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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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Delegationen begrüßt <strong>und</strong> gelobt worden war, lehnte die US-<br />

Delegation am dritten Konferenztag, am 25. Juli 2001, <strong>das</strong><br />

Dokument r<strong>und</strong>weg ab <strong>und</strong> erklärte alle weiteren Bemühungen<br />

in dieser Hinsicht als nutzlos. 277 Nach sorgfältiger Prüfung<br />

seien sie zu dem Schluss gekommen, <strong>der</strong> vorgeschlagene<br />

Vertrag sei nicht geeignet, mehr Vertrauen in die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Biowaffenkonvention zu setzen.<br />

FADENSCHEINIGE GRÜNDE, DEN ENTWURF<br />

EINES ZUSATZPROTOKOLLS ABZULEHNEN 278<br />

ANGEGEBENER GRUND<br />

Das Protokoll bietet<br />

keine neuartigen<br />

Kontrollmöglichkeiten<br />

Das Protokoll gefährdet<br />

<strong>das</strong> Recht auf intellektuelles<br />

Eigentum<br />

Das Protokoll gefährdet<br />

des B-Schutzprogramm <strong>der</strong><br />

USA<br />

Das Protokoll gefährdet<br />

den Vollzug <strong>der</strong> existierenden<br />

DTA-<br />

Exportkontrollverfahren<br />

316<br />

KOMMENTAR<br />

Stimmt nicht. Das Protokoll<br />

verpflichtet Staaten zur<br />

Offenlegung <strong>und</strong> ermöglicht<br />

Vor-Ort-Kontrollen. Das war<br />

bisher nicht vorgesehen.<br />

Stimmt nicht. Das Protokoll<br />

enthält schärfere Maßnahmen<br />

zum Schutz intellektuellen<br />

Eigentums als die von den USA<br />

ratifizierte Chemiewaffen-<br />

Konvention.<br />

Nichts im Protokoll verpflichtet<br />

zur Preisgabe sensibler,<br />

die nationale Sicherheit<br />

gefährden<strong>der</strong> Informationen.<br />

Das Gegenteil ist <strong>der</strong> Fall:<br />

Das Protokoll verpflichtet die<br />

Vertragspartner zur Überprüfung<br />

<strong>und</strong> ggf. Verschärfung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Gesetze.

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