Moderne Autonomiesysteme - Gesellschaft für bedrohte Völker
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instabilen Lage des Iraks, der chronischen Rivalität<br />
zwischen den kurdischen Organisationen konnte<br />
sich die selbstverwaltete Region Kurdistan nicht als<br />
unabhängiger Staat konstituieren. Aufgrund erneuter<br />
innerkurdischer Konflikte in der Region und der<br />
Einmischung der Regionalmächte brach 1994 ein<br />
erbitterter „Bruderkrieg“ zwischen den beiden größten<br />
Parteien PUK (Patriotische Union Kurdistans) und KDP<br />
(Kurdischen Demokratischen Partei) aus. der sogar<br />
soweit ging, dass die KDP Saddam Hussein um Hilfe<br />
bat, um ihren Gegner, die PUK, aus Arbil zu vertreiben.<br />
Das tat Saddam Hussein 1996 auch. Der Konflikt<br />
endete erst mit dem Abkommen von Washington im<br />
September 1998. Erst 1998 einigten sich die kurdischen<br />
Konfliktparteien in der Region durch die Vermittlung<br />
der US-Regierung auf eine Friedensvereinbarung. Die<br />
Region und ihre Regionalregierung bleiben aber immer<br />
noch jahrelang in zwei Einflussgebiete geteilt.<br />
Am dritten Golfkriegs ab 2003 nahmen die kurdischen<br />
Widerstandskämpfer (Peschmerga) an der Nordfront<br />
aktiv teil. Das Baath-Regime von Saddam Hussein<br />
stürzte am 9. April 2003. Die Weichen <strong>für</strong> einen neuen<br />
Irak wurden dann von der ehemaligen irakischen<br />
Opposition gestellt. Die Kurden sowie die nationalen<br />
und religiösen Minderheiten wurden zum ersten<br />
Mal an den provisorischen zentralen Institutionen in<br />
Bagdad und an den Provinzverwaltungen (besonders<br />
in Kirkuk und Mossul) beteiligt und waren politisch<br />
gleichberechtigt mit den schiitischen und sunnitischen<br />
Arabern. Die neue provisorische Verfassung des Irak<br />
anerkannte die Regionalregierung Kurdistans in<br />
ihrer bisherigen Grenzen bis zur Übernahme einer<br />
permanenten Verfassung und regelte außerdem die<br />
Beseitigung der Folgen der Arabisierungspolitik der<br />
Baath-Partei in den Gebieten Kurdistans.<br />
3.11.2 Status innerhalb des Irak 218<br />
In der neuen demokratischen und föderalen Verfassung<br />
des Irak wurde der Status der Region anerkannt<br />
und ihr Souveränität innerhalb des Staatsverbands<br />
zugesichert. Der Status und die endgültige Größe<br />
der autonomen Region sollen in den nächsten Jahren<br />
geklärt werden. Am 30. Januar 2005 fanden die ersten<br />
Wahlen zum neuen kurdischen Parlament unter dieser<br />
Verfassung statt. Dabei sollten die beiden getrennten<br />
Regierungen wieder vereint werden. Am 13. Juni 2005<br />
trat nach monatelangen Verhandlungen über die Art<br />
und Besetzung des Präsidentenamtes das Parlament<br />
in Arbil zusammen und wählte Massud Barzani zum<br />
218 Vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Autonome_Region_Kurdistan<br />
[Zugriff am 20.1.2012]<br />
3 Territorialautonomie am Werk<br />
Präsidenten der Region. Ministerpräsident wurde sein<br />
Neffe Nêçîrvan Idrîs Barzanî.<br />
Der Autonomen Region Kurdistan wurden im<br />
Unterschied zum übrigen Staatsgebiet des Irak<br />
spezifische Souveränitätsrechte eingeräumt. So darf<br />
kein Soldat der irakischen Armee ohne Erlaubnis der<br />
Region in die kurdischen Gebiete. Die Armee der<br />
Kurden, der Peschmerga, deren Mannschaftsstärke<br />
auf 110.000 beziffert wird, darf hingegen auch im<br />
übrigen Irak operieren, wo sie zum Beispiel in Mossul<br />
und Kirkuk die US-Truppen unterstützt. Am 21. Januar<br />
2006 konnten sich die beiden großen Parteien endlich<br />
über die Zusammenlegung der beiden Regierungen in<br />
Erbil und Sulaymaniah einigen. Am 7. Mai 2006 trat<br />
zum ersten Mal das wiedervereinigte Parlament in<br />
Erbil zusammen. Dabei wurde Barzani als Präsident<br />
und sein Neffe Nêçîrvan Barzani als Ministerpräsident<br />
bestätigt. Die Ministerien wurden unter den Parteien<br />
aufgeteilt. Die Autonome Region Kurdistan verfügt<br />
auch über eine Art Verteidigungsminister, den Minister<br />
<strong>für</strong> die Peschmerga, und einen Minister <strong>für</strong> auswärtige<br />
Angelegenheiten.<br />
Im August 2006 verkündete Barzani in einem Dekret,<br />
dass in der gesamten Region an öffentlichen Gebäuden<br />
nur die kurdische Fahne gehisst werden soll. Seiner<br />
Meinung nach repräsentierte die derzeitige irakische<br />
Fahne eine Vergangenheit voller Gewalt, Krieg und<br />
Tod <strong>für</strong> die Kurden. Dieses Dekret führte zu einem<br />
„Fahnenstreit“, der unter der arabischen Mehrheit<br />
des Irak den Eindruck verstärkte, dass die Kurden<br />
eigentlich keine Föderation, sondern einen eigenen<br />
Staat wollen. Doch mit der Zustimmung des irakischen<br />
Parlamentes <strong>für</strong> eine Interimsflagge <strong>für</strong> den Irak, ließ<br />
Barzani verkünden, dass von nun an allen offiziellen<br />
Gebäuden die kurdische und die irakische Flagge<br />
gemeinsam gehisst werde. Ein Grund <strong>für</strong> die Annahme<br />
der Interimsflagge war die Tatsache, dass der Gipfel<br />
der Arabischen Liga Anfang 2008 in Erbil tagen sollte<br />
und daher ein Flaggenstreit nicht wünschenswert<br />
war.<br />
Auch wenn innerhalb des Irak das autonome Gebiet<br />
Kurdistan die freiheitlichste Region ist, ist die<br />
Pressefreiheit nicht auf westlichem Standard. Laut<br />
Amnesty International und WADI-Austria kommt es<br />
immer wieder von Seiten der Autonomiebehörde zu<br />
Aktionen gegen oppositionelle Journalisten. Der Nordirak<br />
ist seit dem zweiten Golfkrieg 1991 ein Rückzugsgebiet<br />
der PKK. Die Türkei besteht seit Jahren darauf, dass<br />
die Verantwortlichen vor Ort die PKK bekämpfen<br />
sollen. Die USA und die kurdische Regierung kamen<br />
dem nicht nach. Nach dem das türkische Parlament<br />
in einer Resolution im Oktober 2007 dem Militär freie<br />
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