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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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logischen (biologischen) Agenzien“, Mitteln o<strong>der</strong> Waffen<br />

spricht. Wenigstens diese Schwachstelle ist also beseitigt.<br />

Fünftens enthält <strong>das</strong> Protokoll we<strong>der</strong> Kontrollbestimmungen<br />

noch Festlegungen für den Fall von Vertragsverletzungen.<br />

Der Einsatz chemischer Kampfmittel durch Italien 1935<br />

gegen Äthiopien löste zwar Aktionen des Völkerb<strong>und</strong>s <strong>und</strong><br />

die Verhängung von Embargos durch eine Reihe von Staaten<br />

aus, die aber halbherzig blieben <strong>und</strong> keinen Einfluss auf die<br />

italienischen Militäroperationen hatten. Und auch die<br />

Anwendung solcher Waffen durch den Irak gegen den Iran<br />

im ersten Golfkrieg (1980-1988) hatte zwar formale Proteste<br />

zur Folge, aber keinerlei Bestrafung.<br />

Der gravierende Mangel des Genfer Protokolls besteht aber<br />

darin, <strong>das</strong>s es Aktivitäten zur Vorbereitung biologischer o<strong>der</strong><br />

chemischer Kriegsführung völlig ausklammert <strong>und</strong> deshalb<br />

keinerlei hemmenden Einfluß auf die biologische Rüstungsspirale<br />

hatte. Schon in <strong>der</strong> zweiten Hälfte <strong>der</strong> 1920er Jahre<br />

wurde deshalb versucht, <strong>das</strong> Genfer Protokoll zu stärken bzw.<br />

zu erweitern. Deutschland, <strong>das</strong> 1926 dem Völkerb<strong>und</strong> beigetreten<br />

war, beteiligte sich intensiv an den Abrüstungskonferenzen,<br />

in <strong>der</strong>en Rahmen die entsprechenden Verhandlungen<br />

geführt wurden. So betonten die deutschen Unterhändler im<br />

April 1929 zum wie<strong>der</strong>holten Male „die Bereitschaft <strong>der</strong><br />

Reichsregierung, in <strong>der</strong> Frage des Verbots von chemischen<br />

<strong>und</strong> bakteriologischen Kampfmitteln so weit als nur möglich<br />

zu gehen.Vor allem sollte in dem entsprechenden Abkommen<br />

nicht nur die Anwendung son<strong>der</strong>n auch die Vorbereitung<br />

solcher Kampfmittel formell untersagt werden.“ Vorrangiges<br />

Ziel <strong>der</strong> Reichsregierung war es dabei, auf allen Gebieten <strong>der</strong><br />

Rüstung ein gewisses Gleichgewicht zu erreichen <strong>und</strong> den<br />

internationalen Stand auf <strong>das</strong> niedrige Niveau herabzusenken,<br />

<strong>das</strong> Deutschland durch den Vertrag auf Versailles auferlegt<br />

war. Leiter <strong>der</strong> deutschen Delegation bei <strong>der</strong> Abrüstungskonferenz<br />

war ab 1932 übrigens Rudolf Nadolny, <strong>der</strong> sich knapp<br />

zwei Jahrzehnte zuvor <strong>das</strong> traurige Verdienst erworben hatte,<br />

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