Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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<strong>Moderne</strong> <strong>Autonomiesysteme</strong><br />
150<br />
3.14 Panamas Comarca<br />
Kuna Yala<br />
Bevölkerung (2001) 47.000<br />
Fläche 2.347 km 2<br />
Hauptstadt<br />
San Blas<br />
Religionen<br />
indigene Religionen<br />
Offizielle Sprachen Kuna, Spanisch<br />
Autonomie seit 1938/1953<br />
http://en.wikipedia.org/<br />
Das indianische Volk der Kuna besiedelt einen<br />
Küstenstreifen der Atlantikküste des südlichen Panama<br />
sowie 36 Inseln eines vorgelagerten Archipels mit<br />
insgesamt mehr als 360 kleinen Inseln. Dieses Gebiet<br />
ist in Panama bekannt als „Comarca“ (Grafschaft<br />
oder Distrikt) von Kuna Yala. Einst „Comarca de San<br />
Blas“ benannt, ist dieses autonome Territorium von<br />
seinen Bewohnern in Kuna Yala (wörtlich „Land der<br />
Kuna“) umbenannt worden. Die 47.000 Einwohner der<br />
Region sind zu über 90% ethnische Kuna, die in 49<br />
Dorfgemeinschaften leben (13 auf dem Festland, 36<br />
auf Inseln) und 0,8% der Gesamtbevölkerung Panamas<br />
bilden. Weitere rund 1.000 Kuna leben in einer Art<br />
Reservat in der angrenzenden kolumbianischen<br />
Provinz Antioquia.<br />
Die Kuna setzten ihre Territorialautonomie in<br />
den 1930er Jahren nach kurzen, aber blutigen<br />
Auseinandersetzungen mit der Polizei Panamas durch.<br />
Vor kurzem haben die ebenso von Kuna bewohnten<br />
Comarcas von Wargandí und Madugandí einen<br />
Autonomiestatus erhalten. Alle von Kuna bewohnten<br />
Gegenden werden von diesen „Kuna Nega“ (das Haus<br />
der Kuna) genannt, während der Rest des Landes als<br />
„Abya Yala“ bekannt ist, soviel wie „Land des Bluts“.<br />
Im Jahr 2000 lebten rund 30% der Bevölkerung<br />
Kuna Yalas aus verschiedensten Gründen zumindest<br />
zeitweilig außerhalb der autonomen Comarca.<br />
Wie verhält sich eine Territorialautonomie zum Konzept<br />
des Reservats? Im nachfolgenden Exkurs I über<br />
die Reservate indigener <strong>Völker</strong> Amerikas wird eine<br />
ausführliche Erläuterung des Konzepts und der Praxis<br />
der sog. Indianerreservate geliefert, damit zwischen<br />
diesem rechtlichen und politischen Konzept und<br />
jenem der Territorialautonomie wie in den Kapiteln 2.2<br />
und 2.10 definiert, genau unterschieden werden kann.<br />
Hier sollte nur daran erinnert werden, dass Territorialautonomien<br />
im Unterschied zu Reservaten einige<br />
besondere rechtliche Eigenschaften aufweisen:<br />
- Eine autonome Region ist auf nationaler<br />
Ebene politisch genauso vertreten wie jede<br />
andere Territorialeinheit des Staates auch.<br />
Die Bewohner einer autonomen Region haben<br />
dieselben bürgerlichen und politischen Rechte<br />
wie allen anderen Bürger des Staates, dem sie<br />
angehören.<br />
- Die nationale Verfassung mit ihrem<br />
Grundrechtekatalog findet auch im autonomen<br />
Territorium volle Anwendung, doch autonome<br />
Zuständigkeiten sind in Bereichen des Zivilund<br />
Strafrechts möglich.<br />
- In der Region muss das Recht auf Freizügigkeit,<br />
das Recht auf Niederlassung und die Möglichkeit<br />
des Erwerbs der regionalen Bürgerschaft durch<br />
die Bürger desselben Staats grundsätzlich<br />
gewährleistet sein, was zwar von autonomen<br />
Institutionen geregelt werden kann, doch ohne