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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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kann, <strong>und</strong> keine Angaben darüber, ob <strong>und</strong> wie entsprechende<br />

Verstöße geahndet werden sollen. Das wurde beim Vertragsabschluß<br />

nicht etwa „vergessen“. Kontrollbestimmungen <strong>und</strong><br />

Sanktionsandrohungen wurden vielmehr bewusst nicht in <strong>das</strong><br />

Übereinkommen aufgenommen, weil die Sowjetunion <strong>und</strong><br />

ihre Verbündeten seinerzeit gr<strong>und</strong>sätzlich nicht bereit waren,<br />

Verifikationsmaßnahmen zu akzeptieren. Der Gr<strong>und</strong> dafür<br />

ist inzwischen bekannt: Selbst halbwegs tiefschürfende<br />

Kontrollen hätten vermutlich die geheimen sowjetischen<br />

Rüstungsaktivitäten enthüllen können. Aber davon hatten<br />

die Westmächte damals noch keine Ahnung.<br />

Fred C. Ikle, <strong>der</strong> Direktor <strong>der</strong> Rüstungskontroll- <strong>und</strong><br />

Abrüstungsbehörde, wies in einer Anhörung vor dem Komitee<br />

für auswärtige Beziehungen des US-Senats am 10.<br />

Dezember 1974 auf diesen Mangel <strong>der</strong> Konvention hin.<br />

Trotzdem liege es nach Meinung Ikles sehr im Interesse <strong>der</strong><br />

USA, diesem Vertrag beizutreten, <strong>und</strong> zwar vor allem aus<br />

drei Gründen: „Erstens ist die militärische Brauchbarkeit solcher<br />

Waffen im besten Fall zweifelhaft: ihre Wirkung ist unvorhersehbar<br />

<strong>und</strong> potenziell unkontrollierbar, <strong>und</strong> es gibt<br />

keine militärischen Erfahrungen darüber. Folglich berauben<br />

uns die Verbotsbestimmungen dieser Konvention keiner militärisch<br />

interessanten Option <strong>und</strong> die Verifizierbarkeit ist deshalb<br />

weniger wichtig. Zweitens sind biologische Kampfmittel<br />

aus moralischen Gründen abzulehnen. Drittens kann eine weitverbreitete<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Konvention dazu beitragen, <strong>das</strong>s<br />

es nicht zu einem biologischen Wettrüsten kommt“. 127<br />

In <strong>der</strong> selben Anhörung wurde ein Schreiben von<br />

Luftwaffengeneral George S. Brown vorgelegt, wonach<br />

biologische Kampfmittel nach Meinung <strong>der</strong> Vereinigten<br />

Stabschefs für die amerikanische Abschreckungsfähigkeit<br />

nicht notwendig sind. „Wegen <strong>der</strong> unilateralen Entscheidung<br />

<strong>der</strong> USA auf biologische Waffen je<strong>der</strong> Art zu verzichten <strong>und</strong><br />

wegen <strong>der</strong> unbewiesenen Nützlichkeit solcher Kampfmittel<br />

für einen potenziellen Aggressor ist Verifikation für diesen<br />

Vertrag keine wesentliche Angelegenheit“. 128<br />

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