Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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<strong>Moderne</strong> <strong>Autonomiesysteme</strong><br />
236<br />
Region Príncipe bezeichnet wird. Alle Bezirke haben fast<br />
dieselben Zuständigkeiten, doch Principe verfügt über<br />
einen Bezirksregierungsrat mit einem beschränkten<br />
Maß autonomer Entscheidungsbefugnisse. Die<br />
Kompetenzen des Bezirks Príncipe sind seit 1995<br />
ausgebaut worden: Principe hat nun eine fünfköpfige<br />
“Regionalregierung”, doch nach wie vor keine<br />
Gesetzgebungshoheit.<br />
Südkoreas Provinz Jeju<br />
Im Februar 2006 wurde mit einem Sondergesetz<br />
die “Selbstregierung der Provinz Jeju-do” in<br />
Südkorea eingeführt. Die Insel erhielt damit einen<br />
Autonomiestatus, der sie von den übrigen Provinzen<br />
des Staats unterscheidet. Es gibt einen 41 Mitglieder<br />
umfassenden Provinzialrat, der allerdings nicht von<br />
der Bevölkerung der Insel gewählt, sondern von<br />
der Zentralregierung ernannt wird. Drei Mitglieder<br />
dieses Rats fungieren als politische Berater der<br />
Provinzregierung. Einige Verwaltungskompetenzen<br />
werden nun in Etappen vom Zentralstaat auf die Provinz<br />
Jeju übertragen. So wird Jeju eine eigene Lokalpolizei<br />
und ein eigenes Steuersystem haben. Dem Parlament<br />
Südkoreas ist es jedoch vorbehalten, jederzeit dieses<br />
Sondergesetz einseitig abzuändern.<br />
Mauritius und Rodrigues<br />
Der Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean besteht<br />
ais mehreren Inseln. Die Regionalversammlung der<br />
von der Hauptinsel weit entfernten Insel Rodrigues<br />
ist ermächtigt, Regelungen <strong>für</strong> diese Insel zu<br />
verabschieden. U.a. erstellt sie den Jahreshaushalt<br />
der Inselveraltung, kann ihn jedoch nicht endgültig<br />
verabschieden. Die Regionalversammlung kann<br />
Gesetze initiieren, doch müssen diese Entwürfe dem<br />
zentralen Parlament von Mauritius zur Diskussion<br />
und Verabschiedung vorgelegt werden. Diese Art<br />
der Gewaltenteilung führt zwar zu einer gewissen<br />
Dezentralisierung der Entscheidungsverfahren, doch<br />
kann nicht von einer echten Territorialautonomie<br />
gesprochen werden.<br />
Korsika (Frankreich)<br />
Die korsische Regionalversammlung hat keine echte<br />
Gesetzgebungshoheit, sondern ein Initiativrecht<br />
und die “Regierungskompetenz zur Umsetzung von<br />
nationalen Gesetzen und Dekreten und zur Entwicklung<br />
und Umsetzung von politischen Maßnahmen in einem<br />
erweiterten Zuständigkeitsbereich (Bildungssystem,<br />
Medien, Berufsausbildung, Kultur, Umweltschutz,<br />
sozialer Wohnbau, Regionalplanung, Landwirtschaft,<br />
Tourismus, Steuerfragen, öffentlicher Transport,<br />
Energieversorgung). Mit dem Sonderstatut von 1991<br />
ist eine sechsköpfige Regionalexekutive geschaffen<br />
worden, deren Mitglieder von der Regionalversammlung<br />
gewählt werden. Die Zentralregierung wird auf Korsika<br />
von einem Präfekten repräsentiert, der als Garant<br />
der öffentlichen Ordnung und Verbindungs- und<br />
Vermittlungsorgan zwischen der Zentralregierung<br />
in paris und der korsischen Exekutive betrachtet<br />
wird. Da Korsikas Regionalversammlung keine echte<br />
Gesetzgebungshoheit hat, kann seine Selbstverwaltung<br />
nicht als “<strong>Moderne</strong>s Autonomiesystem” betrachtet<br />
werden. Die Zentralregierung ist nicht verpflichtet,<br />
die Regionalversammlung anzuhören, nicht einmal<br />
bei direkt die Insel betreffenden Fragen, obwohl<br />
der französische Premierminister die Versammlung<br />
bei Korsika direkt betreffenden Gesetz- und<br />
Dekretsentwürfen konsultieren kann. Legaré und Suksi<br />
stufen Korsika zu Recht nicht als Territorialautonomie<br />
ein, obwohl die Insel innerhalb Frankreichs einen<br />
Sonderstatus genießt. 366<br />
366 The 1991 Special Statute of Corsica is available at: http://<br />
www.legifrance.gouv.fr/WAspad/Visu?cid=13568764&indice=1&t