriegewerkschaften (wie sie in den USA mit der Gründung des<br />

Congress of Industrial Organizations auf den Plan traten) nicht notwendigerweise<br />

eine Zentralisierung des Systems der Arbeitsbeziehungen bewirkt.<br />

Auch in Deutschland hat sich dieser Zusammenhang nicht spontan ergeben.<br />

11 So konstituierte sich 1899 ein »deutscher Arbeitgeberverband <strong>für</strong> das Baugewerbe« (Werner<br />

1968: 49). Die Arbeitgeberverbände sind – im Vergleich zu den Industrieverbänden –<br />

von der historischen Forschung vernachlässigt worden; Werners Untersuchung über die<br />

Verbände der Bauwirtschaft ist nach wie vor eine der wenigen nennenswerten Ausnahmen.

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