Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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3 Territorialautonomie am Werk<br />
Schifffahrtsregister, das Rentenrecht und die soziale<br />
Sicherheit, das Bank- und Kreditwesen. In einigen<br />
Instanzen sieht sich die Regierung von Åland jedoch<br />
konfrontiert mit der Anfechtung von Verwaltungsakten<br />
durch Helsinki.<br />
Doch auch auf zentralstaatlicher Ebene sind Ålands<br />
Interessen repräsentiert, nämlich zum einen durch<br />
einen gewählten Abgeordneten der Åland-Inseln zum<br />
finnischen Parlament und zum andern durch die Åland<br />
Delegation. Außerdem können die Institutionen der<br />
autonomen Inselregion in Bereichen der staatlichen<br />
Gesetzgebung und Verwaltung der finnischen<br />
Regierung Initiativen unterbrei-ten, die ihrerseits<br />
verpflichtet ist, diese dem Parlament vorzulegen.<br />
Der Landtag unterliegt in seiner Gesetzgebung<br />
einer klaren, doch begrenzten Kontrolle seitens des<br />
Zentralstaats. Alle vom Landtag verabschiedeten<br />
Gesetze müssen vom Präsidenten Finnlands innerhalb<br />
von vier Monaten gegengezeichnet werden. Dieser<br />
kann in nur zwei Fällen ein Veto einlegen: wenn der<br />
Landtag seine Gesetzgebungskompetenz überschritten<br />
hat oder wenn das Gesetz die interne oder äußere<br />
Sicherheit des Landes berührt. Um derartige Vetos aufs<br />
Minimum zu beschränken, muss ein Gesetzesvorhaben<br />
vor der Vorlage an den Staatspräsidenten der „Åland-<br />
Delegation“ zur Prüfung vorgelegt werden, was schon im<br />
Vorfeld ein mögliches Veto des Präsidenten verhindern<br />
kann. Diese Delegation ist eine gemischte Kommission<br />
des Staats und der Åland-Inseln unter dem Vorsitz des<br />
Gouverneurs. Sie besteht aus jeweils zwei Experten,<br />
die von der Regierung in Helsinki und vom Landtag<br />
ernannt werden. Unter anderem ist diese Kommission<br />
auch <strong>für</strong> den jährlichen Finanzausgleich zuständig, der<br />
auch Steuerrückerstattung genannt wird. Die „Åland-<br />
Delegation“ kann vom Staatspräsidenten, nach<br />
Konsultation des Sprechers des Landtags, aufgelöst<br />
werden.<br />
Während der Präsident Finnlands in allen 12 konstitutiven<br />
Provinzen Finnlands einen Gouverneur ernennt,<br />
kann die Ernennung des Gouverneurs auf den Åland<br />
Inseln nur im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden<br />
des Landtags erfolgen. Der Gouverneur wird aus<br />
den Reihen der größten der im Landtag vertretenen<br />
Parteien ausgewählt. Dieser Gouverneur muss bei<br />
der Regierungsbildung in drei Schritten vorgehen,<br />
um eine möglichst breite Koalition <strong>für</strong> die Bildung der<br />
Landesregierung (Landskapsstyrelse) unter Einschluss<br />
der größten Fraktionen des Landtags zu finden. Wenn<br />
dieser Versuch scheitert kann eine Regierung auch mit<br />
knapper Mehrheit gebildet werden.<br />
Bezüglich der Justiz gibt es auf den Åland Inseln<br />
kein getrenntes System, sondern das in ganz<br />
Finnland angewandte System von kommunalen und<br />
Kreisgerichten als auch das Höchstgericht in Helsinki<br />
als Berufungsinstanz und zentrale Verwaltungsbehörde<br />
der Justiz.<br />
Obwohl das Autonomiegesetz keine besonderen<br />
Verfahren <strong>für</strong> die Schlichtung von Streitigkeiten<br />
zwischen Finnland und den Åland Inseln vorsieht,<br />
enthält es zahlreiche rechtliche Absicherungen<br />
<strong>für</strong> beide Seiten. Auf der Ebene der Justiz kann<br />
ein Rechtmäßigkeitsverfahren gegen Rechtsakte<br />
der aländischen Regierung vor dem höchsten<br />
Verwaltungsgericht Finnlands angestrengt werden.<br />
Jeder andere Konflikt zwischen der autonomen Region<br />
und dem Zentralstaat muss vom Höchst-gericht in<br />
Helsinki entschieden werden.<br />
Das Autonomiegesetz von 1991 hat die<br />
wirtschaftliche Autonomie der Inseln gestärkt und<br />
die Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Staat und<br />
den autonomen Inseln neu geregelt. Für die Finanzen<br />
der Åland Inseln ist der Landtag und die gemischte<br />
Åland-Kommission zuständig. Die autonomen Inseln<br />
tragen den Großteil der Kosten der Autonomie selbst<br />
und verfügen über die Zuständigkeit, eine zusätzliche<br />
Einkommenssteuer zu erheben. Der Landtag erstellt<br />
und verabschiedet das Jahresbudget und erhebt eigene<br />
Zusatzsteuern und Gebühren <strong>für</strong> Dienstleistungen<br />
der autonomen Verwaltung. Die gemischte Åland-<br />
Kommission hingegen hat die Aufgabe, den jährlichen<br />
Finanzbeitrag an Åland auszuhandeln, den Helsinki<br />
zur Abdeckung der Kosten der Autonomie jährlich<br />
überweist. Diese werden nach dem Maßstab der<br />
Kosten der staatlichen Maßnahmen berechnet, die<br />
die Regierung in den normalen Provinzen selbst<br />
trägt. Finnland hebt auf Åland die allgemeinen<br />
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