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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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<strong>und</strong> ähnliche Verbrechen unter Strafe stellen. Er verbietet<br />

jedem, unabhängig von seiner Stellung, sich an <strong>der</strong><br />

Entwicklung, Herstellung, Beschaffung o<strong>der</strong> Anwendung biologischer<br />

o<strong>der</strong> chemischer Kampfmittel zu beteiligen.<br />

Daneben wurde eine Konvention für biologische Sicherheit<br />

(„Biosecurity Convention“) vorgeschlagen, die u.a. die<br />

Abgabe von dual-threat-Agenzien durch Stammsammlungen<br />

regulieren soll. 304 Außerdem wurde ein Entwurf für einen<br />

Vertrag über die Verhin<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> <strong>das</strong> Verbot des<br />

Bioterrorismus ausgearbeitet. 305<br />

Trotz ihrer Schwächen haben sich solche Verbote gelegentlich<br />

durchaus als wirksam erwiesen. Die 1902 vom deutschen<br />

Generalstab verabschiedeten Regeln zum „Kriegsbrauch im<br />

Landkrieg“ verhin<strong>der</strong>ten zunächst den antipersonellen<br />

Einsatz von Bakterien. Und bei Ausbruch des Zweiten<br />

Weltkrieges versicherten sich die wichtigsten kriegführenden<br />

Parteien — allerdings auch Japan — gegenseitig, die Bestimmungen<br />

des Genfer Protokolls einhalten zu wollen. Und<br />

taten <strong>das</strong> auch, mit Ausnahme von Japan. An<strong>der</strong>erseits können<br />

Verbote umgangen <strong>und</strong> verletzt werden. Beson<strong>der</strong>s eklatant<br />

erfolgte <strong>das</strong> bezüglich <strong>der</strong> Biowaffenkonvention durch<br />

die Sowjetunion. Vermutlich gibt es auch „Schurkenstaaten“,<br />

die tatsächlich gegen die Auflagen <strong>der</strong> Konvention verstoßen.<br />

Selbst nationale Gesetze, <strong>und</strong> internationale Kriminalisierung<br />

bieten also keinen vollständigen Schutz vor biologischen<br />

<strong>und</strong> Toxinkampfmitteln. Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />

Gesetze tut deshalb not. Das ist aber überaus schwer zu praktizieren.<br />

Selbst mit noch so tiefschürfenden Methoden können<br />

geheime Verletzer <strong>der</strong> BWC wegen <strong>der</strong> mehrfach<br />

erwähnten dual-threat- <strong>und</strong> dual-use-Problematik nicht überführt<br />

werden. Aus diesen Gründen ist die Stärkung <strong>der</strong><br />

Biowaffenkonvention durch ein Zusatzprotokoll unverzichtbar.<br />

Selbst wenn ein solches Protokoll, wie die USA jüngst<br />

ihre Ablehnung begründet haben, nicht wirklich wirksam vor<br />

Biowaffen schützen kann: Auf alle Fälle würde es abschreckend<br />

wirken.<br />

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