Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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3 Territorialautonomie am Werk<br />
anderen System zugeteilt, um eventuelle ungleiche<br />
Wahlbeteiligung in den einzelnen Wahlkreisen<br />
auszugleichen. Die Wählerschaft der Färöer wählt auch<br />
direkt zwei Abgeordnete zum dänischen Folketing,<br />
ebenfalls <strong>für</strong> eine Amtszeit von 4 Jahren.<br />
Auf den Färöern gibt es eine lokale Gerichtsbarkeit<br />
<strong>für</strong> nicht so schwer wiegende Fälle des Zivil- und<br />
Strafrechts. Gravierende Fälle und Berufungsprozesse<br />
in 1. Instanz werden vom Hohen Gericht von Torshavn<br />
behandelt. Der entsprechende Appellations-gerichtshof<br />
ist das dänische Höchstgericht in Kopenhagen.<br />
1948 erhielten die Färöer die Zuständigkeit, alle<br />
regionalen Angelegenheiten eigenständig zu<br />
regeln. Diese schließen heute auch das Wahlrecht,<br />
die Gemeindeordnung, das Gesundheits- und<br />
Bildungswesen, die Sozialhilfe, das Handelsrecht und<br />
lokale Steuerwesen ein. Die autonomen Institutionen<br />
können die regionale Wirtschaftspolitik, z.B. über die<br />
Kompetenzen in der Raumordnung, Landwirtschaft,<br />
Industrie und Fischerei und im sog. „Meeresressourcenmanagement“<br />
frei gestalten. Finanziert werden die<br />
autonomen Zuständigkeitsbereiche vor allem durch die<br />
Abtretung des lokalen Aufkommens der Einkommens-,<br />
Mehrwert- und anderer indirekter Steuern an die<br />
autonome Inselregion sowie durch einen zusätzlichen<br />
Jahresbeitrag der dänischen Regierung. Die Färöer<br />
können auch eigene Steuern einführen, einschließlich<br />
von Abgaben auf die Einfuhren.<br />
Alle dänischen Gesetze müssen, bevor sie auf den<br />
Inseln in Kraft treten können, dem Landeshauptmann<br />
vorgelegt werden. Die dänische Regierung bleibt<br />
zuständig <strong>für</strong> die Verteidigung, Außenpolitik, die<br />
Justiz- und Währungspolitik. Dennoch ist es den<br />
Färöern gestattet, eigenständig Verhandlungen mit<br />
Drittländern im Bereich Handel und Fischerei zu führen.<br />
Ein Sonderberater <strong>für</strong> die Angelegenheiten der Färöer<br />
ist im dänischen Außenministerium <strong>für</strong> die Koordination<br />
dänischer und färöerischer Interessen abgestellt,<br />
Streitigkeiten bezüglich der Kompetenzenabgrenzung<br />
zwischen Zentralstaat und den Färöern werden von<br />
einem gemeinsamen Komitee geschlichtet.<br />
Die rechtliche Definition eines Bewohners der Färöer<br />
enthält keine Erwähnung irgendeines ethnischen<br />
oder sprachlichen Kriteriums. Die spezifische<br />
„Färöer Nationalität” wird durch den Pass der Färöer<br />
kenntlich. Färöerisch ist als Hauptsprache der Inseln<br />
anerkannt, doch kann auch Dänisch im Verkehr mit der<br />
öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Gemäß<br />
Autonomiegesetz ist die gesamte Verantwortung <strong>für</strong><br />
kulturelle Angelegen-heiten den Färöer Institutionen<br />
übertragen.<br />
3.5.3 Jüngste Entwicklungen<br />
Die Färöer sind als autonomes Gebiet Teil des<br />
souveränen Staats Dänemark. 186 Laut Autonomiegesetz<br />
haben die Inseln kein Recht, das Rechtsverhältnis<br />
mit Dänemark einseitig abzuändern. Dennoch kamen<br />
die Färöer und die dänische Regierung im Juni 1998<br />
überein, eine Volksabstimmung über den politischen<br />
Status der Färöer zuzulassen. Entsprechend dem<br />
Wunsch der Mehrheit der Färöer sind die Inseln von der<br />
Mitgliedschaft in der EU ausgenommen, der Dänemark<br />
angehört.<br />
Einst waren die Färöer eine Art norwegische Kolonie,<br />
doch nachdem die norwegischen Könige eine<br />
zentralisierte Herrschaft errichteten, wollten die<br />
Färöer eigenständig bleiben. Diese Tradition lebt in<br />
den heutigen Färöer Institutionen weiter. 1967 traten<br />
die Färöer der EFTA als ein “bezüglich Handelsfragen<br />
autonomes, dänisches Inselgebiet” bei, verließen<br />
sie aber wieder am 1.1.1972, als Dänemark der<br />
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG beitrat.<br />
Seitdem haben die Färöer eine Reihe von günstigen<br />
bilateralen Handelsabkommen mit der EU und<br />
einzelnen EU-Mitgliedern abgeschlossen.<br />
Die Parteipolitik der Färöer artikuliert sich längs<br />
zweier thematischer Achsen. Zum einen die Frage<br />
des Verhältnisses zu Dänemark mit der Bandbreite an<br />
Positionen von der Beibehaltung des Status Quo bis hin<br />
zur vollen Souveränität; zum anderen das traditionelle<br />
Themenspektrum skandina-vischer Innenpolitik. Nach<br />
den Wahlen von 2004 sind im Landesparlament vier<br />
Parteien vertreten: die Volkspartei mit 8 Sitzen, die<br />
Unionistische Partei mit 7 Sitzen, die Sozialdemokraten<br />
mit 7 Sitzen und die Republikanische Partei mit 8 Sitzen.<br />
Erstere drei Parteien bilden derzeit die Regierung, die<br />
B. Eidesgaars zum Premierminister bestimmt hat.<br />
Seine Regierung betont, dass eine Erweiterung der<br />
Autonomie im Rahmen des Königreichs Dänemark<br />
und auf Grundlage des Autonomiegesetzes von 1948<br />
vorangetrieben werden sollte. Zunächst sollte aber<br />
die Färöer Verwaltung und Wirtschaft überhaupt in die<br />
Lage versetzt werden, eine freie Assoziation oder gar<br />
Unabhängigkeit zu meistern.<br />
Zwei Unabhängige und die Republikanische Partei mit<br />
186 International Committee of Lawyers for Tibet, Forms of<br />
Autonomy, New York 1999, S.132<br />
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