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Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker

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<strong>Moderne</strong> <strong>Autonomiesysteme</strong><br />

236<br />

Region Príncipe bezeichnet wird. Alle Bezirke haben fast<br />

dieselben Zuständigkeiten, doch Principe verfügt über<br />

einen Bezirksregierungsrat mit einem beschränkten<br />

Maß autonomer Entscheidungsbefugnisse. Die<br />

Kompetenzen des Bezirks Príncipe sind seit 1995<br />

ausgebaut worden: Principe hat nun eine fünfköpfige<br />

“Regionalregierung”, doch nach wie vor keine<br />

Gesetzgebungshoheit.<br />

Südkoreas Provinz Jeju<br />

Im Februar 2006 wurde mit einem Sondergesetz<br />

die “Selbstregierung der Provinz Jeju-do” in<br />

Südkorea eingeführt. Die Insel erhielt damit einen<br />

Autonomiestatus, der sie von den übrigen Provinzen<br />

des Staats unterscheidet. Es gibt einen 41 Mitglieder<br />

umfassenden Provinzialrat, der allerdings nicht von<br />

der Bevölkerung der Insel gewählt, sondern von<br />

der Zentralregierung ernannt wird. Drei Mitglieder<br />

dieses Rats fungieren als politische Berater der<br />

Provinzregierung. Einige Verwaltungskompetenzen<br />

werden nun in Etappen vom Zentralstaat auf die Provinz<br />

Jeju übertragen. So wird Jeju eine eigene Lokalpolizei<br />

und ein eigenes Steuersystem haben. Dem Parlament<br />

Südkoreas ist es jedoch vorbehalten, jederzeit dieses<br />

Sondergesetz einseitig abzuändern.<br />

Mauritius und Rodrigues<br />

Der Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean besteht<br />

ais mehreren Inseln. Die Regionalversammlung der<br />

von der Hauptinsel weit entfernten Insel Rodrigues<br />

ist ermächtigt, Regelungen <strong>für</strong> diese Insel zu<br />

verabschieden. U.a. erstellt sie den Jahreshaushalt<br />

der Inselveraltung, kann ihn jedoch nicht endgültig<br />

verabschieden. Die Regionalversammlung kann<br />

Gesetze initiieren, doch müssen diese Entwürfe dem<br />

zentralen Parlament von Mauritius zur Diskussion<br />

und Verabschiedung vorgelegt werden. Diese Art<br />

der Gewaltenteilung führt zwar zu einer gewissen<br />

Dezentralisierung der Entscheidungsverfahren, doch<br />

kann nicht von einer echten Territorialautonomie<br />

gesprochen werden.<br />

Korsika (Frankreich)<br />

Die korsische Regionalversammlung hat keine echte<br />

Gesetzgebungshoheit, sondern ein Initiativrecht<br />

und die “Regierungskompetenz zur Umsetzung von<br />

nationalen Gesetzen und Dekreten und zur Entwicklung<br />

und Umsetzung von politischen Maßnahmen in einem<br />

erweiterten Zuständigkeitsbereich (Bildungssystem,<br />

Medien, Berufsausbildung, Kultur, Umweltschutz,<br />

sozialer Wohnbau, Regionalplanung, Landwirtschaft,<br />

Tourismus, Steuerfragen, öffentlicher Transport,<br />

Energieversorgung). Mit dem Sonderstatut von 1991<br />

ist eine sechsköpfige Regionalexekutive geschaffen<br />

worden, deren Mitglieder von der Regionalversammlung<br />

gewählt werden. Die Zentralregierung wird auf Korsika<br />

von einem Präfekten repräsentiert, der als Garant<br />

der öffentlichen Ordnung und Verbindungs- und<br />

Vermittlungsorgan zwischen der Zentralregierung<br />

in paris und der korsischen Exekutive betrachtet<br />

wird. Da Korsikas Regionalversammlung keine echte<br />

Gesetzgebungshoheit hat, kann seine Selbstverwaltung<br />

nicht als “<strong>Moderne</strong>s Autonomiesystem” betrachtet<br />

werden. Die Zentralregierung ist nicht verpflichtet,<br />

die Regionalversammlung anzuhören, nicht einmal<br />

bei direkt die Insel betreffenden Fragen, obwohl<br />

der französische Premierminister die Versammlung<br />

bei Korsika direkt betreffenden Gesetz- und<br />

Dekretsentwürfen konsultieren kann. Legaré und Suksi<br />

stufen Korsika zu Recht nicht als Territorialautonomie<br />

ein, obwohl die Insel innerhalb Frankreichs einen<br />

Sonderstatus genießt. 366<br />

366 The 1991 Special Statute of Corsica is available at: http://<br />

www.legifrance.gouv.fr/WAspad/Visu?cid=13568764&indice=1&t

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