Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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Acehs erstellt. Mit Hilfe einer Reihe von Experten<br />
und finanzieller Unterstützung der UNDP arbeitete<br />
eine 18-köpfige Kommission monatelang an diesem<br />
Entwurf, unter Beteiligung der GAM, religiöser<br />
Führer, Hochschullehrer, NROs und Mitglieder der<br />
Provinzregierung. Das Ergebnis war ein aus 209<br />
Artikeln bestehendes Gemeinschaftswerk, das dem<br />
indonesischen Parlament zur Beschlussfassung<br />
übermittelt wurde.<br />
Am 13. Juli 2006 verabschiedete das Parlament in<br />
Jakarta das neue „Gesetz zur Regierung in Aceh“<br />
(Law on the Governing in Aceh). Dieses Gesetz<br />
geht gegenüber das Autonomiegesetz von 2001 in<br />
zahlreichen Aspekten erheblich hinaus: 255<br />
1. Die autonome Provinz Aceh wird mit den<br />
Grenzen vom 1. Juli 1956 errichtet. Dies<br />
widerspiegelt den Konsens der meisten<br />
betroffenen Parteien und schließt jede<br />
zukünftige Teilung und Abspaltung einzelner<br />
Gebiete aus 256<br />
2. Der Name Aceh und die Titel der politischen<br />
Ämter werden vom Provinzparlament Acehs<br />
selbst in der ersten Legislatur festgelegt.<br />
Gemäß des Friedensabkommens von Helsinki<br />
definiert das Gesetz Aceh nicht als autonom<br />
oder Provinz mit Sonderautonomie, sondern<br />
bezieht sich einfach auf den Begriff Aceh. Die<br />
Nomenklatur war <strong>für</strong> die GAM von besonderer<br />
Bedeutung, da ein klarer Unterschied zwischen<br />
der früheren Autonomie und der neuen<br />
Ordnung getroffen und Acehs Stellung als<br />
eine besondere Provinz Indonesiens markiert<br />
werden sollte.<br />
3. Aceh wird die Regierungsgewalt mittels<br />
ihrer zivilen Verwaltung und Gerichtsbarkeit<br />
in allen inneren Angelegenheiten ausüben.<br />
In der Zuständigkeit des Zentralstaat<br />
bleiben die Außenpolitik, die Justiz und<br />
Religionsfreiheit sowie weitere Bereiche,<br />
die von der indonesischen Verfassung der<br />
Zentralregierung vorbehalten werden.<br />
4. Wenn die indonesische Regierung internationale<br />
255 Der Text des neuen Gesetzes findet sich auf: www.NAD.go.id<br />
(nur in Bahasa Indonesia)<br />
256 Die Teilung von Aceh ist von zwei politischen Kräften der interessierten<br />
Gebiete Acehs favorisiert worden, nämlich Aceh Leuser<br />
Antara (ALA) und Aceh Barat Selatan (ABAS). Der Druck, von<br />
Aceh getrennte, aber nicht ethnisch begründete, und von der GAM<br />
nicht beeinflusste Distrikte zu schaffen, entstand schon um 2000, als<br />
Vertreter der Volksgruppen der Gayo, Alas and Singkil die Schaffung<br />
der separaten Provinz GALAKSI forderten. Die Regierung<br />
Yudhoyono hat jedoch klargestellt, dass sie keine Teilung Acehs<br />
unterstützen werde.<br />
3 Territorialautonomie am Werk<br />
Verträge mit besonderem Interesse <strong>für</strong> Aceh<br />
abschließt, muss das Provinzparlament Acehs<br />
angehört werden und zustimmen.<br />
5. Entscheidungen des indonesischen Parlaments<br />
betreffend Aceh müssen nach Absprache und<br />
im Einvernehmen mit dem Provinzparlament<br />
von Aceh getroffen werden.<br />
6. Verwaltungsmaßnahmen, die von der<br />
Regierung in Jakarta bezüglich Aceh veranlasst<br />
werden, müssen im Einvernehmen mit der<br />
Regierung von Aceh durchgeführt werden.<br />
7. Aceh hat das Recht auf regionale Symbole wie<br />
einer eigenen Flagge, eines Banners und einer<br />
Hymne.<br />
8. Der Kanun Aceh wird <strong>für</strong> Aceh wieder<br />
eingeführt, als Akt der Achtung der Tradition,<br />
Bräuche und Eigenart der Bevölkerung Acehs,<br />
wobei die Erfordernisse der heutigen Zeit<br />
berücksichtigt werden müssen.<br />
9. Der wali nanggroe wird künftig von den<br />
Vertretern der Traditionsvereinigungen (adat),<br />
von den Religionslehrern (ulama) und von<br />
„prominenten Bürgern“ aus allen 21 Distrikten<br />
Acehs <strong>für</strong> 5 Jahre gewählt. Diese Figur hat<br />
größte Symbolkraft <strong>für</strong> die Wahrung der<br />
kulturellen Identität Acehs. Ursprünglich hatte<br />
die GAM vorgeschlagen, ihren Anführer Hasan<br />
di Tiro auf Lebenszeit zum wali nanggroe zu<br />
bestimmen.<br />
10. Das Autonomiegesetz erlaubt die Gründung<br />
lokaler Parteien, doch können diese, auf<br />
Forderung der GAM, auch nur an Wahlen zum<br />
Provinzparlament und den Distriktparlamenten<br />
in Aceh teilnehmen, nicht jedoch Kandidaten<br />
<strong>für</strong> das nationale Parlament in Jakarta<br />
aufstellen.<br />
11. Auch unabhängige Kandidaten werden <strong>für</strong> die<br />
Wahl des Gouverneurs Ende 2006 zugelassen.<br />
Die Kandidaten müssen mindestens 30 Jahre<br />
alte indonesische Staatsbürger sein, die den<br />
Islam befolgen. Wer aufgrund politischer<br />
Vergehen oder sog. Subversion verurteilt<br />
worden ist, kann ebenfalls kandidieren.<br />
Diese Bestimmungen erlauben es früheren<br />
politischen Häftlingen der GAM, die entlassen<br />
oder amnestiert wurden, nicht nur <strong>für</strong> den<br />
Posten des Provinzgouverneurs zu kandidieren,<br />
sondern auch <strong>für</strong> die Spitzenposten in der<br />
Distriktverwaltung.<br />
Die GAM ist mit der Rolle, die das Autonomiegesetz<br />
vom 13. Juli 2006 den Militärs in der Provinz Aceh<br />
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