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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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Am Vorabend <strong>der</strong> — im September 1986 veranstalteten —<br />

zweiten Überprüfungskonferenz unterrichtete <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esminister<br />

des Auswärtigen den B<strong>und</strong>estag, auf dieser Tagung<br />

stünden voraussichtlich Fragen <strong>der</strong> Verifikation <strong>der</strong> Konvention<br />

im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Er erklärte: „Die B<strong>und</strong>esregierung wird<br />

sich bei <strong>der</strong> Überprüfungskonferenz vor allem für die<br />

Stärkung <strong>der</strong> Verifikationsregelung einsetzen“. 265<br />

In <strong>der</strong> DDR sah man <strong>das</strong> ganz an<strong>der</strong>s. Im Frühjahr 1986 war<br />

ich gebeten worden, auf einer gemeinsamen Sitzung <strong>der</strong><br />

Klassen für Biologie <strong>und</strong> für Medizin <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong><br />

Wissenschaften über die völkerrechtliche Kontrolle <strong>der</strong> Biowaffen<br />

<strong>und</strong> über die Aufgaben <strong>der</strong> bevorstehenden<br />

Überprüfungskonferenz zu sprechen. Auf <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

sollte eine entsprechende Erklärung <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong><br />

angenommen werden. In <strong>der</strong>en Entwurf hatte ich unter<br />

an<strong>der</strong>em formuliert, die Biotechnologien hätten „seit dem<br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> B-Waffen-Konvention neuartige Möglichkeiten<br />

zur Entwicklung <strong>und</strong> Optimierung von biologischen<br />

<strong>und</strong> Toxin-Waffen sowie zu <strong>der</strong>en Anwendung geschaffen“.<br />

Deshalb sollte die Konferenz dazu aufgerufen werden, „sich<br />

darüber zu verständigen, <strong>das</strong>s in vereinbarten Erklärungen<br />

<strong>und</strong> Zusatzprotokollen durch die wissenschaftliche Entwicklung<br />

notwendig gewordene Ergänzungen <strong>der</strong> B-Waffen-<br />

Konvention vorgenommen werden. Insbeson<strong>der</strong>e sollten [...]<br />

Vorkehrungen zur Verhin<strong>der</strong>ung eines Missbrauchs <strong>der</strong><br />

Erlaubnis für friedliche Forschungen getroffen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

zur Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Konvention<br />

beschlossen werden“.<br />

Die Akademie-Mitglie<strong>der</strong> waren aber zu unmündig, um solche<br />

For<strong>der</strong>ungen erheben zu dürfen: Der Resolutionsentwurf<br />

wurde von <strong>der</strong> Akademieleitung an <strong>das</strong> Ministerium für<br />

Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) weitergeleitet. Dort<br />

wurde <strong>das</strong> Verlangen von Kontrollmaßnahmen r<strong>und</strong>weg<br />

abgelehnt <strong>und</strong> durch die völlig unverbindliche For<strong>der</strong>ung<br />

ersetzt, „die B-Waffen-Konvention zu stärken <strong>und</strong> Vorkehrungen<br />

zur Verhin<strong>der</strong>ung eines militärischen Missbrauchs <strong>der</strong><br />

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