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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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Deutschland signierte den Vertrag sofort <strong>und</strong> ratifizierte ihn<br />

am 21. März 1929, <strong>und</strong> zwar ohne jede Einschränkung.<br />

Protokoll über <strong>das</strong> Verbot <strong>der</strong> Verwendung von erstickenden, giftigen<br />

o<strong>der</strong> ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im<br />

Kriege * (Auszug)<br />

„In <strong>der</strong> Erwägung, <strong>das</strong>s die Verwendung von erstickenden,<br />

giftigen o<strong>der</strong> gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten,<br />

Stoffen o<strong>der</strong> Verfahrensarten im Kriege mit Recht in <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Meinung <strong>der</strong> zivilisierten Welt verurteilt worden ist [...] erklären die<br />

unterzeichneten Bevollmächtigen im Namen ihrer Regierungen:<br />

Die Hohen Vertragschließenden Parteien erkennen, soweit sie nicht<br />

schon Verträge geschlossen haben, die diese Verwendung untersagen,<br />

dieses Verbot an. Sie sind damit einverstanden, <strong>das</strong>s dieses Verbot<br />

auch auf die bakteriologischen Kriegsmittel ausgedehnt wird, <strong>und</strong><br />

kommen überein, sich untereinan<strong>der</strong> an die Bestimmungen dieser<br />

Erklärung geb<strong>und</strong>en zu betrachten. [...]“<br />

Der auch als „Genfer Protokoll“ bezeichnete Vertrag, dem<br />

bis zum Ende des Jahres 2002 133 Staaten beitraten, enthält<br />

allerdings eine Reihe mehr o<strong>der</strong> weniger gravieren<strong>der</strong><br />

Schwachstellen. Erstens verbietet er nur die Verwendung<br />

bakteriologischer <strong>und</strong> chemischer Kampfmittel im Krieg,<br />

nicht aber <strong>der</strong>en Entwicklung, Herstellung, Weitergabe <strong>und</strong><br />

Lagerung. Die geheimen deutschen Arbeiten zur chemischen<br />

Kriegsführung, die bis 1933 in Kooperation mit <strong>der</strong> Roten<br />

Armee betrieben wurden, verstießen demzufolge ebenso<br />

wenig wie die französischen Biowaffenaktivitäten gegen den<br />

Geist des Protokolls, geschweige denn gegen seinen Wortlaut.<br />

Zweitens gilt <strong>der</strong> Vertrag nur für seine Partner <strong>und</strong> verbietet<br />

diesen nicht, biologische o<strong>der</strong> chemische Kampfmittel gegen<br />

solche Län<strong>der</strong> einzusetzen, die dem Abkommen nicht<br />

* Amtliche deutsche Übersetzung<br />

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