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Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker

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162<br />

<strong>Moderne</strong> <strong>Autonomiesysteme</strong><br />

und der territorialen Integrität der Republik der<br />

Philippinen.“ 239<br />

Art. 16 überträgt dem Präsidenten die Befugnis<br />

der allgemeinen Aufsicht über die autonomen<br />

Regionen. Art. 17 der Verfassung sieht vor, dass alle<br />

Verantwortungsbereiche und Aufgaben, die weder<br />

durch die Verfassung noch durch Staatsgesetze den<br />

autonomen Regionen übertragen werden, bei der<br />

nationalen Regierung verbleiben. Ein staatliches<br />

Rahmengesetz sollte den Aufbau der beiden autonomen<br />

Regionen regeln, die von einer gesetzgebenden<br />

Versammlung und einer eigenständigen Regierung<br />

geführt werden sollten. Mit denselben Gesetzen sollten<br />

besondere Gerichtshöfe <strong>für</strong> das Zivil-, Familien- und<br />

Eigentumsrecht im Einklang mit der Verfassung und<br />

den Staatsgesetzen geschaffen werden.<br />

Die Schaffung der autonomen Regionen sollte erst nach<br />

Zustimmung einer Mehrheit der Wähler im Rahmen<br />

einer Volksabstimmung in den betroffenen Gebieten in<br />

Kraft treten. Wie oben angemerkt, traten auf Mindanao<br />

bisher nur fünf Provinzen und eine Stadt der ARMM<br />

bei. Art. 20 der Verfassung zieht klare Grenzen <strong>für</strong> die<br />

Autonomie der ARMM: „Innerhalb seiner territorialen<br />

Ausdehnung und im Rahmen der Bestimmungen der<br />

Verfassung und der Staatsgesetze wird den autonomen<br />

Regionen die Gesetzgebungskompetenz <strong>für</strong> folgende<br />

Bereiche über-tragen:<br />

1. Verwaltungsorganisation<br />

2. Beschaffung von finanziellen Eigenmitteln<br />

3. traditionelle Eigentumsrechte und natürliche<br />

Ressourcen<br />

4. Personen, Familien und Eigentumsrecht<br />

5. Entwicklungsplanung <strong>für</strong> Städte und<br />

Regionen<br />

6. Wirtschaftsentwicklung und Sozialpolitik<br />

7. Tourismus<br />

8. Bildungspolitik<br />

9. Erhaltung und Entwicklung des kulturellen<br />

Erbes<br />

10. Alle anderen Bereiche, die gemäß Staatsgesetz<br />

<strong>für</strong> die Förderung der allgemeinen Wohlfahrt<br />

der Bevölkerung der Region erlassen werden<br />

können. 240<br />

Die Verfassung legt die Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die lokale<br />

Polizei nicht genau fest, während „die Verteidigung<br />

und Sicherheit der Region in der Verantwortung der<br />

239 http://www.gov.ph/aboutphil/10.asp: Die Verfassung der Philippinen.<br />

Die Autonomie der Cordillera-Region ist noch nicht umgesetzt.<br />

240 Vgl. die Verfassung der Philippinen, Abschnitt 20<br />

nationalen Regierung liegen“. 241<br />

Bisher ist in der ARMM erst eine Teil-Autonomie<br />

erreicht worden. Mängel bestehen immer noch in der<br />

Finanzierung und bei den schlecht funktionierenden<br />

demokratischen Organen. Die ARMM ist heute noch eine<br />

der rückständigsten Regionen Mindanaos, die allem<br />

Anschein nach den Muslimen als Bevölkerungsgruppe<br />

nur geringe Vorteile brachte. Einige von Muslimen<br />

geforderte Regelungen wie ein Zivilrecht nach Scharia<br />

und die Islamschulen (Medressa) sind bisher nicht<br />

eingeführt worden. Multinationale, exportorientierte<br />

Unternehmen haben den Entwicklungsbedarf der<br />

Bevölkerung vernachlässigt, die Moros wurden<br />

wirtschaftlich weiter an den Rand gedrängt. 242 Ein<br />

muslimischer Staat auf Mindanao scheint eine<br />

Sackgasse zu sein, doch gelingt es radikalen Moro-<br />

Gruppen die Frustration der arbeitslosen Jugendlichen<br />

der ärmsten Gebiete der ARMM gegen die Regierung<br />

in Manila zu wenden.<br />

Somit besteht unter den Muslimen der Philippinen<br />

heute allgemeines Unbehagen und Enttäuschung<br />

über die bisherigen Ergebnisse der Autonomie. Dies<br />

ist sowohl auf den Mangel an Ressourcen als auch<br />

auf den Mangel an Erfahrung der Regierung in der<br />

Führung einer modernen Verwaltung zurückzuführen.<br />

Überdies bestehen auch Kommunikations- und<br />

Verkehrsprobleme zwischen der Hauptstadt Cotabato<br />

City und den verschiedenen Teilen der ARMM. 243 Die<br />

gewählten Regionalpolitiker machen hingegen <strong>für</strong><br />

alle Mängel und Misserfolge die Regierung in Manila<br />

verantwortlich. Entwicklungsprogramme würden der<br />

ARMM noch immer von der Zentralregierung auferlegt<br />

und nicht von den demokratisch gewählten Vertretern<br />

der ARMM selbst entwickelt. 244<br />

Tatsächlich ließ das Friedensabkommen von 1996 viele<br />

Fragen offen. Zwei Phasen waren vorgesehen. Zum<br />

ersten die Errichtung des Südphilippinischen Rates <strong>für</strong><br />

Frieden und Entwicklung (SPCPD), und zum zweiten<br />

die Einsetzung einer autonomen Regionalregierung<br />

bis September 1999, was nicht erfolgte. 245 Somit<br />

wurde das Abkommen von 1996 nur teilweise erfüllt,<br />

241 Verfassung der Philippinen, Abschnitt 20<br />

242 Syed Serajul Islam, Ethno-communal Conflict in the Philippines:<br />

The Case of Mindanao-Sulu Region, in: Rajat Ganguly/Ian<br />

Macduff, Ethnic Conflict&Secessionism in South and Southeast<br />

Asia, London Sage Publications, 2003, 219-221<br />

243 Vgl. “Centre for Autonomy and Governance“, ARMM<br />

Roundtable series, no.2, Manila 29-10-2003<br />

244 ebd.<br />

245 Vgl. http://www.wsws.org/de/2000/mai2000/jolo-m13_prn.<br />

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