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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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Übereinkommen über <strong>das</strong> Verbot <strong>der</strong> Entwicklung, Herstellung <strong>und</strong><br />

Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen <strong>und</strong> von Toxin-<br />

Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen 125 (Auszug)<br />

Artikel I<br />

Je<strong>der</strong> Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,<br />

1. mikrobiologische o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e biologische Agenzien o<strong>der</strong> — ungeachtet<br />

ihres Ursprungs o<strong>der</strong> ihrer Herstellungsmethode — Toxine<br />

von Arten <strong>und</strong> in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs-, Schutzo<strong>der</strong><br />

sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie<br />

2. Waffen, Ausrüstungen o<strong>der</strong> Einsatzmittel, die für die Verwendung<br />

solcher Agenzien o<strong>der</strong> Toxine für feindselige Zwecke o<strong>der</strong> in<br />

einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind, niemals <strong>und</strong> unter keinen<br />

Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern o<strong>der</strong> in<br />

an<strong>der</strong>er Weise zu erwerben o<strong>der</strong> zurückzubehalten.<br />

Artikel II<br />

Je<strong>der</strong> Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich, alle in<br />

seinem Besitz befindlichen o<strong>der</strong> seiner Hoheitsgewalt o<strong>der</strong> Kontrolle<br />

unterliegenden Agenzien,Toxine,Waffen,Ausrüstungen <strong>und</strong> Einsatzmittel<br />

im Sinne des Artikels I so bald wie möglich, spätestens jedoch<br />

neun Monate nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens, zu<br />

vernichten o<strong>der</strong> friedlichen Zwecken zuzuführen. [...]<br />

Artikel III<br />

Je<strong>der</strong> Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich, die in<br />

Artikel I bezeichneten Agenzien, Toxine, Waffen, Ausrüstungen o<strong>der</strong><br />

Einsatzmittel an niemanden unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar weiterzugeben<br />

<strong>und</strong> einen Staat, eine Gruppe von Staaten o<strong>der</strong> internationale<br />

Organisationen we<strong>der</strong> zu unterstützen noch zu ermutigen, noch zu<br />

veranlassen, sie herzustellen o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise zu erwerben.<br />

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